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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 468 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 I 253Art. 86, 87 OG. Der Entscheid, mit dem in der Wechselrechtsbetreibung der Rechtsvorschlag bewilligt wird, stellt einen mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbaren Endentscheid dar (Erw. 1-3). Bezahlung des Checks unter einer auflösenden Bedingung? Erw.4). Recht; Beschwerde; Check; Rechtsvorschlag; Kantonalbank; Zahlung; Rohner; Entscheid; Staatsrechtliche; Forderung; Gläubiger; Nationalbank; Klage; Bewilligt; Betreibung; Checks; SchKG; Kassationsgericht; Wird; Forderungs; Zürcher; Bewilligung; Urteil; Beschwerdeführerin; Schrieb; Schuld; Obergericht; Anweisung
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