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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 230 LEF dal 2023

Art. 230 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 230

1 Se è prevedibile che la massa non sarà sufficiente per coprire le spese della procedura sommaria, il giudice del fallimento ordina, su istanza dell’ufficio dei fallimenti, la sospensione della procedura di falli­mento.423

2 L’ufficio dei fallimenti pubblica la sospensione della procedura di fallimento. La pubblicazione avverte che la procedura sarà chiusa se entro dieci giorni nessun creditore ne chiederà la continuazione for­nendo la garanzia richiesta per la quota di spese non coperte dalla massa.424

3 Durante i due anni dopo la sospensione della liquidazione, il debitore può essere escusso anche in via di pignoramento.425

4 Dopo la sospensione della procedura di fallimento, le esecuzioni promosse prima della dichiarazione di fallimento riprendono il loro corso. Il tempo trascorso tra la dichiarazione di fallimento e la sospen­sione non si computa nei termini previsti dalla presente legge.426

423 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).

424 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).

425 Introdotto dall’art. 15 della LF del 28 set. 1949, in vigore dal 1° feb. 1950 (RU 1950 I 57).

426 Introdotto dal n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).

2. Eredità alle quali tutti gli eredi hanno rinunciato e persone giuridi­che

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 230 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230039KonkurseröffnungKonkurs; Bigerin; Gläubigerin; Schuldner; Schuldnerin; Beschwerde; Konkursbegehren; Zahlungsplan; Konkurseröffnung; Stundung; SchKG; Entscheid; Verfahren; Partei; Rückzug; Entschädigung; Parteien; Konkursamt; Urkunden; Entscheidgebühr; Forderung; Wäre; Bülach; Beschwerdeverfahren; Leistete; Gericht; Zweitinstanzliche; Mündlich; Bezirksgericht; Konkursbegehrens
ZHPS220127Beschwerde gegen die Höhe des Kostenvorschusses im Konkurs über die ... AG in LiquidationKonkurs; Beschwerde; Kostenvorschuss; Beschwerdeführer; Konkursamt; Konkursverfahren; SchKG; Gläubiger; Konkursverfahrens; Frist; Betrag; Aufschiebende; Kanton; Gläubigern; Verfahren; Kostenvorschusses; Recht; Vorinstanz; Höhe; übersteigenden; Urteil; Betrags; Vertreten; Kantons; Aufsichtsbehörde; Mobile; Bezirksgericht; Equipe; Konkursgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2014/242, B 2014/243Entscheid Steuerrecht. Nachsteuern. Art. 199 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Art. 151 Abs. 1 DBG (SR 642.11). Der Beschwerdeführer machte geltend, dass er Fr. 215‘000.-- aus einem Provisionsgeschäft in bar treuhänderisch im Auftrag einer AG entgegengenommen und für sie verwendet habe. Das Verwaltungsgericht schützte den Standpunkt des Beschwerdegegners und der Vorinstanz, wonach das vom Beschwerdeführer namens der AG entgegengenommene Beratungshonorar dem Beschwerdeführer als „Eigenprovision“ zugeflossen und nicht für die AG verwendet worden sei. Das Gericht erachtete es als nicht glaubwürdig, dass zwei relativ umfangreiche Bauprojekte vollständig mit Bargeld bezahlt werden (Verwaltungsgericht, B 2014/242, B 2014/243). Entscheid vom 19. Juli 2016 Beschwerde; Steuer; Beschwerdeführer; Steuer; Zahlung; Steuern; Rechnung; Bundes; Einkommen; Barzahlung; Veranlagung; Tatsache; Beleg; Entscheid; Bundessteuer; Recht; Kantons; Bestätigt; Betrag; Zahlungen; Tatsachen; Belege; Bestätigung; Strasse; Gemeindesteuern; Verfahren; Beschwerdegegner; Richner/; Verwaltungsgericht; Vorinstanz
