Codice civile svizzero (CCS)
Art. 394 CCS dal 2023
Art. 394
1 Se la persona bisognosa di aiuto non può provvedere a determinati affari e deve pertanto essere rappresentata, è istituita una curatela di rappresentanza.
2 L’autorità di protezione degli adulti può limitare di conseguenza l’esercizio dei diritti civili dell’interessato.
3 Anche se non sono posti limiti al suo esercizio dei diritti civili, l’interessato è obbligato dagli atti del curatore.
II. Amministrazione dei beni >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 394 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ230011 | Beistandschaft | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Stanz; Entscheid; Angelegenheiten; Vorinstanz; Beistand; KESB-act; Schwächezustand; Vertretung; Vermögens; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Horgen; Urteil; Angefochtene; Bezirk; Beistandschaft; Verfahren; Administrative; Gericht; Sozialamt; Unvermögen; Administrativen; Schizophrenie; Diesbezüglich; Person; Beistandsperson |
ZH | PQ230012 | Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Entscheid; Angelegenheiten; KESB-; Bezirk; KESB-act; Hilfe; BR-act; Dielsdorf; Beistand; Chezustand; Erledige; Vermögens; Sorgen; Schwächezustand; Unterstützung; Spital; Klinik; Alkohol; Gesundheitlich; Finanziell; Zustand; Vertretungsbeistandschaft; Person; Bezirksrat; Aufgr; Wohnung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2020.13 | Beistandschaft | Beschwerde; Beistand; Beschwerdeführerin; Beistands; Beistandschaft; Finanziell; Solothurn; Finanzielle; Unentgeltliche; Stellung; Stellungnahme; Region; Verwaltung; Entscheid; Finanziellen; Aufhebung; Situation; Kanton; Angelegenheiten; Verwaltungsgericht; Pflege; Rechtsbeiständin; Nachzahlung; Frist; Person; Rechtspflege; Unentgeltlicher; Schwierige; Kantons; Rechnungen |
SO | VWBES.2019.187 | Mandatsträgerentschädigung | Beschwerde; Mandat; Verwaltung; Entschädigung; Vermögens; Vermögensverwaltung; Person; Beschwerdeführerin; Aufwand; Mandatsträger; Aufgabe; Bargeld; Beistand; Therwil; Einkommen; Einkommens; Entscheid; Spesen; Aufgaben; Stunden; Verbeiständete; Beiständin; Rechnung; Notwendige; Höhe; Bargeldbezüge; Müsse; Verwaltungsgericht; Mandatsträgerentschädigung; Verwaltungsverordnung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 49 (5A_702/2013) | Art. 389, 391 Abs. 1, Art. 392 Ziff. 1, Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 ZGB; Maximen der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit im Erwachsenenschutzrecht. Bedeutung von und Zusammenhang zwischen Subsidiarität und Verhältnismässigkeit (Art. 389 ZGB) im Hinblick auf die Anordnung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes "entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Person" (Art. 391 Abs. 1 ZGB). Im konkreten Fall erscheint die Vertretungsbeistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 ZGB nicht angebracht, da eine mildere Massnahme nach Art. 392 Ziff. 1 ZGB möglich ist (E. 4.3). | Person; Beschwerde; Massnahme; Beistand; Beschwerdeführer; Urteil; Beistandschaft; Unterstützung; Angelegenheiten; Massnahmen; Vertretung; Behördliche; Erwachsenenschutzbehörde; Subsidiarität; Obergericht; Vertretungsbeistand; Hilfe; Hilfsbedürftigen; Lebensgemeinschaft; Vorsorge; Vertretungsbeistandschaft; Personen; Finanziellen; Recht; Tragen; Angeordnet; Vertreten; Urteilsunfähigkeit; Ordnete |
135 III 198 (5A_594/2008) | Haftung der vormundschaftlichen Organe (Art. 426 ff. ZGB). Die Haftungsansprüche, die der Alleinerbe eines verstorbenen Verbeiständeten wegen ungenügender Beaufsichtigung des Beistands gegen die Mitglieder der Vormundschaftsbehörde geltend macht, beurteilen sich nach den Art. 426 ff. ZGB, wobei die für die Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 OR) geltenden Sorgfaltsgrundsätze heranzuziehen sind (E. 2.2 und 2.3). Frist für die Erstellung des Inventars bei Übernahme der Beistandschaft (Art. 398 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 367 Abs. 3 ZGB; E. 6.1). Eine Vormundschaftsbehörde, die den Beistand erst mehr als drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Anordnung der Beistandschaft schriftlich auf das Fehlen des Eröffnungsinventars aufmerksam macht, verletzt die sie treffenden Sorgfaltspflichten in krasser Weise (E. 6.2). Adäquater Kausalzusammenhang zwischen der fehlerhaften Beaufsichtigung des Beistands und dem darin bestehenden Schaden, dass der Beistand den Erlös aus dem von ihm vollzogenen Verkauf einer Liegenschaft des Verbeiständeten, dem die Vormundschaftsbehörde noch vor Erstellung des Eröffnungsinventars zugestimmt hatte, teilweise zu eigenem Nutzen verbraucht hat (E. 8). | Beschwerde; Beistand; Beiständin; Vormundschaft; Beschwerdegegner; Vormundschaftsbehörde; Verbeiständete; Eröffnungsinventar; Beistands; Verbeiständeten; Obergericht; Haftung; Beistandschaft; Mitglied; Schaden; Verkauf; Verbindung; Recht; Mitglieder; Klage; Eröffnungsinventars; Person; Inventar; Beaufsichtigung; Frist; Erstellung; Rasch; Worden; Bezirksgericht |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-4196/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; BVGer; Recht; BVGer-act; Zustimmung; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Rechtsvertreter; Vorakten; Ungarn; Ungarische; Erwachsenen; Frist; Zustimmungserklärung; Ungarischen; Beiständin; Verfügung; Partei; Handlungsfähigkeit; Prozessführung; Prozessvoraussetzung; Vertretung; Betreuungsbehörde; Simonius; Schritte; Instruktionsrichter; Eingabe |
D-3471/2014 | Vollzug der Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Pakistan; Bundesverwaltungsgericht; Behandlung; Schweiz; Heimat; Wegweisung; Verfügung; Wiesen; Medizinische; Psychisch; Zumutbar; Psychische; Scher; Rückkehr; Familie; ärztliche; Reichen; Verfahren; Akten; Rechtsvertreter; Beziehungsweise; Bericht; Entscheid; Stiefmutter; Verfügt; ärztlichen; Vollzug; Heimatstaat |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Geiser | Basler Kommentar, Basel | 1999 |
Bernhard Schnyder, Erwin Murer | Berner Kommentar, Bern | 1984 |