Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 3 und Jahr 2013

Es wurde zuvor Band III Zivilrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
139 III 249 - (4A_38/2013)12.04.2013Art. 40 Abs. 1 BGG; Art. 8 BGFA. Der im kantonalen Register eingetragene Anwalt kann die Mitglieder eines Mieterverbandes vor Bundesgericht nicht vertreten, wenn er deren Interessen im kantonalen Verfahren in der Eigenschaft eines Angestellten des gleichen Verbandes verteidigt hat (E. 1).
Avocats; Mandat; Employé; être; Registre; Association; Canton; D'avocat; Stastny; L'avocat; Pierre; Organisation; Locataires; Anwalt;
139 III 232 - (4A_534/2012)08.04.2013Art. 32 und 44 LugÜ; Anerkennbarkeit eines italienischen Mahnbescheids (decreto ingiuntivo). Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen gegen den Entscheid, mit dem das obere kantonale Gericht einen Rechtsbehelf im Sinne von Art. 43 LugÜ gutgeheissen hat (E. 1). Ein sofort mit seinem Erlass für vollstreckbar erklärter italienischer Mahnbescheid stellt keine Entscheidung im Sinne von Art. 32 LugÜ dar, die in der Schweiz anerkannt werden kann (E. 2). Della; Decreto; Dell'; Italiano; Ingiuntivo; Convenzione; Sentenza; Civile; Ricorso; Riconoscimento; Dichiarato; Esecutivo; Decisione;
139 III 160 - (4A_637/2012)03.04.2013Art. 482 Abs. 1 und Art. 472 Abs. 1 OR; Lagergeschäft, Hinterlegung. Die öffentliche Anerbietung zur Aufbewahrung von Waren stellt ein charakteristisches Element des Lagergeschäfts dar (E. 2.3). Pflichten des Aufbewahrers im Hinterlegungsvertrag (E. 2.4 und 2.5). Rechtswirkungen einer Empfangsbescheinigung (E. 2.7).
Regeste b
Art. 16 OR; vorbehaltene Form. Die Vereinbarung einer vorbehaltenen Form untersteht keiner Formvorschrift (E. 2.6).
Contrat; Recourante; Entre; Conclu; Obligation; été; Qu'elle; Dépôt; Partie; L'intimée; Forme; Marchandise; Cantonale; être; D'une;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz