Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 282 ZPO vom 2020
Art. 282 Unterhaltsbeiträge
1 Werden durch Vereinbarung oder Entscheid Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist anzugeben:
- a.
- von welchem Einkommen und Vermögen jedes Ehegatten ausgegangen wird;
- b.
- wie viel für den Ehegatten und wie viel für jedes Kind bestimmt ist;
- c.
- welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts des berechtigten Ehegatten fehlt, wenn eine nachträgliche Erhöhung der Rente vorbehalten wird;
- d.
- ob und in welchem Ausmass die Rente den Veränderungen der Lebenskosten angepasst wird.
2 Wird der Unterhaltsbeitrag für den Ehegatten angefochten, so kann die Rechtsmittelinstanz auch die nicht angefochtenen Unterhaltsbeiträge für die Kinder neu beurteilen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 282 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY190043 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Beklagten; Recht; Woche; Wochen; Suchsrecht; Vorinstanz; Kinder; Besuch; Ferien; Eltern; Parteien; Betreuung; Tochter; Besuchsrecht; Freitag; Suchsrechts; Wochenende; Schul; Unterhalt; Kindes; Pensum; Berufung; Einkommen; Recht; Elternteil; Ziffer |
ZH | LC190023 | Ehescheidung | Scheidung; Recht; Berufung; Partei; Parteien; Vorinstanz; Verfahren; Klagte; Beklagten; Gericht; Urteil; Berufungsinstanz; Unentgeltliche; Scheidungsvereinbarung; Vereinbarung; Anhörung; Berufungsschrift; Gemeinsame; Hauptverhandlung; Entscheid; Rechtsbegehren; Begehren; Verfahrens; Unterhalt; Einigung; Unterzeichnung; Rechtspflege; Scheidungsklage |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2020.41 (AG.2021.148) | Getrenntleben | Ehefrau; Berufung; Kinder; Ehemann; Entscheid; Unterhalt; Ehegatte; Zivilgericht; Unterhalts; Angefochten; Ehegatten; Monatlich; Betreuung; Partei; Oktober; Einkommen; Bedarf; Werden; Betreuungs; Angefochtener; Kosten; Monatliche; Januar; Gericht; Parteien; Nettoeinkommen; Beantragt; Familienrechtliche; Verfahren; Berufungsverfahren |
BS | ZB.2021.8 (AG.2021.417) | Scheidung (BGer 5A_767/2021 vom 20. Dezember 2021) | Berufung; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Entscheid; Zivilgerichts; Scheidung; Partei; Berufungsbeklagten; Gemäss; Unterhalts; Gericht; Februar; Zivilgerichtsakten; Parteien; Vorliegend; Einkommen; Eheliche; Nacheheliche; Liegende; Vorliegende; Vereinbarung; Werden; Vermögen; Appellation; Ehelichen; Appellationsgericht; Steuererklärung; Nachehelichen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 474 (5A_778/2018) | Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). | Scheidung; Beschwerde; Unterhalt; Vereinbarung; Beschwerdeführerin; Ehevertrag; Parteien; Eheliche; Appellation; Einkommen; Nacheheliche; Beschwerdegegner; Ehegatte; Scheidungsvereinbarung; Appellationsgericht; Ehegatten; Gericht; Nachehelichen; Urteil; Genehmigung; Entscheid; Recht; Scheidungsfolgen; Zeitpunkt; Genehmigt; Ehevertrags; Antizipierte; Ziffer; Vorinstanz; Dokumentation |
135 III 633 (5A_428/2009) | Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). | Besitz; Besitzes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; Start; Verboten; Eigenmacht; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Besitzesstörung; öffentlich-rechtliche; Zonen; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Voraussetzung; Duldungs; Gemeinde; Verbotene; Auslegung; Delta; Störung; Kantonsgericht; Besitzer |