LUS 97 645Art. 11 Abs. 3, 29 Abs. 1 und 2, 95 Abs. 1 Satz 1 AVIG; Art. 333 Abs. 2 und 3 a OR. Rückforderung. Hat die Kasse Entschädigungen gemäss Art. 29 Abs. 1 AVIG ausbezahlt, so kann sie das Geleistete nicht mit der Begründung, der Versicherte habe Lohnansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gehabt, nach Art. 95 Abs. 1 AVIG zurückfordern. Klagt der Versicherte gegen den Arbeitgeber, so hat die Arbeitslosenkasse in den Prozess einzutreten.Arbeitslosen; Arbeitslosenkasse; Konkurs; Arbeitgeber; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeitslosenentschädigung; Forderung; Ansprüche; Zahlt; Nachfolgegesellschaft; Kasse; Sinne; Klage; Leistung; übergegangen; Zweifel; Lohnansprüche; Arbeitslosenentschädigungen; Leistungen; Arbeitsverhältnis; Ausbezahlt; Verfügung; Zahlte; Kündigungsfrist; Übergang; Beantragt; Forderungen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 499 (5A_689/2018)Art. 230a Abs. 1 SchKG; konkursamtliche Liquidation einer ausgeschlagenen Erbschaft; Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven. Gegenstand der Abtretung nach Art. 230a Abs. 1 SchKG können alle zum Nachlass gehörenden Aktiven sein, unter welche auch gewöhnliche Forderungen fallen können (E. 3). SchKG; Konkurs; Aktiven; Forderung; Gehören; Forderungen; Nachlass; Beschwerde; Gehörende; Gläubiger; Abtretung; Gehörenden; Gewöhnliche; Erbschaft; Konkursamt; Konkursverfahren; Beschwerdeführer; Erben; Ansprüche; Urteil; Vorinstanz; Liquidation; Recht; Konkursverfahrens; Abgetreten; Mangels; GILLIÉRON; Reale; Grundstücke
141 III 590Art. 230 SchKG; Art. 319 ff. ZPO; Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven. Das Recht des Gläubigers, nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven die Durchführung des Verfahrens zu verlangen und die Sicherheit für die nicht gedeckten Kosten zu leisten, schliesst die Anfechtung der Einstellungsverfügung des Konkursgerichts noch nicht aus (E. 3). Konkurs; SchKG; Beschwerde; Einstellung; Gläubiger; Konkursamt; Verfahren; Konkursgericht; Einstellungsverfügung; Konkursverfahren; Verfahrens; Konkursverfahrens; Beschwerdeführerinnen; Recht; Verfügung; Konkursamtes; Antrag; LUSTENBERGER; Obergericht; Aktiven; Urteil; Konkursrichter; Konkurs; Mangels; Schuldbetreibung; Interesse; Gläubigers; Kostenvorschuss; Konkurses

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6737/2014GeldwäschereiBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; FINMA; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Akten; Konkurs; Ausschluss; Recht; Liquidator; Rechtlich; Liquidatorin; Verfügung; Urteil; Verfahren; Verfahren; Untersuchung; Verwaltung; Pflicht; Liquidation; Ligung; Untersuchungs; Bundes; Fochten; Angefochten; Verfahrens; Tersuchungsbeauftragte
A-5172/2014Staatshaftung (Bund)Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verfügung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gläubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Forderung; Wäre; Konkursliquidator

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2020.8Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2015.44 vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (Art. 410 ff. StPO)Revision; Urteil; Bundes; Kammer; Konkurs; Sachen; Einziehung; Tatsachen; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfahren; Rechtlich; Berufungskammer; Wiedererwägung; Bundesstrafgerichts; Beweis; Gericht; Rechtsmittel; Gläubiger; Beweismittel; Revisionsgesuch; Urteils; Eingabe; Beschlag; Interesse; Urteil; Vermögenswerte; Beschwerde
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