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Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
3H 13 91 | Kantonsgericht | 30.12.2013 - Ist der reale Umgang des Kindes mit dem nicht obhutsberechtigten Elternteil im Sinne eines Besuchsrechts – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich und nicht durchführbar, kann der persönliche Verkehr auch mit Austausch von Postsendungen und Telefonaten sowie modernen Kommunikationsmedien wie E-Mails stattfinden. Jegliches Kontaktverbot ist unverhältnismässig und nicht von Art. 274 ZGB gedeckt. | Beschwerdegegner; Eltern; Vater; Kontakt; Mutter; Tochter; Besuchs; Beschwerdegegners; Verhalten; Konflikt; Besuchsrecht; Streit; |
S 13 44 | Kantonsgericht | 27.12.2013 - Art. 27 Abs. 1 ATSG, Art. 27 Abs. 2 ATSG. Besteht Unklarheit darüber, ob eine versicherte Person Wohnsitz in der Schweiz hat und weist sie Stellenbewerbungen in der EU vor, besteht seitens der Arbeitslosenversicherung eine Pflicht im Sinn von Art. 27 Abs. 1 und 2 ATSG, die versicherte Person über die Möglichkeit des Exports der Arbeitslosentaggelder (Leistungsexport; Art. 69 Verordnung Nr. 1408/71) aufzuklären und sie diesbezüglich zu beraten. Macht die versicherte Person mangels Kenntnis von der Möglichkeit des Leistungsexportes keinen Gebrauch und erleidet so einen Nachteil, ist eine nachträgliche Ausrichtung der Leistungen unter dem Titel des Vertrauensschutzes zu prüfen. | Beratung; Leistung; Arbeitslose; Arbeitslosen; Recht; Auskunft; Verordnung; Ausland; Person; Beratungs; Leistungsexport; Urteil; |
1C 13 39 | Kantonsgericht | 17.12.2013 - Art. 961 Abs. 3 ZGB. Eine unbefristete Vormerkung eines Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch ist zulässig. Diese ist nämlich durch die auflösende, fristgebundene Bedingung der rechtzeitigen Klage auf definitiven Grundbucheintrag gleichwohl zeitlich beschränkt. Liegt eine unbefristete Vormerkung vor und wird innert gerichtlich angesetzter Klagefrist ein Fristerstreckungsgesuch gestellt, erfolgt dieses rechtzeitig. Es geht diesfalls nicht um eine grundbuchliche Frage, sondern einzig und allein um die Verlängerung der Klagefrist. | Eintrag; Grundbuch; Frist; Klage; Eintragung; Gericht; Grundbuchamt; Bauhandwerkerpfandrecht; Entscheid; Bauhandwerkerpfandrechts; |
A 12 194 | Kantonsgericht | 10.12.2013 - Art. 32 Abs. 4 VTS. Die vom Luzerner Strassenverkehrsamt an Private delegierte Befugnis zur Einzelprüfung vor der Verkehrszulassung von Motorfahrzeugen (Selbstabnahme) hat nicht die Qualität einer Konzession, sondern ist eine Beleihung (bzw. Belehnung) einer öffentlichen bzw. im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe an einen Privaten und kann von der Behörde im Sinn einer verwaltungsrechtlichen Sanktion gegebenenfalls wieder entzogen werden. Frage der Verhältnismässigkeit eines bloss befristeten Entzugs der Befugnis zur Selbstabnahme. | Prüfung; Fahrzeug; Selbstabnahme; Strassen; Strassenverkehr; Verwaltung; Fahrzeuge; Recht; Strassenverkehrsamt; Befugnis; Verfügung; |
