Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1992

Es wurde zuvor Band IV Strafrecht und Strafvollzug ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
118 IV 122 14.04.1992Art. 112 StGB; Mord. Der neue Art. 112 StGB stellt gegenüber dem alten Recht eine "lex mitior" dar (E. 2a). Kriterien zur Abgrenzung des Mordes von der vorsätzlichen Tötung (E. 2b) und Anwendung dieser Kriterien im konkreten Fall (E. 3). Particulière; Assassinat; Auteur; L'auteur; Qu'il; Opcit; Particulièrement; élément; D'assassin; D'une; Poison; Avait; Consid;
118 IV 35 06.01.1992Art. 148 StGB; Betrug. Vorlage von nicht im Rahmen der zulässigen, ordnungsgemässen Geschäftsführung liegenden Schreiben zur (unbesehenen) Erteilung der Zweitunterschrift; Ausnützung eines Vertrauensverhältnisses; Irrtum; Vermögensverfügung (E. 2). Art. 110 Ziff. 5, 254 StGB; Unterdrückung von Urkunden. Sowohl unechte als auch echte, aber inhaltlich unwahre Urkunden sind Urkunden, wenn sie als Beleg für die Buchhaltung bestimmt und damit Bestandteile derselben sind; dies gilt auch für inhaltlich völlig fiktive Rechnungen. Konkurrenz zwischen Urkundenfälschung und Unterdrückung von unechten/unwahren Urkunden (E. 3). Urkunde; Urkunden; Beschwerde; Beschwerdeführer; Geschädigte; Geschädigten; Vorinstanz; Betrug; Unterdrückung; Rechnungen; Buchhaltung;
118 IV 148 08.04.1992Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Begriff der Aneignung. Aneignung setzt voraus, dass der Täter einerseits den Willen auf dauernde Enteignung des Eigentümers und anderseits den Willen auf zumindest vorübergehende Zueignung der Sache an sich selbst hat. Dieser Wille muss sich nach aussen manifestieren. Aneignung; Fahrzeug; Türkei; Enteignung; Wille; Beschwerdeführer; Dauernde; Mercedes; Eigentum; Schweiz; Recht; Willen; Eigentümer;
118 IV 67 27.03.1992Art. 46 ff. VStrR; Durchsuchung und Beschlagnahme; Funktelefon (Basisstation mit schnurlosem Mobilgerät). 1. Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses (E. 1). 2. Die Überwachung von für den Fernmeldeverkehr nicht freigegebenen und damit geschützten Frequenzbereichen durch die PTT-Betriebe (hier jener der privaten und militärischen Flugfunkdienste) bildet eine betriebsbedingte Schranke des Fernmeldegeheimnisses und stellt keine - durch den Richter zu bewilligende - Telefonüberwachung dar; eine solche ist im Verwaltungsstrafverfahren grundsätzlich unzulässig (E. 3). Telefon; Beschwerde; Betrieb; Gespräche; PTT-Betriebe; Durchsuchung; Beschwerdeführer; Telegrafen; Frequenz; Aufzeichnung; Funktelefon;
118 IV 14 27.03.1992Art. 63 ff. StGB. Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung. Kognition des Bundesgerichts. Zumessung; Urteil; Begründung; Kassationshof; Sachrichter; Richter; Täter; Ermessens; Gesichtspunkte; Ausgefällt; Bundesrecht; Weiten;
118 IV 97 13.03.1992Art. 41 Ziff. 1 StGB; bedingter Strafvollzug. Für den Entscheid über den bedingten Strafvollzug sind beim Tatbestand des Fahrens in angetrunkenem Zustand die gleichen Kriterien zugrunde zu legen wie bei anderen Delikten. Die Besonderheit des Straftatbestandes und gegebenenfalls Rückfall sind nur Umstände, die neben allen anderen bei der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen sind (E. 2c; Präzisierung der Rechtsprechung). Berücksichtigung eines Führerausweisentzuges von zehn Monaten Dauer (E. 2d). Bedingte; Vollzug; Bedingten; Beschwerde; Beschwerdegegner; Vollzuges; Rückfall; Umstände; Gewährung; Berücksichtigen; Angetrunkenem;
118 IV 27 13.03.1992Art. 140 StGB. Veruntreuung; Absicht unrechtmässiger Bereicherung, Ersatzfähigkeit. Die Fähigkeit zum Ersatz veruntreuten Gutes, die nur dank Leistungen Dritter - hier eines Hypothekarkredits - zustande kommt, auf die der Täter keinen Anspruch hat, schliesst die Absicht unrechtmässiger Bereicherung nicht aus. Recht; Ersatz; Beschwerdegegner; Fähig; Täter; Betreibungsbeamte; Vorinstanz; Gelder; Ersatzfähigkeit; Zahlung; Leistung; Veruntreuung;
118 IV 115 10.03.1992Art. 63 StGB; Bemessung der Strafe bei aufgrund verdeckter Fahndung festgenommenen Angeschuldigten. Wird ein Angeschuldigter aufgrund verdeckter Fahndung festgenommen, ist bei der Bemessung der Strafe jede dadurch bewirkte Förderung der Straftaten zu berücksichtigen; die Strafe ist gemäss der durch den Einsatz der V-Leute gemilderten Schuld herabzusetzen. Im vorliegenden Fall verletzt die von der kantonalen Behörde vorgenommene Strafreduktion um einen Viertel bzw. einen Fünftel Art. 63 StGB; sie hätte unter den konkreten Umständen nur weniger als einen Zehntel ausmachen dürfen (E. 2). Della; Agenti; Dell'; Infiltrati; Federale; Cassazione; Minor; Ricorso; Traffico; Misura; Reclusione; Tribunale; Degli; Sentenza; Aveva;
118 IV 1 10.03.1992Art. 11 StGB. Verminderung der Zurechnungsfähigkeit, Strafmilderung. Bei verminderter Zurechnungsfähigkeit ist die Strafe, die bei voller Zurechnungsfähigkeit ausgefällt worden wäre, auch dann entsprechend dem Grad der Verminderung zu reduzieren, wenn die Tat objektiv schwer wiegt. Dies gilt auch für eine alkoholbedingte Verminderung der Zurechnungsfähigkeit beim Tatbestand des Fahrens in angetrunkenem Zustand, wenn keine "actio libera in causa" vorliegt. Zurechnungsfähigkeit; Verminderung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Objektiv; Schuld; Vermindert; Objektive; Urteil; Verminderte; Mittlerem;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz