Es wurde zuvor Band IV Strafrecht und Strafvollzug ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
86 IV 151 | 09.09.1960 | Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB. Wann rechtfertigt eine von einem Schweizer im Ausland begangene Straftat den Widerruf des bedingten Strafvollzugs? | étranger; élit; évocation; Suisse; énal; Neuchâtel; Challandes; énale; Tribunal; Emprisonnement; élai; épreuve; été; Après; |
86 IV 113 | 20.05.1960 | Art. 45 Abs. 2 MFV. Links der Sicherheitslinie darf erst dann überholt werden, wenn der Überholende sich vergewissert hat, dass ein zwingender Grund vorliegt, der die Übertretung der Vorschrift rechtfertigt. | Sicherheitslinie; Lastwagen; Strasse; Fahrzeug; Lastenzug; Strassen; Führer; Nuolf; Urteil; Affoltern; überholt; Übertretung; Klara; |
86 IV 167 | 10.06.1960 | Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Begeht der Borger eine Veruntreuung, wenn er das Darlehen nicht zu dem vereinbarten Zwecke verwendet? | Stegmann; été; était; Argent; érêt; économique; Genève; Intérêt; énale; Entretien; ération; Autrui; Arrêt; Ministère; évrier; |
86 IV 180 | 10.06.1960 | Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung der Unterstützungspflicht gegenüber einem nach Art. 258 ZGB legitimierten Kinde. Kann der Kassationshof bei Bestreitung der Abstammung des Kindes vom unterhaltspflichtigen Registervater die Rechtsgültigkeit der Ehelicherklärung vorfrageweise überprüfen? | Kinde; Kindes; Legitimation; Ehelicherklärung; Nichtigkeit; Basel-Stadt; Rechtsgültigkeit; Eltern; Unterstützungspflicht; Kassationshof; |
86 IV 153 | 17.06.1960 | Art. 117 StGB. Adäquater Kausalzusammenhang. Er setzt nicht voraus, dass der Eintritt des Erfolges für den Täter voraussehbar war; es genügt, dass das Verhalten des Täters unter den konkreten Umständen, wie sie vorlagen, objektiv, d.h. nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung, geeignet war, einen Erfolg von der Art des eingetretenen herbeizuführen. | ühre; ühren; Verhalten; Stationswagen; Lastwagen; Beutler; Geschwindigkeit; Zusammenstoss; Kobel; Tötung; Beschwerdeführers; |
86 IV 97 | 17.06.1960 | Art. 238 Abs. 2 StGB. Störung des Eisenbahnverkehrs. 1. Niveauübergänge, die nicht mit Barrieren, sondern nur mit optischer und akustischer Signalisierung und mit Kreuzsignalen versehen sind, gelten als unbewachte Bahnübergänge im Sinne von Art. 11 Ziff. 2 lit. b der Verordnung betreffend die Signalisierung der Niveaukreuzungen vom 7. Mai 1929. 2. Art. 4 Abs. 2 des Bahnpolizeigesetzes hat den Sinn, dass vor Bahnübergängen die Geschwindigkeit so bemessen wird, dass nötigenfalls vor dem Geleise angehalten werden kann. | Signal; Bahnübergang; Geschwindigkeit; Bahnübergänge; Signalisierung; Geleise; Kreuzsignal; Verordnung; Führer; Fahrzeug; Kreuzsignale; |
86 IV 132 | 28.06.1960 | Art. 264 BStP; Art. 351 StGB. 1. Gesuchsberechtigung des Antragstellers (Erw. 1 lit. a) und des Anzeigers (Erw. 1 lit. b). 2. Halten sich die Strafbehörden eines Kantons zur Verfolgung eines Offizialdeliktes für örtlich unzuständig, so haben sie mit den Behörden des für zuständig erachteten Kantons in Verbindung zu treten. Lehnen auch diese die Zuständigkeit ab, so ist nach Art. 264 BStP von Amtes wegen die Anklagekammerdes Bundesgerichtes um Bestimmung des Gerichtsstandes anzugehen (Erw. 2). | ändig; Kanton; Nidwalden; Klage; Hufschmid; Stähelin; Anklagekammer; Verhöramt; Kantone; Behörden; Anzeige; Bundesgerichtes; Solothurn; |
86 IV 86 | 05.07.1960 | Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB. 1. Ist die Annahme eines besonders leichten Falles ausgeschlossen, wenn die während der Probezeit begangene Tat mit Gefängnis geahndet wird? (Erw. 2 a). 2. Ist ein besonders leichter Fall i.S. von Art. 251 Ziff. 3 StGB stets auch ein solcher i.S. von Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB? (Erw. 2 b). 3. Liegt ein besonders leichter Fall i.S. von Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB immer dann vor, wenn der Vollzug der durch die neue Tat verwirkten Strafe bedingt aufgeschoben wird? (Erw. 2 c). | Gefängnis; Gefängnisstrafe; Fälle; Widmer; Rechtsprechung; Probe; Probezeit; Vollzug; Fällen; Vergehen; Urkunden; Vollzug; Kantons; |
86 IV 226 | 09.07.1960 | Vollzug der Busse; Rechtshilfe zwischen Bund und Kantonen; Frist für die Stellung des Pfändungsbegehrens; Verjährung der Busse. 1. Art. 352 und 357 StGB; Art. 252 Abs. 3 BStP: Im Betreibungsverfahren, das zum Vollzug einer vom Bundesstrafgericht ausgefällten Busse eingeleitet wird, kann die Eidgenossenschaft, ohne dabei an eine Frist gebunden zu sein, wegen Verletzung der Pflicht zu Rechtshilfe die Anklagekammer des Bundesgerichts anrufen, wenn eine kantonale Behörde das Rechtsöffnungsbegehren abweist (Erw. 1). - Die Frist des Art. 88 Abs. 2 SchKG für die Stellung des Pfändungsbegehrens ruht nicht während des Verfahrens, das wegen des Anstandes in der Rechtshilfe eingeleitet wird (Erw. 2). 2. Art. 73 StGB: Eine Busse, die in Verbindung mit einer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe ausgefällt wird, ist nicht eine Nebenstrafe und verjährt in fünf Jahren (Erw. 3). | Amende; édéral; énal; ération; Tribunal; élai; Confédération; énale; Entraide; être; érale; Ministère; Exécution; ément; Autre; |
86 IV 177 | 12.07.1960 | Art. 191 Ziff. 1 StGB; Unzucht mit einem Kinde. Die immissio inter femora ist eine beischlafsähnliche Handlung. | Handlung; Beischlaf; Kinde; Rechtsprechung; Handlungen; Kassationshof; ürliche; Unzucht; ürlichen; Beischlafsähnlichkeit; üchtige; |
86 IV 184 | 15.07.1960 | Art. 304 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Irreführung der Rechtspflege. 1. Diese Bestimmung ist auch anwendbar auf Angeschuldigte, die in einer gegen sie durchgeführten Strafuntersuchung sich selbst fälschlicherweise einer Straftat bezichtigen (Erw. 1). 2. Die Strafbarkeit der Tat, die Gegenstand der Selbstbeschuldigung bildet, ist Tatbestandsmerkmal des Vergehens des Art. 304, nicht blosse Strafbarkeitsbedingung (Erw. 2). | Handlung; Rechtspflege; Angeschuldigte; älschlicherweise; Barkeit; Selbstbeschuldigung; Behörde; ührt; Irreführung; Tatbestandsmerkmal; |