S 12 588 | Kantonsgericht | 06.12.2013 - Art. 13 Abs. 1 ATSG; Art. 23 ZGB, Art. 24 ZGB, Art. 25 ZGB, Art. 26 ZGB. Bei der Restfinanzierung der Pflegekosten wird der verbleibende Betrag weder von der Krankenversicherung noch von den Heimbewohnern bezahlt, sondern von der öffentlichen Hand (Kanton oder Gemeinde). Als massgebendes Kriterium für die Leistungszuständigkeit gilt der Wohnsitz einer Person. Der Bundesgesetzgeber hat es versäumt, eine entsprechende Regelung im KVG selber zu treffen. Für den interkantonalen Bereich ist Bundesrecht (Art. 13 Abs. 1 ATSG) und (Art. 23-26 ZGB) für den innerkantonalen Bereich das Pflegefinanzierungsgesetz (SRL Nr. 867) anwendbar. | Pflege; Wohnsitz; Gemeinde; Kanton; Pflegefinanzierung; Person; Regel; Urteil; Regelung; Restfinanzierung; Pflegekosten; Alterszentrum; |
3H 13 90 | Kantonsgericht | 05.12.2013 - Art. 314a bis ZGB. Auf eine Vertretung des Kindes, dessen Unterbringung Gegenstand eines Verfahrens ist, darf nur ausnahmsweise verzichtet werden. | Obhut; Kindes; Vertretung; Verfahren; Mutter; Platzierung; Kinder; Obhutsentzug; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Behörde; Biderbost; |
2N 13 101 | Kantonsgericht | 03.12.2013 - Art. 110 StPO. Ansetzung einer kurzen Nachfrist bei versehentlich vergessener Unterschrift durch die Verfahrensleitung. Dies gilt auch für das Einspracheverfahren. Als allgemein bekannt wird vorausgesetzt, dass eine Eingabe per Fax oder E-Mail nicht als rechtsgenüglich unterzeichnet gelten kann. Eine fehlende Unterschrift beruht in diesem Fall nicht auf blossem Versehen. | Einsprache; Eingabe; Frist; Beschuldigte; Unterschrift; Recht; Vertreter; Mangel; Einsprachefrist; Unterzeichnung; Frist; Beschuldigten; |
4M 13 30 | Kantonsgericht | 28.11.2013 - Weisungen des Inhalts, sich während der Probezeit bei bedingt vollziehbarer Freiheitsstrafe einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, sind zulässig. | Weisung; Weisungen; Massnahme; Gesetzbuch; Beschuldigte; Betreuung; Trechsel; Schweizerisches; Basler; Praxis; Kantonsgericht; Probezeit; |
V 13 46 | Kantonsgericht | 27.11.2013 - § 1 DSchG, § 1a DSchG; § 36 Abs. 2 Ziff. 2 PBG, § 142 Abs. 2 PBG, § 169 PBG, § 170 PBG, § 171 Abs. 1 PBG. Überschreitung der maximalen Gebäudelänge (E. 4.2.). Eine im kommunalen Bau- und Zonenreglement festgelegte Mindestanzahl Vollgeschosse ist grundsätzlich vom gesamten Gebäude, mindestens aber von dessen überwiegendem Teil einzuhalten; Unterschreitung im konkreten Fall (E. 4.3.). Frage der Zulässigkeit des Abbruchs einer erhaltenswerten Baute (E. 5.2.). Der Abbruch eines erhaltenswerten, in das kantonale Bauinventar aufgenommenen Gebäudes setzt keine Ersatzneubaute genau an dessen Stelle voraus (E. 5.2.4.). Unterschiedliche Behandlung erhaltenswerter, schützenswerter und besonders schutzwürdiger Bauten im Baubewilligungsverfahren (E. 5.2.5.). Der Abbruch einer erhaltenswerten Baute setzt voraus, dass es unverhältnismässig wäre, diese zu erhalten (E. 5.2.6.). Verbindlichkeit von Vorgaben der Richtpläne im Baubewilligungsverfahren im Fall von Einkaufszentren (E. 5.3.2.). Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Richtplanvorgaben bejaht (E. 5.3.4.-5.3.5.). | Gebäude; Bauvorhaben; Gemeinde; Vorinstanz; Recht; Kanton; Entscheid; Interesse; Kantons; Arbeit; Verwaltungsgericht; Urteil; Siedlung; |
