Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1995

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121 V 211 15.11.1995Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 KUVG: Pflichtleistung. Wird im Rahmen einer Mammareduktionsplastik weniger als 500 g Gewebe je beidseits entnommen, spricht dies noch nicht gegen den Pflichtleistungscharakter dieser Massnahme. Denn entscheidend ist immer, ob zwischen den geklagten körperlichen oder psychischen Beschwerden und der Mammahypertrophie ein Kausalzusammenhang besteht. Insoweit hat das massliche Kriterium "von gegen 500 g oder mehr beidseits" lediglich Richtwertcharakter. Wird diese Marke jedoch deutlich unterschritten, lassen nur ganz besondere Umstände körperliche oder psychische Beschwerden überwiegend wahrscheinlich als krankheitswertig und von der Mammahypertrophie verursacht erscheinen. Mamma; Beschwerde; Beschwerden; Mammareduktion; Mammareduktionsplastik; Krankenkasse; Mammahypertrophie; Gewebe; Pflichtleistung; Krankheit;
121 V 326 15.11.1995Art. 36 Abs. 2 Satz 2 UVG: Kürzung der Invalidenrente wegen eines krankhaften Vorzustandes. - Die Kürzung der Invalidenrente nach dieser Gesetzesbestimmung setzt voraus, dass die Gesundheitsschädigung vor dem Unfall eine längerdauernde, erhebliche Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hatte und damit invalidisierenden Charakter aufweist. - Frage offen gelassen, ob die Gesundheitsschädigung in zeitlicher Nähe zum Unfall liegen muss, damit eine Rentenkürzung zulässig ist. - In casu Kürzung der Invalidenrente unzulässig, weil mit dem psychischen Krankheitsbild vor dem Unfall nie eine längerdauernde Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit verbunden war.
121 V 229 20.11.1995Art. 3 und 9 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; Art. 3 und Art. 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte; Art. 21 Abs. 1 AHVG: Gleichbehandlung der Geschlechter. Geltungsbereich der Pakte betreffend Gleichbehandlung der Geschlechter in der Sozialversicherung (in casu: unterschiedliche Altersvoraussetzungen für den Anspruch auf eine Altersrente). Droit; Droits; Pacte; égal; L'art; Rente; Femme; L'égalité; Sociale; Fédéral; Discrimination; Relatif; Vieillesse; Assurances; Femmes;
121 V 251 20.11.1995Art. 6 IVG, Art. 1 FlüB, Art. 25 AsylG (in der Fassung gemäss dringlichem BB über das Asylverfahren vom 22. Juni 1990 [AVB]), Art. 14a ANAG (ebenfalls in der Fassung gemäss AVB). - Wann gilt ein Ausländer als "vorläufig aufgenommen" im Sinne des Ausländerrechts, und wann liegt eine "vorläufige Aufnahme als Flüchtling" im Sinne von Art. 25 AsylG vor? - Im Falle der Beschwerdeführerin erweist sich die vorläufige Aufnahme, welche zusammen mit dem ablehnenden Asylentscheid getroffen worden ist, als gewöhnliche ausländerrechtliche Massnahme, da kein Entscheid ergangen ist, der die (materielle) Flüchtlingseigenschaft im Sinne von Art. 3 AsylG feststellt; die Beschwerdeführerin kann sich daher nicht auf den FlüB berufen. Flüchtling; Beschwerde; Flüchtlings; Ausländer; Entscheid; Beschwerdeführerin; Schweiz; Flüchtlingseigenschaft; Flüchtlinge; Recht;
121 V 80 16.08.1995Art. 9 Abs. 1 AHVG, Art. 17 lit. c und Art. 20 Abs. 3 AHVV. Bedeutung des Handelsregistereintrags bei Personengesellschaften für die Beitragspflicht von Teilhabern: Lässt die Eintragung klar auf die Verfolgung eines erwerblichen Zwecks schliessen, bedarf es zur Umstossung der daraus fliessenden Vermutung, es handle sich um eine Erwerbsgesellschaft und die von den Gesellschaftern bezogenen Anteile bildeten Erwerbseinkommen, des Nachweises, dass der Eintrag im Handelsregister offensichtlich und seit längerer Zeit den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entspricht (Änderung der Rechtsprechung). Kollektiv; Kollektivgesellschaft; Handelsregister; Erwerb; Recht; Vermutung; Einkommen; Rechtsprechung; Eintrag; Triftige; Zweck;
121 V 377 27.11.1995Art. 51 und 52 Abs. 1 AVIG: Insolvenzentschädigung. Die Insolvenzentschädigung deckt weder Ansprüche aus fristloser und ungerechtfertigter Entlassung des Arbeitnehmers noch solche bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Unzeit, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeit geleistet hat. Travail; Indemnité; Droit; Chômage; Employeur; L'indemnité; Travaille; Travailleur; Salaire; Insolvabilité; Contrat; D'insolvabilité;
121 V 243 05.12.1995Art. 52 AHVG. Die kurze Dauer des Beitragsausstandes ist als ein Element im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände im Sinne der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Firma; Urteil; Rechtsprechung; Beschwerdeführer; Umstände; Wirtschaftliche; Kurze; Juni; Verletzung; Unbestrittener; Normverstoss;
121 V 289 13.12.1995Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 lit. a KUVG, Art. 14 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 Vo III, Anhang Ziff. 3 Vo 9. - Die (homologe) künstliche Insemination stellt eine therapeutische Massnahme im Sinne des KUVG dar. - Die künstliche Insemination kann als wissenschaftlich anerkannt gelten und erfüllt im konkreten Fall auch die Voraussetzungen der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der therapeutischen Massnahme, weshalb sie von der Krankenkasse als Pflichtleistung zu übernehmen ist. Insemination; Künstlich; Künstliche; Krankenkasse; Massnahme; Behandlung; Sterilität; Therapeutische; Medizinisch; ärztlich; ärztliche;
121 V 302 13.12.1995Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 lit. a KUVG, Art. 21 Abs. 1 Vo III: Homologe künstliche Insemination. Im vorliegenden Fall ist die Massnahme von der Krankenkasse als Pflichtleistung zu übernehmen. Anwendung der Grundsätze gemäss BGE 121 V 289. Insémination; Traitement; Mesure; Artificiel; Artificielle; Maladie; L'insémination; Médical; Thérapeutique; Médicale; Caisse;
121 V 321 14.12.1995Art. 23 Abs. 3 UVV: Angemessener Lohn. Ausländischer Landwirtschaftsarbeiter ohne Arbeitsgenehmigung, welcher nach einem halben Arbeitstag Opfer eines Verkehrsunfalls wurde. Methode zur Ermittlung des versicherten Verdienstes. Art. 7 Abs. 2, Art. 37 Abs. 2 UVG. Verkehrsunfall während der Mittagspause. Qualifikation als Unfall auf dem Arbeitsweg und als Nichtberufsunfall. Assuré; Accident; Travail; Salaire; Franc; L'intimé; L'assuré; Francs; Activité; Indemnité; Durée; Canton; Qu'il; Aurait; Vaudoise;
121 V 264 18.12.1995Art. 28 Abs. 1, 28 Abs. 1ter, 29 Abs. 1 lit. b IVG, Art. 88a Abs. 2 IVV. - Art. 28 Abs. 1ter IVG beinhaltet nicht eine blosse Auszahlungsvorschrift, sondern eine Anspruchsvoraussetzung, weshalb die Annahme eines fiktiven Anspruchs auf die Viertelsrente (bei einer Invalidität von mindestens 40% aber weniger als 50%) mit anschliessender Festsetzung des Rentenbeginns nach Art. 88a Abs. 2 IVV ausgeschlossen ist. - Bei Versicherten, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben, entsteht der Rentenanspruch nach Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG erst, wenn sie während eines Jahres durchschnittlich mindestens zu 50% arbeitsunfähig gewesen sind und der Invaliditätsgrad nach Ablauf der Wartezeit mindestens 50% beträgt. Rente; Renten; Anspruch; Rentenanspruch; Invalidität; Anspruchs; Arbeitsunfähigkeit; Durchschnittlich; Halbe; Beschwerde; Ausland;
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