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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 319 CCP de 2023

Art. 319 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 319

Motifs de classement

1 Le ministère public ordonne le classement de tout ou partie de la procédure:

a.
lorsqu’aucun soupçon justifiant une mise en accusation n’est établi;
b.
lorsque les éléments constitutifs d’une infraction ne sont pas réunis;
c.
lorsque des faits justificatifs empêchent de retenir une infraction contre le prévenu;
d.
lorsqu’il est établi que certaines conditions à l’ouverture de l’action pénale ne peuvent pas être remplies ou que des empêchements de procéder sont apparus;
e.
lorsqu’on peut renoncer à toute poursuite ou à toute sanction en vertu de dispositions légales.

2 À titre exceptionnel, le ministère public peut également classer la procédure aux conditions suivantes:

a.
l’intérêt d’une victime qui était âgée de moins de 18 ans à la date de commission de l’infraction l’exige impérieusement et le classement l’emporte manifestement sur l’intérêt de l’État à la poursuite pénale;
b.
la victime ou, si elle n’est pas capable de discernement, son représentant légal a consenti au classement.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 319 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220164NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Statthalteramt; Verfügung; Fahrverbot; Fahrzeug; Verbot; Verbots; Gericht; Verbotstafel; Übertretung; Nahmeverfügung; Winterthur; Verfahren; Nichtanhandnahme; Bezirk; Nichtanhandnahmeverfügung; Geringfügig; Begründung; Habe; Behörde; Meter; Hauptstrasse; Vertreter; Tatfolgen; Prozesskaution; Werden; Akten
ZHUE220193EinstellungVerstorbene; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verstorbenen; Staatsanwaltschaft; Spital; Ärzte; Entlassung; Drogen; Recht; Fürsorgerisch; Wäre; Sorgfalt; Bringung; Behandelnden; Fürsorgerische; Medizinische; Entscheid; Unterbringung; Akten; Verantwortlich; Rechtlich; Spitalpflege; Verfügung; Sorgfaltspflicht; ärztlich; Todesfall; Handlung; Verantwortlichen; Untersuchung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.141 (AG.2021.235)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schuldig; Beschuldigte; Werden; Einvernahme; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigten; Einstellung; Aussagen; Retorsion; August; Vorliegen; Beschimpfung; Oktober; Schweiz; Entscheid; Beschwerdeführers; Tätlichkeit; Gemäss; Grundsatz; Vorliegend; Verfahrens; Gericht; Strafverfahren; Einstellungsverfügung; Gemäss; Vorliegende
BSBES.2020.140 (AG.2021.234)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schuldig; Beschuldigte; Werden; Einvernahme; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigten; Einstellung; Aussagen; Beschimpfung; Vorliegen; Retorsion; August; Oktober; Tätlichkeit; Beschwerdeführers; Entscheid; Gemäss; Vorliegend; Schweiz; Verfahrens; Grundsatz; Strafverfahren; Provokation; Gericht; Einstellungsverfügung; Vertreten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 386 (6B_1177/2020)
Regeste
Art. 6 Ziff. 2 EMRK ; Art. 10 Abs. 1 StPO ; Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO ; Art. 15 StGB ; Unschuldsvermutung; Einstellungsverfügung; Rechtfertigende Notwehr. Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, welcher einerseits Privatkläger und andererseits in einem parallel geführten Verfahren Beschuldigter ist und eine Verletzung der Unschuldsvermutung geltend macht ( Art. 81 BGG ; E. 1.1). Die Unschuldsvermutung ist verletzt, wenn ein gerichtlicher Entscheid den Eindruck hinterlässt, der Beschuldigte sei schuldig, ohne dass dessen strafrechtliche Schuld je gerichtlich festgestellt wurde (E. 1.2). Die rechtfertigende Notwehr nach Art. 15 StGB fällt unter den Einstellungsgrund i.S.v. Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO (E. 1.3). Im vorliegenden Fall, betreffend eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, deren Verhaltensweisen eng miteinander verbunden sind, hat die Vorinstanz Begriffe verwendet, die darauf schliessen lassen, dass sie den Beschwerdeführer für schuldig hält. Sie hat die Unschuldsvermutung verletzt, indem sie die Einstellung des Verfahrens zugunsten des Beschuldigten mit der Begründung bestätigte, dieser habe in rechtfertigender Notwehr gehandelt. Es hätte der Staatsanwaltschaft oblegen, Anklage gegen alle Beteiligten zu erheben, damit der sachlich zuständige Richter über die Umstände der Begehung der Straftaten und gegebenenfalls über die rechtfertigende Notwehr entscheiden kann (E. 1.5).
Contre; Arrêt; Pénal; Canton; Cantonal; Pénale; Corporelles; Qu'il; L'intimé; Procédure; Classement; Public; Lésions; Présomption; CourEDH; Simples; été; Infraction; Cantonale; était; Recourant; D'innocence; Défense; Notamment; requête; Recours; D'une; Avait; Partie; Même
147 IV 93 (6B_360/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1713/2014DatenschutzMassnahme; Beschwerde; HOOGAN; Recht; Massnahmen; Daten; Vorinstanz; Verfahren; Beschwerdeführer; Konkordat; Stadion; Rayonverbot; Konkordats; Einstellung; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Verhalten; Behörde; Verfahren; Gewalttätig; Person; Richter; Pyrotechnische; Tragung; Prüfen; Eintrag; Stadionverbot; Urteil; Freispruch; Bundesverwaltungsgericht
BVGE 2014/46DatenschutzMassnahme; Massnahmen; Recht; HOOGAN; Konkordat; Daten; Verfahren; Stadion; Rayonverbot; Vorinstanz; Verhalten; Konkordats; Beschwerde; Gewalttätig; Behörde; Person; Pyrotechnische; Tragung; Beschwerdeführer; Einstellung; Prüfen; Eintrag; Gewalttätige; Staatsanwaltschaft; Richter; Stadionverbot; Freispruch; Eintragung; Polizei; Sportveranstaltung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.180, RR.2022.181Schuldig; Verfahren; Bundes; Verteidigung; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Beschuldigte; Selig; Entschädigung; Stunden; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Auslagen; Verfahrens; Aufwendungen; Rechtsanwalt; Staat; Jeker; Gericht; Konrad; Erstinstanzlich; Verteidiger; Kammer; Stundenansatz; Erstinstanzliche; Aufwand; Amtlichen
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Grädel, HeinigerBasler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Landshut, Bosshard Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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