Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1995

Es wurde zuvor Band V Sozialversicherungsrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
121 V 264 18.12.1995Art. 28 Abs. 1, 28 Abs. 1ter, 29 Abs. 1 lit. b IVG, Art. 88a Abs. 2 IVV. - Art. 28 Abs. 1ter IVG beinhaltet nicht eine blosse Auszahlungsvorschrift, sondern eine Anspruchsvoraussetzung, weshalb die Annahme eines fiktiven Anspruchs auf die Viertelsrente (bei einer Invalidität von mindestens 40% aber weniger als 50%) mit anschliessender Festsetzung des Rentenbeginns nach Art. 88a Abs. 2 IVV ausgeschlossen ist. - Bei Versicherten, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, entsteht der Rentenanspruch nach Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG erst, wenn sie während eines Jahres durchschnittlich mindestens zu 50% arbeitsunfähig gewesen sind und der Invaliditätsgrad nach Ablauf der Wartezeit mindestens 50% beträgt. Rente; Renten; Anspruch; Rentenanspruch; Invalidität; Anspruchs; Arbeitsunfähigkeit; Durchschnittlich; Halbe; Beschwerde; Ausland;
121 V 345 19.12.1995Art. 18 Abs. 1, Art. 19 und 21 AVIG. Im Kanton Solothurn haben Arbeitslose an Oster- und Pfingstmontag Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Arbeit; Kanton; Feier; Feiertage; Arbeitslose; Solothurn; Oster; Arbeitslosen; Pfingstmontag; Ruhetag; Ruhetage; Taggeld;
121 V 234 21.12.1995Art. 52 AHVG, Art. 82 Abs. 1 AHVV, Art. 250 SchKG. Für die Frage nach dem Zeitpunkt der Schadenskenntnis, welche die einjährige Verwirkungsfrist auslöst, ist - im Falle der regelmässig massgeblichen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zu veröffentlichenden Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars - auf die tatsächliche Einsichtnahme auf dem Konkursamt abzustellen oder - sofern auf diese Vorkehr verzichtet wird - auf das Ende der Auflagefrist. Schaden; Kollokation; Kollokationsplan; Einsicht; Frist; Ausgleichskasse; Auflage; Einsichtnahme; Konkurs; Schadenersatz; Zeitpunkt;
121 V 258 21.12.1995Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI, Ziff. 10.05 HVI Anhang sowie Ziff. 10.05* HVI Anhang (in der bis 31. Dezember 1992 gültig gewesenen Fassung), Rz. 10.05.1 der Wegleitung des BSV über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (WHMI). Zu den Voraussetzungen, unter denen die IV die Kosten für invaliditätsbedingte Abänderungen von Motorfahrzeugen zu erstatten hat. Beurteilung der Verwaltungspraxis. Hilfsmittel; Motorfahrzeug; Anspruch; Abänderung; Motorfahrzeuge; Invaliditätsbedingte; Invalidenversicherung; Abänderungen; Fahrzeug;
121 V 277 22.12.1995Art. 10 Abs. 3 BVG, Art. 331a Abs. 2 OR, Art. 337d OR: Ende des Versicherungsverhältnisses in der beruflichen Vorsorge. Wenn der Arbeitnehmer nach einer Ferienperiode die Arbeit nicht wieder aufnimmt, ohne dem Arbeitgeber während mehrerer Monate ein Lebenszeichen zu geben, liegt der Tatbestand des Verlassens der Arbeitsstelle nach Art. 337d OR vor. In einem solchen Fall endet das Versicherungsverhältnis der beruflichen Vorsorge. Travail; Employeur; Rapports; Invalidité; L'employeur; Avait; Travailleur; Droit; été; Assuré; Qu'il; Parti; Rente; était; Entre;
121 V 240 28.12.1995Art. 52 AHVG, Art. 82 Abs. 1 AHVV. Zur zumutbaren Schadenskenntnis der Ausgleichskasse im Zeitpunkt der 1. Gläubigerversammlung.
