1 Im Einspracheverfahren haben die Veranlagungsbehörde, die kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer und die ESTV die gleichen Befugnisse wie im Veranlagungsverfahren.
2 Einem Rückzug der Einsprache wird keine Folge gegeben, wenn nach den Umständen anzunehmen ist, dass die Veranlagung unrichtig war. Das Einspracheverfahren kann zudem nur mit Zustimmung aller an der Veranlagung beteiligten Steuerbehörden eingestellt werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2012/24 | Entscheid Art. 31 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 68 StHG (SR 642.14). Die Rekurrentin verkaufte im Juni 2009 ihre Zahnarztpraxis im Kanton St. Gallen und zog später im Jahr 2009 in den Kanton Aargau, wo sie Ende 2009 Wohnsitz hatte. Mit dem Verkauf der Praxis gab sie das Nebensteuerdomizil im Kanton St. Gallen auf, wobei aber aufgrund der Einheit der Steuerperiode sämtliche daraus fliessenden Einkünfte zu erfassen waren. Beim Verkauf einer Einzelfirma findet keine Liquidation des Geschäfts statt, sondern eine Überführung der Vermögenswerte in das Privatvermögen, weshalb weder das spätere Inkasso noch die Zulassung von Ratenzahlungen als Liquidationshandlungen zu betrachten sind (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 30. August 2012, I/1-2012/24). | Geschäfts; Selbständig; Rekurrentin; Praxis; Erwerbstätigkeit; Selbständige; Kanton; Liquidation; Ständigen; Veräusserung; Zeitpunkt; Selbständigen; Recht; Einkommen; Rekurs; Vorinstanz; Gallen; übergab; Kantonale; Debitoren; Geschäftsvermögen; Steueramt; Entscheid; Steuerbare; Steuerperiode; Kaufpreis; Praxisübergabe; Raten |
SG | I/1-2010/67 | Entscheidübrigen kosten zählen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 17. | Arbeit; Beschwerde; Verpflegung; Auswärtige; Einsprache; Abzug; Beruf; Beschwerdeführer; Woche; Berufskosten; Wochenaufenthalt; Vorinstanz; Entscheid; Notwendige; Recht; Mehrkosten; Bundessteuer; Ständig; Notwendigen; Worden; Abgekürzt:; Erwerbstätigkeit; Gemeldet; Aufwendungen; Begründung; Unselbständig; Vorsprache; Arbeitslosen; Aufenthalt |
Autor | Kommentar | Jahr |
Martin Zweifel | Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I, 2a | 2008 |