Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)
Der Art. 161 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 161 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | KSK-12-84 | Zustellung der Konkursandrohung | Beschwerde; Treibung; Konkurs; Stellung; Betreibung; Konkursandrohung; Zustellung; Schuld; Bungsamt; Beschwerdeführer; SchKG; Betreibungsamt; Landquart; Kanton; Mutter; Haushalt; Schuldbetreibung; Graubünden; Schuldner; Treibungsurkunde; Feststellung; Betreibungsurkunde; Kantonsgericht; Entscheid; Verfahren; Fehlt; Schuldners; Nichtige |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2018.62 (AG.2018.758) | Konkurseröffnung nach Art. 166 SchKG | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Betreibung; November; Zustellung; November; Entscheid; Zahlung; Werden; Geschäfts; Worden; Forderung; Schuld; Konkursamt; Beschwerdebeilage; Glaubhaft; Zivilgericht; Betreibungsamt; Basel-Stadt; Zahlungsfähigkeit; Gemacht; Reicht; Beweis; Gemäss; Konkurseröffnung; Zivilgerichts; Rechtsmittel; Geschäftsführer; Dezember |
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