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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 226SCC from 2022

Art. 226 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 226

1 Any person who manufactures explosives or toxic gases that he knows or must assume are intended to be used to commit a felony shall be liable to a custodial sentence of at least six months and no more than ten years.252

2 Any person who procures, passes on to another, accepts from another, safeguards, conceals or transports explosives, toxic gases or substances suitable for their manufacture shall be liable, if he knows or must assume that they are intended to be used to commit a felony, to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty of not less than 30 daily penalty units253.

3 Any person who instructs another person on how to manufacture explosives or toxic gases when he knows or must assume that that person is planning to use the explosives or toxic gases to commit a felony shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty of not less than 30 daily penalty units.

252 Penalties revised by No II 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendment to the Law on Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

253 Term in accordance with No II 1 para. 14 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979). This amendment has been taken into account throughout the Second Book.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2009 25AGVE - Archiv 2009 Straf-undMassnahmenvollzug 107 [...] 25 Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug Die bedingte Entlassung...Schwerde; Führer; Lassung; Dingt; Entlassung; Dingte; Recht; Beschwerdeführer; Bedingte; Vollzug; Urteil; Gutachten; Verfügung; Dingten; Bewährung; Vollzug; Gnose; Führers; Bedingten; Verhalten; Vollzugs; Urteilung; Künftige; Schwerdeführers; Freiheit; Verwaltungsgericht; Fortmassnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 IV 82 (6B_109/2007)Art. 2 und Art. 42 Abs. 4 StGB; Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik. Darstellung der Grundzüge des neuen Sanktionensystems (E. 3-5). Bei der Wahl der Sanktionsart für Strafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr bildet die Zweckmässigkeit ein wichtiges Kriterium (E. 4.1). Systematische Darstellung des intertemporalen Kollisionsrechts (E. 6 und 7). Anwendung von Art. 42 Abs. 4 StGB im Sanktionsbereich der sogenannten Schnittstellenproblematik im Strassenverkehrsstrafrecht (E. 8). Bei unechter Gesetzeskonkurrenz sind konsumierte Übertretungen mit einer zusätzlichen Busse zu bestrafen (E. 8.3). Busse; Geldstrafe; Recht; Freiheit; Sanktion; Freiheitsstrafe; Bedingte; Milder; Recht; Mildere; Sanktionen; Täter; Bedingten; Übertretung; Gesetzes; Vergehen; Verbindung; Vergleich; Gesetzbuches; Franken; Botschaft; Beschwerde; Tagessätze; Unbedingten; Arbeit; Gemeinnützige; Revision; Teilbedingt; AStGB
118 IV 405Art. 19 Ziff. 1 Abs. 8 BetmG; öffentliche Bekanntgabe der Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln. Die öffentliche Bekanntgabe eines Verfahrens zur Herstellung oder Umwandlung von Drogen und die öffentliche Bekanntgabe bisher unbekannter Formen des Konsums von Drogen werden von den Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes nicht erfasst (E. 2; Änderung der Rechtsprechung). Betäubungsmittel; Bekanntgabe; Konsum; Herstellung; Betäubungsmitteln; Erwerb; Setze; Gelegenheit; öffentlich; Drogen; Gesetzes; Umwandlung; Herstellungs; Möglichkeit; Crack; Auslegung; Hinweis; Veröffentlichung; Bundesgericht; Urteil; Possibilités; Ausdruck; Kokain; Müsse; Verhalten; Gesetzestext; Erwerben; Spreche; Erfasst

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-3858/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Handlung; Verwerflich; Interesse; Recht; Handlungen; Beschwerdeführers; Bedingten; Taten; Geldstrafe; Begangen; Flüchtling; Asylwiderruf; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Verfügung; Kindern; Verwerfliche; Schweiz; Teilbedingte; Verfahren; Entscheid; Freiheitsstrafe; Widerruf; Begangene; Begründung; Verurteilt; Asyls

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.8, BP.2023.48Berufung; Bundes; Kammer; Urteil; Verfahren; Amtlich; Beschuldigte; Bundesstrafgerichts; Amtliche; Partei; BStKR; Berufungskammer; Begründete; StGB; Gericht; Urteils; Rechtsmittel; Berufungserklärung; Beschwerde; Bundesgericht; Sprengstoffe; Giftige; Frist; Honorar; Berufungsverfahren; Beschuldigten; Berufungsgericht; Mehrfache; Bundesanwaltschaft
RR.2021.214Massnahme; Vollzug; Massnahmen; Bundes; Kammer; Vorzeitig; Massnahmenvollzug; Gesuch; Vorzeitige; Urteil; Vorzeitigen; Verfahrens; Gesuchsteller; Bundesstrafgericht; Sicherheitshaft; Bundesstrafgerichts; StGB; Beschwerde; Vorsitz; Entscheid; Zuständig; Untersuchung; Vorsitzende; Vollzugs; Elsässer; Frei/Zuberbühler; Erhoben; Angeordnet; Gesuchstellers
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