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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 443SCC from 2022

Art. 443 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 443

1 Any person may notify the adult protection authority if a person appears to be in need of assistance. The provisions on professional confidentiality are reserved.

2 Any person who while acting in an official capacity learns that a person needs assistance and is unable to provide this assistance in the context of their professional activities is required to notify the adult protection authority. The provisions on professional confidentiality remain reserved.442

3 The cantons may provide for further notification obligations.443

442 Inserted by No I of the FA of 15 Dec. 2017 (Child Protection), in force since 1 Jan. 2019 (AS 2018 2947; BBl 2015 3431).

443 Inserted by No I of the FA of 15 Dec. 2017 (Child Protection), in force since 1 Jan. 2019 (AS 2018 2947; BBl 2015 3431).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 443 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220063NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Anonyme; Staatsanwaltschaft; Anonymen; Nichtanhandnahme; Recht; Verfasst; Einvernahme; Bundesgericht; Vater; Sachverhalt; Verfasser; Anklage; Verfahren; Untersuchung; Bundesgerichts; Person; Beschwerdeverfahren; Verfügung; See/Oberland; Folgend:; Stellung; Brief; Verfügt; Leistete; Werden; Erwachsenenschutzbehörde; Haben
ZHRY220006Beistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB / RevisionEntscheid; Beschwerde; Revision; Verfahren; Urteil; Kammer; Gericht; Partei; Beistandschaft; PQ-act; BR-act; Eingabe; Bundesgericht; Beweismittel; Tatsachen; Verfahrens; Freiwilligen; Rechtsmittel; Verfahren; Revisionsbegehren; Bezirksrat; Zitiert; Uster; Revisionsgr; Erwachsenenschutz; Wäre; Gerichtsbarkeit; Früheren; Prüfen; Aufzuheben
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.117Prüfung von ErwachsenenschutzmassnahmenBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführerin; Entscheid; Mutter; Person; Verwaltungsgericht; Vater; Verfahrens; Beteiligt; Erwachsenenschutzbehörde; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Gericht; Rechtsmittel; Behörde; Melder; Verstorbenen; Urteil; Bruder; Zivilgesetzbuch; Geregelt; Nicht; Politische; Bruders; Projektionen; Ableben; Eröffnung
SOVWBES.2018.317GefährdungsmeldungBeschwerde; Kinder; Beschwerdeführer; Verfahren; Verwaltungsgericht; Kindes; Gefährdungsmeldung; Urteil; Behörde; Kindseltern; Personen; Erhoben; Kindesschutzmassnahmen; Rechtsmittel; Schweizerischen; Moritz; Beteiligt; Vertreten; Gericht; Entscheid; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Vorliegen; Zivilgesetzbuch; Wonach; Unterscheiden; Befürchten; Sicht; Parteirechte; Scheine
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.42Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Bundes; Beschwerde; Edpol; Fedpol; Beschwerdeführer; Polizeilich; Polizeiliche; Polizei; Verfahren; Verfahrens; Person; Recht; Beschwerdeführers; Nichtanhandnahme; Polizeilichen; Bundeskriminalpolizei; Bundesanwaltschaft; Massnahmen; Behörde; Verfahrensakten; Kanton; Waffen; Staatsanwaltschaft; Geheim; Verfahrensakten; Intervention; Gefährdung; Tatbestand; Verfahren; E-Mail

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Auer, Marti Kommentar Erwachsenenschutz2012
Auer, MartiBasler Kommentar Erwachsenenschutz2012
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