Schaden; Gläubiger; Ausgleichskasse; Schadens; Zumutbar; Gläubigerversammlung; Zumutbare; Kollokationsplan; Konkurs; Schadenskenntnis;
121 V 311 28.12.1995Art. 3 Abs. 5 und 25 Abs. 1 KUVG. Zuständigkeit des Schiedsgerichtes bejaht für die vom Arzt im System des "tiers garant" gegen die subsidiär leistungspflichtige Kasse angehobene Klage auf Feststellung, dass eine Behandlung von Unfallfolgen nicht nach Krankenkassentarif abzurechnen sei. Schützenswertes Interesse an einem Feststellungsentscheid verneint. Krankenkasse; Schiedsgericht; Recht; Feststellung; Zuständigkeit; Tarif; Ärzte; Rechnung; Unfall; Krankenkassen; Versicherungsgericht;
121 V 336 28.12.1995Art. 8 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1, Art. 13 AVIG. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei gewünschter Erweiterung einer Teilzeitbeschäftigung. Art. 14 Abs. 1 und 2 AVIG. Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit verneint, mangels eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Befreiungsgrund und der Notwendigkeit der Erweiterung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit. Arbeit; Arbeitslosen; Beitragszeit; Anspruch; Befreiung; Sucht; Arbeitsausfall; Teilzeitbeschäftigung; Arbeitslosenentschädigung;
121 V 8 18.04.1995Art. 8 Abs. 3 lit. a, Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 1 IVG, Art. 90 Abs. 1, 2, 3, 4 IVV. Ist ein Kind zur Behandlung seines Geburtsgebrechens notwendigerweise in einer vom Wohnort entfernten Krankenanstalt stationär untergebracht, erhält die stillende Mutter grundsätzlich eine Reiseentschädigung für den Besuch des Kindes an jedem dritten Tag. Stellt das Stillen eine lebenserhaltende Massnahme dar, hat die Invalidenversicherung die Reisekosten für die täglich notwendigen Besuche zu übernehmen und allenfalls ein Zehrgeld auszuzahlen.
Mutter; Medizinisch; Notwendige; Stillen; Kindes; Medizinische; Behandlung; Reisekosten; Täglich; Massnahme; Begleitperson;
121 V 35 23.01.1995Art. 9 Abs. 1 UVV: Unfallbegriff. Begriffsmerkmal der Ungewöhnlichkeit des äusseren Faktors bei medizinischen Eingriffen. In casu Schädigung von Nerven an der Hand anlässlich einer äusserst schwierigen und heiklen Operation an einem Narbengewebe, hervorgerufen durch verschiedene vorgängige Operationen. Kein ungewöhnlicher äusserer Faktor. D'une; Accident; Professeur; Extraordinaire; être; Droit; Chirurgie; Extérieur; Intervention; Lésion; Consid; Avoir; Opération; Comme;
121 V 1 09.02.1995Art. 5, 8 und 9 AHVG, Art. 39 AHVV. - Für den Wechsel des Beitragsstatuts in jenen Fällen, wo über die in Frage stehenden Sozialversicherungsbeiträge bereits eine formell rechtskräftige Verfügung vorliegt, bedarf es eines Rückkommenstitels (Wiedererwägung oder prozessuale Revision). - Geht es nicht um einen rückwirkenden, sondern um einen für die Zukunft wirkenden Wechsel des Beitragsstatuts, greift grundsätzlich die freie erstmalige Prüfung der Statutsfrage Platz unter Beachtung der gebotenen Zurückhaltung in Grenzfällen. - Betrifft die Frage des Statutswechsels sowohl Entgelte, auf welchen bereits Sozialversicherungsbeiträge erhoben wurden, als auch solche, die noch nicht Gegenstand einer Verfügung waren, ist für jenen Teil, über den eine formell rechtskräftige Verfügung vorliegt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Wiedererwägung oder für eine prozessuale Revision gegeben sind, während das Beitragsstatut für die übrigen bisher nicht erfassten Entgelte frei zu prüfen ist.
Verfügung; Rechtskräftig; Rechtskräftige; Beitragsstatut; Beitragsstatuts; Sozialversicherungs; Formell; Wiedererwägung; Verwaltung;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz