E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Der Art. 301 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 301 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230014Überprüfung Kindesschutzmassnahme / Regelung des persönlichen VerkehrsBeschwerde; Beschwerdeführerin; Kinder; Beschwerdegegner; Mutter; Kindes; KESB-; KESB-act; Recht; Entscheid; Familie; Verfahren; Akten; Beziehung; Unterstützung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Partei; Kindern; Eltern; Kindesverfahrensvertreterin; Besuch; Entwicklung; Vorinstanz; Verhalten; Parteien; BR-act; Unentgeltlich; Beschwerdegegners; Habe; Familienbegleitung
ZHPQ230003BeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Kindes; Impfung; Recht; Entscheid; Impfungen; Elterliche; Eltern; Sorge; Vorinstanz; Beistand; Bundesgericht; Pflege; Unentgeltlich; Kindesschutz; Unentgeltliche; Masern; Entscheidung; Verfahren; Kinder; Schutz; Kindeswohl; Bezirk; Urteil; BR-act; Setze; Umstände; Gesundheit
Dieser Artikel erzielt 50 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.48unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Verfahren; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Kindes; Verfahrens; Anwalt; Rechtspflege; Partei; Prüfung; Gesuch; Rechtsvertreter; Vertreten; Schwierigkeiten; Beschwerdeführers; Beiordnung; Kindesschutzmassnahmen; Verwaltungs; Verbeiständung; Rechtsvertreters; Entscheid; Unentgeltlichen; Persönlichen; Beschwerdegegnerin; Gericht; Abgewiesen; Voraussetzungen; Marfurt; Kindsvater
SOVWBES.2019.175KindesschutzmassnahmenKindsmutter; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Tagesmutter; Tochter; Kindes; Beiständin; Kinder; Recht; Diakonie; Entscheid; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Olten-Gösgen; Pflege; Massnahme; Eltern; Elterliche; Kontakt; Spiel; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Situation; Sorge; Massnahmen; Kindsvater; Verwaltung; Arbeit; Gerecht; Unterstützung; Zeige
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 407 (1C_307/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 3 BV ; Art. 54 Abs. 4 ZPO ; Justizöffentlichkeit; Zugang zu Urteilen nach Abschluss eines Verfahrens. Das in Art. 30 Abs. 3 BV verankerte Prinzip der Justizöffentlichkeit gewährleistet einen grundsätzlichen Anspruch auf Einsicht in alle Urteile nach deren Verkündung. Der Anspruch ist jedoch nicht absolut und kann insbesondere zum Schutz der Privatsphäre der Prozessbeteiligten eingeschränkt werden. Wo die Privatsphäre der Betroffenen weder durch eine Anonymisierung noch durch eine teilweise Schwärzung genügend geschützt werden kann, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen den Einsichtsinteressen und dem Schutz der Persönlichkeit (E. 6.4).
Urteil; Urteile; Einsicht; Bundes; Verfahren; Recht; Urteils; Öffentlichkeit; öffentlich; Bundesgericht; Gesuch; Beschwerde; Vorinstanz; Justiz; Anonymisierung; Interesse; Anspruch; Gerichts; Obergericht; Urteil; Entscheid; Verfahrens; Familienrechtlichen; Persönlichkeit; Aufwand; Beschwerdeführer; Justizöffentlichkeit; Urteilen; Urteilsverkündung
147 III 121 (5A_139/2020)
Regeste
 a Art. 298 Abs. 2 ter ZGB ; Bezeichnung der Betreuungsform als "alternierende Obhut". Obhutsbegriff nach revidiertem Kindesrecht (E. 3.2.2). Anordnung und Bezeichnung der Betreuungsform als "alternierende Obhut" im Dispositiv. Der zivilrechtliche Wohnsitz der Kinder ist an denjenigen eines Elternteils und nicht an einen bestimmten Wohnort zu knüpfen (E. 3.2.3).
Obhut; Betreuung; Beschwerde; Alternierende; Erziehung; Eltern; Kinder; Erziehungsgutschrift; Beschwerdeführer; Erziehungsgutschriften; Kantonsgericht; Anordnung; Wohnsitz; Gericht; Urteil; Parteien; Bezeichnung; Elterliche; Sorge; Gemeinsame; Hälftig; Kindes; Betreuungsanteile; Gemeinsamen; Elterlichen; Anrechnung; Hälftige; Betreuungsform; Alternierenden; Mutter

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4618/2010RentePflege; Kinde; Kinder; Beschwerde; Beschwerdeführer; Pflegekind;Thailand; Eltern; Schweiz; Kindes; Recht; Pflegekinder; Pflegeeltern; Pflegeverhältnis; Wohnsitz; Kinderrente; Bewilligung; Behörde; Vorinstanz; Anspruch; Beschwerdeführers; Obhut; Verwaltung; Vormundschaft; Rechtlich; Alter; Schweizer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Affolter, VogelBasler Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch2018
Ingeborg Schwenzer, Michelle CottierBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2014
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz