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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 477 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 477 B. Dischertaziun / I. Motivs

B. Dischertaziun

I. Motivs

Tras ina disposiziun per causa da mort po il testader retrair la part obligatorica d’in ertavel:

1.1
sche l’ertavel ha commess in act chastiabel grev cunter il testader u cunter ina persuna che stat datiers ad el;
2.
sch’el ha violà grevamain sias obligaziuns da famiglia vers il testader ubain vers in da ses confamigliars.

1 Versiun tenor la cifra I 4 da la LF dals 26 zer. 1998, en vigur dapi il 1. da schan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 477 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF190036TestamentseröffnungBerufung; Berufungsklägerin; Erben; Erblasser; Recht; Verfügung; Pflichtteil; Gesetzliche; Letztwillige; Vorinstanz; Erbin; Erbenstellung; Erblassers; Vermächtnis; Pflichtteils; Urteil; Letztwilligen; Testament; Berufungsbeklagte; Gericht; Gesetzlichen; Einzelgericht; Verfügungen; Wille; Entscheid; Willen; Praxis; Nachlass; IVm
ZHLB170045Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung etc.Klagt; Beklagten; Gültig; Enterbung; Klage; Recht; Gehren; Vorinstanz; Pflichtteil; Erben; Herabsetzung; Partei; Erblasser; Herabsetzungs; Berufung; Verfügung; Nachtrag; Testament; AaO; Herabsetzungsklage; Verfahren; Parteien; Erblasserin; Ungültigkeit; Gesetzliche; Nachlass; Letztwillige; Pflichtteils
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSEL.2019.1 (SVG.2019.277)Anrechnung eines Erbverzichts und Rückforderung von ELSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Januar; Vermögen; Dossier; ASB-Dossier; Erbschaft; Beschwerdegegnerin; Ergänzungsleistung; Betrag; Vermögens; Ergänzungsleistungen; Kantonale; Leistungen; Ausschlagung; Beschwerdeführers; Zurück; Vorliegend; Beihilfe; Basel-Stadt; Einsprache; November; Wurden; Verfügung; Vermögensverzicht; Werden; Kanton; Rechtliche; Geltend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 II 304Enterbung wegen schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten (Art. 477 Ziff. ZGB). Der Enterbungsgrund des Art. 477 Ziff. 2 ZGB ist gegeben, wenn der Erbe schuldhaft und widerrechtlich in gesinnungs- und wirkungsmässig schwerer Weise gegen seine familienrechtlichen Pflichten verstossen, d.h. eine gesetzliche Bestimmung des Familienrechts verletzt hat; die fragliche Handlung muss eine Untergrabung der Familiengemeinschaft zur Folge gehabt haben. Schuld; Enterbung; Schwere; Pflichten; Mutter; Familienrechtliche; Schulden; Enterbungsgr; Urteil; Klägers; Verfügung; Familienrechtlichen; Umstände; Geriet; PIOTET; Verletzung; Schwester; Erblasser; TUOR; Verletzt; ESCHER; Urteil; Erben; Schuldanerkennung; Berufung; Verhalten; Letztwillige
101 II 203Altrechtliche Adoption; Anfechtung wegen Willensmängeln (Art. 269 ZGB). Auf die Anfechtung des Adoptionsvertrages durch den Annehmenden wegen Willensmängeln sind die Art. 23-31 OR anwendbar. Für die Anfechtungsklage gilt somit eine relative Verwirkungsfrist von einem Jahr seit Kenntnis des Willensmangels. Besteht auch eine absolute Verwirkungsfrist von zehn Jahren entsprechend der im OR geltenden ordentlichen Verjährungsfrist? Frage offengelassen. Adoption; Anfechtung; Recht; Willen; Rechtlich; Frist; Adoptionsvertrag; Verwirkungsfrist; Willensmängel; Irrtum; Vertrag; Willensmängeln; Gelte; Klage; Täuschung; Kindes; Verhältnis; Willensmangel; Bestimmungen; Bundesgericht; Eheliche; Relative; Geltende; Eventuell; Irrtums; Müsse; Angefochten; Willensmangels; Geltenden

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1422/2017Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Erben; Beschwerdeführer; Verstorbene; Schweiz; Verstorbenen; Bundesverwaltungsgericht; Rückerstattung; Schweizerischen; Französische; Verfügung; Partei; Frankreich; Parteien; Wohnsitz; Behörde; Zuständig; Erbschaft; Einsprache; Verfahren; Schweizer; Einspracheentscheid; Regelung; Französischen; Verbindung; Todes; Höhe; Lasses
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