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Code de procédure civile (CPC)

Der Art. 221 ZPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 221 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRE220011Eheschutz (Begründung Unterhalt, Edition, Kostenvorschuss)Beschwerde; Recht; Verfügung; Partei; Frist; Rechtsmittel; Kostenvorschuss; Gericht; Unterhalt; Entscheid; Berechnungsmethode; Gesuchsgegner; Meilen; Edition; Bezirksgericht; Dispositiv; Beschwerdeverfahren; Angefochten; Bezirksgerichts; Vorinstanz; Erwägungen; Wiedergutzumachenden; Ziffer; Angefochtene; Kostenvorschusses; Einzureichen; Unterhaltsbegehren; Treten; Eingabe; Basis
ZHPS220099ArresteinspracheBeschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Arrest; Ische; Urteil; Degegner; Beschwerdegegner; Investition; Schaden; Vorinstanz; Investitionsvereinbarung; Gericht; Schen; Partei; Court; Appeal; Ausländische; Verfahren; Anspruch; Arrestforderung; Parteien; Verfahren; Arrestbefehl; Ausländischen; Schadenersatz; Beschwerdegegners; Voraussetzung; Rechtsmittel
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.35 (AG.2021.559)unentgeltliche Rechtspflege (BGer 5A_994/2021 vom 3. Dezember 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Werden; Verfügung; Rechtspflege; Beschwerdeverfahren; Zivilgericht; Unentgeltliche; Rechtsmittel; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Begründung; Gesuch; Innert; Verfahren; Gemäss; Unentgeltlichen; Entscheid; Beschwerdeführers; Angefochtene; Scheidungsklage; Ehefrau; Weitere; Stellt; Reichte; Gemacht; Hinweis; Gewährung; Prozessuale; Seiner
BSZB.2020.4 (AG.2020.443)Scheidung (BGer 5A_731/2020 vom 23. Februar 2021)Ehemann; Ehefrau; Entscheid; Rechts; Berufung; Partei; Liegenschaft; AaO; Werden; Gemäss; Angefochten; Vorliegend; Stellt; Zivilgericht; Vorliegende; Entscheids; Vorliegenden; Gericht; Ehemanns; Errungenschaft; Beweis; Auflage; Verfahren; Behauptet; Güterrechtlich; Parteien; Forderung; Sparkasse; Kommentar; Unentgeltlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 297 (4A_85/2020)
Regeste
Art. 147, Art. 223 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und Art. 245 Abs. 1 ZPO ; Säumnis im vereinfachten Verfahren. Bleibt die beklagte Partei im vereinfachten Verfahren der Verhandlung nach Art. 245 Abs. 1 ZPO unentschuldigt fern, hat das Gericht die Verhandlung in Abwesenheit der säumigen Partei durchzuführen und nicht in analoger Anwendung von Art. 223 Abs. 1 ZPO zu einem neuen Gerichtstermin vorzuladen (E. 2).
Partei; Verfahren; Vereinfachte; Zivilprozess; Säumnis; Verhandlung; Gericht; Vereinfachten; Recht; Zivilprozessordnung; Parteien; Säumnisfolge; Entscheid; Beschwerde; Verfahrens; Ordentliche; Klage; Ordentlichen; Termin; Unentschuldigt; Zivilprozessordnung; Säumnisfolgen; Säumige; Versäumte; Hauptverhandlung; ZPO; Kommentar; Frist
145 III 428 (4A_44/2019)Art. 63 Abs. 1 ZPO; Neueinreichung eines Schlichtungsgesuchs. Die Rückdatierung der Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit nach Art. 63 Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass der Ansprecher die gleiche Rechtsschrift, die er ursprünglich eingegeben hat, fristgerecht im Original bei der von ihm für zuständig gehaltenen Behörde neu einreicht. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der zunächst eingereichten Eingabe um ein bei der sachlich unzuständigen Schlichtungsbehörde eingegebenes Schlichtungsgesuch handelt, jedenfalls wenn dieses den Anforderungen an eine Klageschrift genügte (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.5.3). Zuständig; Gericht; Eingabe; Klage; Unzuständig; Schlichtungsbehörde; Schlichtungsgesuch; Unzuständige; Rechtshängigkeit; Verfahren; Original; Rechtsschrift; Angerufen; Handelsgericht; Beschwerde; Unzuständigen; Ansprecher; Gerichtliche; Klageschrift; Rechtsprechung; Klagende; Entscheid; Kantons; Anforderungen; Reiche; Bundesgericht; Rückdatierung; Zuständigkeit; Urteil

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
DANIEL WILLISEGGERBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Daniel WilliseggerBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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