V 12 82 V 12 224 | Kantonsgericht | 27.11.2013 - Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 22 RPG, Art. 19 TVA, Art. 8 Abs. 1 VeVA, § 25 und 27 EGUSG, § 46 VRG. Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels vorgängiger Anhörung, trotz früherer Androhung von Massnahmen (E. 4). Aus der Sachbezogenheit einer Baubewilligung folgt, dass mit dem Übergang des Eigentums bzw. des Besitzes an einem Grundstück auch das Recht übertragen wird, die entsprechende bewilligte Nutzung fortzuführen (E. 5.2.2). Auslegung einer Baubewilligung (E. 5.2.3). Die Übertragung oder Neuerteilung einer teils sachbezogenen, teils personenbezogenen Bewilligung bedarf der vorgängigen Kontrolle durch die zuständige Behörde (E. 5.2.5). Sofern durch Gesetz oder allenfalls Verordnung nicht anders geregelt, ist für den Entzug einer Bewilligung insbesondere zu prüfen, ob die Voraussetzungen für deren Erteilung weggefallen sind (E. 5.3). | Bewilligung; Gemeinde; Entscheid; Recht; Betrieb; Gemeinderat; Verfügung; Baubewilligung; Verwaltung; Erdgeschoss; Verfahren; Dienststelle; |
A 12 46 | Kantonsgericht | 26.11.2013 - Art. 12 Abs. 1 StHG; § 13 Abs. 1 GGStG Die Dumont-Praxis zeitigt Nachwirkungen über den 1. Januar 2010 hinaus, weil die vor 2010 getätigten Instandstellungsaufwendungen, welche bei der Einkommenssteuer aufgrund der Dumont-Praxis nicht abgezogen werden konnten, im Fall einer steuerbegründenden Veräusserung ab 2010 im Rahmen der Grundstückgewinnsteuerveranlagung noch beim Anlagewert zu berücksichtigen sind. Für deren Anrechnung ist dabei nicht vorausgesetzt, dass sie bei der Einkommenssteuer vorab vergeblich geltend gemacht worden wären. | Dumont-Praxis; Aufwendungen; Grundstückgewinnsteuer; Instandstellungskosten; Einkommenssteuer; GGStG; Liegenschaft; Unterhalt; |
2N 13 74 | Kantonsgericht | 26.11.2013 - Art. 115 StPO, Art. 301 StPO, Art. 393 ff. StPO; Art. 251 ff. StGB. Geschütztes Rechtsgut bei Urkundendelikten; Beschwerdelegitimation. | ädigt; Person; Geschädigte; Urkunde; Recht; Urkunden; Interesse; Anzeigeerstatter; Privatkläger; Geschädigter; Interessen; Einstellung; |
A 12 158 / A 12 159 | Kantonsgericht | 26.11.2013 - Streben die Steuerpflichtigen eine ausserordentliche Bemessung des steuerbaren Mietwerts an, obliegt es ihnen – beispielsweise anhand von Vergleichsobjekten – glaubhaft zu machen, dass der berechnete Mietwert 70 % der mittleren Marktmiete übersteigt. | Mietwert; Liegenschaft; Vergleich; Einfamilienhaus; Eigenmietwert; Bemessung; Objekt; Marktmiete; Vergleichsobjekt; Mietzins; Grundstück; |
1B 13 27 | Kantonsgericht | 18.11.2013 - Art. 367 Abs. 2 OR. Die Ernennung des Sachverständigen setzt einzig das Begehren einer Partei des Werkvertrags voraus. Mängel müssen nicht behauptet werden, das Vortragen solcher schadet aber auch nicht. Aufgaben des gerichtlich bestellten Sachverständigen. | Gesuch; Gesuchs; Sachverständige; Gesuchsteller; Mängel; Sachverständigen; Werkes; Subunternehmer; Antrag; Prüfung; Gesuchsgegnerin; |
V 12 22 / V 12 23 | Kantonsgericht | 14.11.2013 - ArG, ArGV 1, ArGV 2. Das Luzerner Kantonsspital untersteht als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt dem eidgenössischen Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen. | Arbeit; Anstalt; öffentlich-rechtlich; öffentlich-rechtliche; Recht; Kanton; Rechtspersönlichkeit; Arbeitsgesetz; Spital; Kantons; |
