E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 361SCC from 2022

Art. 361 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 361

1 The advance care directive must be executed in holographic form or publicly authenticated.

2 A holograph advance care directive must be handwritten, dated and signed by the client from beginning to end.

3 On request, the Civil Register Office shall record in the central database the fact that a person has executed an advance care directive and the place where it is kept. The Federal Council shall issue the required provisions, in particular on the access to the data.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 361 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220029Entschädigung VorsorgebeauftragterBeschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beauftragte; Person; Beistand; Auftrag; Aufgaben; Vorsorgebeauftragte; Higkeit; Verfahren; Beauftragten; Beistands; Aufschiebende; Aufträge; Abrechnung; Tigkeit; Angefochten; Erwachsenenschutzbehörde; Vorsorgeauftrags; Fachkenntnisse; Beistandschaft; BR-act; Obergrenze
ZHPQ110007Sistierung des BesuchsrechtsBeschwerde; Beschwerdeführer; Bezirksrat; Entscheid; Aufschiebende; Kindes; Vormundschaftsbehörde; Besuch; Recht; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Besuchsrecht; Aufschiebenden; Verfahren; Anordnung; Verfahren; Akten; Vorinstanz; Rechtsmittel; Begleitete; Beschwerdeführers; Kontakt; Frist; Entzug; Kontaktverbot; Besuchsrechts; Prozess; Staatsanwaltschaft; Weisen; Prüfen
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.247 (AG.2021.375)Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und Validierung Vorsorgeauftrag (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Erwachsenenschutz; Erwachsenenschutzbehörde; Person; Beigeladene; Werden; Beschwerdegegner; Urteil; Seiner; Vorsorgeauftrages; Rechts; Mutter; Entscheid; Januar; Oktober; Beauftragt; Urteilsfähig; Urteilsfähigkeit; Worden; Generationenhaus; Dezember; Stellt; Vorsorgebeauftragte; Gemäss; Willen; Replik; Dieser
AGAGVE 2004 22 Art. 310 Abs. 1, 314a Abs. 1 und 2 und 405a Abs. 1 - 3 ZGB.Unterbringung des Kindes in einer Anstalt durch Beschluss derVormundschaftsbehörde (Art. 420 Abs. 2 ZGB). Rechtsmittel.1. Die durch Beschluss der Vormundschaftsbehörde angeordnete Unterbringung eines elterlicher Sorge unterstehenden Kindes... Kindes; Gericht; Lichen; Vormunds; Vormundschaft; Hörde; Stalt; Anstalt; Vormundschafts; Elterliche; Bringung; Kindesschutz; Nahme; Gerichtlich; Ziehung; Gerichtliche; Schwerde; Terbringung; Teilung; Obhut; IVm; Unterbringung; Sorge; Schutzmassnahme; Vormundschaftliche; Schrift; Schaftsbehörde; Beurteilung; Elterlichen; Mundschaftsbehörde
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 531 (5A_582/2011)Beistandschaft; Wechsel des Beistands; Frist für die Erhebung des Rechtsmittels gegen den Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde in Vormundschaftssachen; zur Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung (ZPO). Der Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde betreffend Wechsel des Beistands ist Art. 420 Abs. 2 ZGB entsprechend binnen zehn Tagen bei der oberen Aufsichtsbehörde anzufechten. Die in der ZPO vorgesehene Frist von dreissig Tagen ist nicht anwendbar (E. 3.3). Zivil; Aufsichtsbehörde; Rechtsmittel; Beschwerde; Prozess; Vormundschaftsbehörde; Kanton; Beistands; Zivilprozessordnung; Obergericht; Frist; Verfahren; Winterthur; Zivilgesetzbuch; Bezirksrat; Entscheid; GOG/ZH; Erhoben; Unteren; Beschluss; Urteil; Kantons; Berufung; Kantone; Entscheide; Anwendbar; Zehntägige; Gerichtliche; Erwägungen
134 III 289 (5A_58/2008)Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Über die Zuständigkeit für die Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in den Fällen von Art. 397b Abs. 2 ZGB (E. 2). Überprüfung der Recht- und Verhältnismässigkeit einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 397a Abs. 1 ZGB) bei einer schweren psychischen Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis (E. 4). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vormundschaftsbehörde; Freiheitsentziehung; Verwaltungsgericht; Fürsorgerische; Präsident; Anstalt; Behandlung; Einweisung; Fürsorge; Krank; Stationäre; Präsidenten; Zuständigkeit; Person; Kanton; Verzug; Behörde; Zuständig; Gefahr; Fälle; Vormundschaftliche; Fürsorgerischen; Schweiz; Schwyz; Anordnung; Geeignete; Botschaft; Regelung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-798/2014Staatshaftung (Bund)Stiftung; Schwerde; Beistand; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Hirzel; Stiftungsrat; Schaden; Vorakten; Bundes; Vorakten; Recht; Vereinbarung; Urteil; Steuer; Organ; Hirzel-Stiftung; Estella; Schadenersatz; Person; Beistands; Deusser; Rechtlich; Franken; Stiftungsrats; Deusser-Stiftung; Stiftungsräte
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz