Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
Nr. 50/2018/23 und 50/2018/31Obergericht21.04.2020 - Vertretung der geschädigten Konkursitin im Strafverfahren durch die Konkursverwaltung - Art. 121 Abs. 2 und Art. 401 Abs. 1 StPO; Art. 197 und Art. 240 SchKG. Die Konkursverwaltung ist in einem Strafverfahren in Bezug auf den Schuldpunkt (Strafklage) nicht zur Vertretung der geschädigten Konkursitin berechtigt. Sie ist einzig zur adhäsionsweisen Erhebung einer Zivilklage befugt (E. 3). Verfahren; Anschlussberufung; Konkursmasse; Konkursverwaltung; Vertretung; Konkursitin; Klage; Urteil; Berufung; StPO; SchKG; Bezug;
Nr. 60/2019/27Obergericht25.02.2020 - Submission; Muss-Kriterien; Bestimmung in Ausschreibungsbedingungen; Folgen bei Nichterfüllung - Art. 8 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 1 Abs. 3 lit. b und lit. c sowie Art. 11 lit. g IVöB; Art. 27 lit. h und Art. 28 Abs. 1 VRöB. Ob ein Angebot bei Nichterfüllung von Muss-Kriterien zwingend vom Verfahren auszuschliessen ist, bestimmt sich vorbehältlich des Verbots des überspitzten Formalismus in erster Linie nach den Ausschreibungsbedingungen. Ausschlussgrund im vorliegenden Fall verneint (E. 2.2.1 f. und E. 4.1 f.). Erfüllt ein Angebot ein Muss-Kriterium nicht und ist dieses Angebot trotz Nichterfüllung des Muss-Kriteriums nicht vom Verfahren auszuschliessen, ist der Umstand der Nichterfüllung bei der qualitativen Bewertung und nicht bei der Bewertung des Preises zu berücksichtigen (E. 5.2.2). Kriterium; Beigeladene; Angebot; Kriterien; Beigeladenen; Muss-Kriterien; Verfahren; Ausschluss; Nichterfüllung; Kriteriums; Anforderung;
Nr. 62/2018/24 und 62/2018/25Obergericht14.02.2020 - Rüge- und Begründungspflicht im Sozialversicherungsprozess - Art. 61 lit. c ATSG. Die beschwerdeführende Partei im Sozialversicherungsprozess trifft hinsichtlich der Abklärung des massgebenden Sachverhalts eine Rüge- und Begründungspflicht (E. 1.3). Rüge; Begründungspflicht; Sozialversicherungsprozess; Abklärung; Sachverhalts; Entscheid; Kommentar; Basel; Veröffentlichung;
Nr. 60/2017/7Obergericht04.02.2020 - Öffentliches Baurecht; Beiladung zum Rekursverfahren; Verzicht auf Teilnahme; Verlust des Beschwerderechts - Art. 69 Abs. 3 und Abs. 4 BauG. Verzichten Dritte, die innert Auflagefrist gegen ein Baugesuch Einwendungen erhoben oder den baurechtlichen Entscheid verlangt haben und zum Rekursverfahren beigeladen wurden, auf eine Teilnahme am Rekursverfahren, sind sie vorbehältlich einer stärkeren Betroffenheit nicht mehr zur Anfechtung eines in demselben Verfahren ergangenen Entscheids legitimiert. Rekurs; Verfahren; Beschwer; Rekursverfahren; Recht; Baubewilligung; Beiladung; Entscheid; Beschwerdeführerinnen; Rekurse; Verzicht;
Nr. 10/2019/11Obergericht21.01.2020 - Eheschutz; Kürzung oder Aufhebung von Trennungsunterhalt bei grober Verletzung ehelicher Pflichten durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten - Art. 125 Abs. 3 Ziff. 3, Art. 159 Abs. 3 und Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB. Bei der analogen Anwendung von Art. 125 Abs. 3 ZGB im Eheschutzverfahren ist dem Zweck des Trennungsunterhalts während noch bestehender Ehe Rechnung zu tragen (E. 2.4.1). Art. 125 Abs. 3 ZGB steht vor dem Hintergrund des Rechtsmissbrauchsverbots und setzt ein krass ehewidriges Verhalten