V 12 22_1 | Kantonsgericht | 14.11.2013 - Das Luzerner Kantonsspital untersteht als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt dem eidgenössischen Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen. Der im Betrieb geleistete Pikettdienst stellt als Bereitschaftsdienst Arbeitszeit dar, was insbesondere Auswirkungen auf die den Arbeitnehmenden zwingend zu gewährenden Ruhezeiten hat. In der Klinik geleisteter Bereitschaftsdienst muss aber nicht in gleicher Höhe wie die Tätigkeit im Operationssaal entschädigt werden. | Arbeit; öffentlich-rechtlich; Anstalt; öffentlich-rechtliche; Recht; Pikett; Kanton; Arbeitsgesetz; Ruhezeit; Rechtspersönlichkeit; |
V 13 96 | Kantonsgericht | 12.11.2013 - Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 30 Abs. 1, Art. 29 Abs. 1, Art. 9 BV; § 14 lit. e und g VRG. Der Anspruch auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit reicht bei Verwaltungsbehörden weniger weit als bei richterlichen Behörden. Der Gemeinderat als Exekutivbehörde ist aufgrund seines Amts nicht allein zur (neutralen) Rechtsanwendung oder Streitentscheidung berufen, sondern trägt zugleich eine besondere Verantwortung für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Die beiden Gemeinderatsmitglieder nahmen ausdrücklich als Vertreter der Gemeinde und zur Wahrung derer öffentlicher Interessen, also in amtlicher Funktion Einsitz im Preisgericht. In der Empfehlung zur Weiterbearbeitung des Siegerprojekts liegt keine abschliessende Beurteilung scharf umrissener Rechtsfragen des geplanten Projekts. Daher ist weder eine vertrauensbegründende Zusage noch eine unzulässige Mehrfachbefassung gegeben, zumal auch nicht "dieselbe Sache" im Sinn der Vorbefassungsthematik vorliegt. Keine Beeinträchtigung oder Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Gemeinderats im Gestaltungsplangenehmigungsverfahren durch die Mitwirkung der beiden Gemeinderatsmitglieder im Preisgericht. | Gemeinde; Gestaltung; Gestaltungsplan; Verfahren; Gemeinderat; Volumen; Volumenstudie; Beurteilung; Interesse; Verwaltung; Gemeinderats; |
V 12 222 | Kantonsgericht | 05.11.2013 - Grundsatz von Treu und Glauben und rechtliches Gehör (E. 3.). Koordinationspflicht des Strassenbauprojekts mit einem Wasserbauprojekt (i.c. verneint, E. 4.). Kosten des Strassenausbaus, Notwendigkeit der gerügten Projektausgestaltung (E. 5.). Erteilung des Enteignungsrechts, Voraussetzungen der Einschränkung des Eigentumsrechts (E. 6). | ürde; Projekt; Recht; Kanton; Kantons; Parzelle; Interesse; Bushaltestelle; Entscheid; Enteignung; Verhältnis; Wasser; Gehör; |
1B 13 40 | Kantonsgericht | 04.11.2013 - Art.961 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Art. 261 ZPO. Art. 961 ZGB geht der Bestimmung von Art. 261 ZPO als lex specialis vor, weshalb gestützt auf Art. 261 ZPO an die Glaubhaftmachung der Verletzung oder der drohenden Verletzung des Anspruchs keine strengeren Voraussetzungen gestellt werden können, als sie in Art. 961 ZGB festgehalten sind. | Recht; Schuldbrief; Grundbuch; Gesuch; Massnahme; Eintragung; Dringlichkeit; Anspruch; Schuldbriefs; Vorinstanz; Voraussetzung; |
1B 13 26 | Kantonsgericht | 31.10.2013 - Art. 90 ZPO und Art. 236 ZPO. Teilentscheid als Variante des Endentscheids. Teilentscheid bei objektiver Klagenhäufung; Eventualbegehren. | Teilentscheid; Klage; Entscheid; Eventualbegehren; Hauptbegehren; Begehren; Ansprüche; Klageänderung; Teilentscheide; Rechtsbegehren; |
2N 13 76 | Kantonsgericht | 29.10.2013 - Art. 101 Abs. 3 StPO. Akteneinsicht durch Dritte bei hängigem Strafverfahren. | Interesse; Anklage; Einsicht; Beschwerdegegner; Anklageschrift; Akten; Interessen; Gericht; Verfahren; Prozessordnung; Akteneinsicht; Erben; |