voraus. Die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs muss als offensichtlich unbillig erscheinen (E. 2.4.2). Eine schwere Straftat im Sinn von Art. 125 Abs. 3 Ziff. 3 ZGB ist nicht leichthin anzunehmen und wird nicht schon durch einen dringenden Tatverdacht begründet. Der Eheschutzrichter hat nach Billigkeit zu entscheiden und muss nicht zwingend den Entscheid einer Strafbehörde abwarten (E. 2.4.3 und 2.4.5). Unterhalt; Trennung; Trennungsunterhalt; Berufung; Verhalten; Hintergr; Unterhaltsanspruch; Kantonsgericht; Reduktion; Ehegatte; Basel;
Nr. 60/2017/43Obergericht10.01.2020 - Akteneinsichtsrecht; Recht, von allen eingereichten Rechtsschriften Kenntnis zu erhalten; Parteibegriff; ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich im Sinne des BGBB - Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 6 VRG; Art. 63 Abs. 1 lit. d BGBB. Falls es sich bei der Vorinstanz um eine Fachbehörde handelt, hat sich das Obergericht eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen und nicht ohne Not in den Ermessensspielraum der Vorinstanz einzugreifen, sofern diese die für den Entscheid wesentlichen Gesichtspunkte geprüft sowie die erforderlichen Abklärungen sorgfältig und umfassend vorgenommen hat (E. 2). Das Akteneinsichtsrecht umfasst das Recht, von allen im Verfahren eingereichten Rechtsschriften Kenntnis zu erhalten. Die Ausübung des Einsichtsrechts erfordert indes ein entsprechendes Ersuchen. Die Rechtsschriften werden den übrigen Verfahrensparteien zwar in der Regel zugestellt, ohne dass es eines entsprechenden Gesuchs bedarf. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass darauf ausnahmsweise verzichtet wird, namentlich wenn die Parteistellung von Verfahrensbeteiligten nicht offensichtlich bzw. fraglich ist (E. 3.1.1). Das Verwaltungsrechtspflegegesetz enthält keine Bestimmung, die den Parteibegriff im Verwaltungsverfahren definiert. Daher ist von einer allgemeinen Umschreibung des Parteibegriffs auszugehen (E. 3.1.2.2). Im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren ist namentlich Partei, wer von Amtes wegen als solche in das Verfahren einbezogen wird, etwa als Adressat oder als sogenannter Beigeladener. Verfahrensbeteiligte sind - mit Ausnahme der Vorinstanz(en) und der mit der Sache befassten (Entscheid-)Instanz - im Allgemeinen als Parteien anzusehen. Das Verwaltungsrechtspflegegesetz verwendet die Begriffe Parteien und (Verfahrens-)Beteiligte grundsätzlich synonym. Von den Verfahrensbeteiligten zu unterscheiden sind die weiteren am Verfahren mitwirkenden Personen, etwa Zeugen oder Sachverständige (E. 3.1.2.3). Die interne Weisung des Landwirtschaftsamts vom 16. Dezember 2011 betreffend den Vollzug von Art. 63 Abs. 1 Bst. d BGBB ist nicht zu beanstanden. In begründeten Fällen erscheint bezüglich der Entfernung zwischen dem Betriebszentrum und dem zu erwerbenden Grundstück eine allgemeine Obergrenze von 15 Kilometern für die Begriffsumschreibung des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs grundsätzlich als angemessen. Gleichzeitig ist eine starre Bestimmung des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs abzulehnen und dieser in Anbetracht der Umstände im Einzelfall festzulegen (E. 10.1). Bewirtschaftung; Bewirtschaftungsbereich; Landwirt; Verfahren; Landwirtschaft; Grundstück; Betrieb; Recht; Kilometer; Verwaltung;