V 12 188 | Kantonsgericht | 28.10.2013 - Art. 69 Abs. 2 lit. c TSchV, Art. 77 TSchV, Art. 79 TSchV, Art. 10 Abs. 4 JSV, § 12 HundeG, § 3 HundeV, § 4 HundeV, § 6 HundeV, § 7 HundeV, § 7a HundeV. Unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts (E. 3.). Unverhältnismässigkeit von tierschutzrechtlichen Massnahmen zufolge eines Beissvorfalls (E. 4.). Bei der gerichtlichen oder administrativen Überprüfung eines Beissvorfalls zwischen einem Herdenschutzhund und einem Begleithund von Drittpersonen ist der Einsatzzweck des Herdenschutzhunds gebührend zu berücksichtigen (E. 5.4.). | Herde; Herdenschutz; Herdenschutzh; Vorinstanz; Hunde; Massnahme; Beweis; Herdenschutzhunde; Massnahmen; Umzäunung; Sachverhalt; |
V 12 188_1 | Kantonsgericht | 28.10.2013 - Art. 69 Abs. 2 lit. c, 77 und 79 TSchV, Art. 10 Abs. 4 JSV, § 12 HundeG, §§ 3, 4, 6, 7 und 7a HundeV. Unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts (E. 3). Unverhältnismässigkeit von tierschutzrechtlichen Massnahmen zufolge eines Beissvorfalls (E. 4). Bei der gerichtlichen oder administrativen Überprüfung eines Beissvorfalls zwischen einem Herdenschutzhund und einem Begleithund von Drittpersonen ist der Einsatzzweck des Herdenschutzhunds gebührend zu berücksichtigen (E. 5.4). | Herde; Herdenschutz; Herdenschutzh; Hunde; Vorinstanz; Massnahme; Herdenschutzhunde; Beweis; Beissvorfall; Massnahmen; Verfügung; |
A 12 101_2 | Kantonsgericht | 24.10.2013 - In sozialhilferechtlichen Streitigkeiten sind die Gemeinden zu Beschwerde legitimiert, wenn sie in einem Entscheid verpflichtet werden, im Rahmen der Sozialhilfe finanzielle Leistungen zu erbringen (Praxisänderung). | Gemeinde; Beschwer; Interesse; Interessen; Entscheid; Beschwerdelegitimation; Sozialhilfe; Verfahren; Gemeinwesen; Bundesgericht; Autonomie; |
A 12 101_1 | Kantonsgericht | 24.10.2013 - In sozialhilferechtlichen Streitigkeiten sind die Gemeinden zu Beschwerde legitimiert, wenn sie in einem Entscheid verpflichtet werden, im Rahmen der Sozialhilfe finanzielle Leistungen zu erbringen (Praxisänderung). Für die Mutterschaftsbeihilfe an Flüchtlinge sind die Gemeinden zuständig, nicht der Kanton. | Sozialhilfe; Kanton; Mutter; Mutterschaft; Gemeinde; Mutterschaftsbeihilfe; Flüchtling; Bundes; Zuständigkeit; Person; Flüchtlinge; |
V 13 55 | Kantonsgericht | 16.10.2013 - Die direkte Zuständigkeit des Kantonsgerichts bei der Anfechtung von personalrechtlichen Entscheiden im Sinn von § 70 Abs. 1 PG, durch die ein Arbeitsverhältnis beendet oder umgestaltet wird, gilt auch für die Landeskirchen und deren Kirchgemeinden, soweit diese nicht selber abweichendes Recht erlassen haben (E. 2.3.). Weder das kantonale Personalrecht noch die Verfassung und die Synodalerlasse der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern verbieten es den Kirchgemeinden, eigene Schlichtungsverfahren für personalrechtliche Streitigkeiten einzuführen (E. 3.1.). Bei einem Ausstand der Schlichtungsbehörde ist der Anspruch auf ein Schlichtungsverfahren nicht durchsetzbar, wenn weder der anspruchsbegründende Erlass noch übergeordnetes Recht eine Ersatzregelung vorsieht (E. 3.2.-3.3.). | Schlichtung; Recht; Kirche; Kirchgemeinde; Kirchenrat; Entscheid; Schlichtungsverfahren; Person; Kanton; PersBV; Kantons; PersBV/KG-Z; |