Es wurde zuvor Band III Zivilrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
82 III 39 | 13.05.1956 | Ausgeschlagene Verlassenschaft. 1. Art. 193 SchKG bestimmt nur das zur Liquidation einer ausgeschlagenen Verlassenschaft zu beobachtende Verfahren. 2. Ob eine Verlassenschaft ausgeschlagen worden sei oder nicht, ist eine Frage des materiellen Rechtes. | Della; Successione; Delle; Esecuzione; Escussi; Esecutivo; Madre; Lugano; Ripudiata; Degli; Precetto; Verlassenschaft; Fallimenti; |
82 III 108 | 25.09.1956 | Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Ein Motorlastwagen kann unpfändbar sein (Änderung der Rechtsprechung). Voraussetzungen. | Camion; Qu'un; D'une; Capital; Débiteur; Personne; Profession; Personnel; Camionnette; Véhicule; Présente; Automobile; Exploite; |
82 III 137 | 04.10.1956 | Grundstückssteigerung; Zahlungsverzug; Haftung für die Verwertungskosten. Haftet der erste Ersteigerer für die gesamten Verwertungskosten, wenn die Steigerung wegen seines Verzugs wiederholt werden muss? Hierüber hat in Anwendung von Art. 143 Abs. 2 SchKG der Richter zu entscheiden; die Steigerungsbedingungen können darüber keine Verfügung im Sinne von Art. 17 SchKG treffen. Die Haftung setzt voraus, dass aus der Nichterfüllung des ersten Steigerungskaufs ein Schaden entstanden ist. | Konkurs; Steigerung; Schaden; Ersteigerer; Betrag; Verwertungskosten; Ziffer; Nichterfüllung; Gantkauf; Konkursmasse; Hotel; Zahlung; |
82 III 104 | 05.10.1956 | Unpfändbarkeit (Art. 92 Ziff. 1 SchKG). Die massgebenden tatsächlichen Verhältnisse sind von Amtes wegen abzuklären; Art. 8 ZGB gilt hier nicht. Ist die Einrichtung einer seit längerer Zeit nicht mehr oder nur noch selten benutzten Wohnung für den Schuldner unentbehrlich? Berücksichtigung allfälliger künftiger Bedürfnisse? Gehört ein Verwandter, der hin und wieder die Ferien beim Schuldner verbringt, zu dessen Familie? | Rekurrentin; Schuldner; SchKG; Murten; Entscheid; Ferien; Betreibungsamt; Arrestierte; Wohnung; Behauptung; Schuldnerin; Vorinstanz; |
82 III 97 | 05.10.1956 | Legitimation zu Beschwerde und Rekurs nach Art. 17 ff. SchKG. Zur Beschwerde über die Anordmmg der amtlichen Verwahrung einer gepfändeten Sache (Art. 98 SchKG) ist ein das Eigentum ansprechender Dritter nicht befugt, wenn der Schuldner alleinigen Gewahrsam hat und die Sache nicht zum Nutzen des Dritten verwendet. | Fahre; Schuldner; Verwahrung; Amtliche; Widerspruchsverfahren; Entscheid; Wagen; Rekurrentinnen; SchKG; Entscheides; Gläubiger; Automobil; |
82 III 101 | 05.11.1956 | Fristwahrung durch Postaufgabe. Art. 31 und 32 SchKG. Der Aufgabestempel der Post gilt als Datumsausweis für und gegen den Absender. Macht dieser geltend, er habe den Brief am Vortag in einen Postbriefkasten geworfen, so hat er es zu beweisen. | Brief; Rekurrentin; Betreibungsamt; Entscheid; Briefkasten; Recht; Aufgabe; Beweis; Postamt; Postaufgabe; Läge; Erfolgte; Worfen; |
82 III 116 | 05.11.1956 | Art. 79 Abs. 1 G. Unzulässigkeit neuer Begehren (Erw. 1). Art. 265 Abs. 2 SchKG. Bei Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens kann die Betreibung nur fortgesetzt werden, wenn der Richter diesen Rechtsvorschlag im beschleunigten Verfahren beseitigt hat. Eine im summarischen Verfahren ausgesprochene Rechtsöffnung ist in dieser Hinsicht wirkungslos. Verzicht auf die Einrede aus Art. 265 Abs. 2 SchKG? (Erw. 2). | Levé; Débiteur; Mainlevée; Opposition; Poursuite; Qu'il; Puthod; Fortune; Devant; Meilleure; Revenu; Avait; Droit; Procédure; Faillite; |
82 III 145 | 05.11.1956 | Beschwerdeverfahren. Bundesrecht und kantonales Recht. Kantonalrechtliches Verbot der Änderung der Rechtsbegehren. Auslegung der mit Beschwerde und kantonalem Rekurs gestellten Anträge. Arrest auf Forderungen, die auf den Namen eines Dritten lauten, aber nach den Behauptungen des Arrestgläubigers dem Arrestschuldner gehören. Zulässigkeit. Widerspruchsverfahren. | Arrest; Konkurs; Pragma; Beschwerde; Betreibungsamt; Forderung; Glarus; Aufsichtsbehörde; Rekurrentin; Arrestschuldner; Konkursamt; |
82 III 152 | 01.12.1956 | Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit des Hilfsmotorrades eines Schichtarbeiters mit 3 km langem Weg zur Arbeitsstätte. Ablehnung der Auswechslung gegen ein vom Gläubiger angebotenes Fahrrad ohne Motor. | Schuldner; Hilfsmotor; Hilfsmotorrad; Fahrrad; Entscheid; Pfändung; Betreibung; Gläubiger; Unpfändbarkeit; Unpfändbar; Beschwerde; |
82 III 155 | 05.12.1956 | Konkurskosten (Art. 262 Abs. 1 SchKG). 1. Was für Aufwendungen der Konkursverwaltung sind zu den Konkurskosten zu rechnen? (Erw. 4). 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ausnahmsweise die Konkursmasse von einem zu den Konkurskosten gehörenden Aufwande zu entlasten und eine andere Person damit zu belasten? (Erw. 5; im vorliegenden Falle wird dies nicht zugelassen). 3. Pflicht der Konkursverwaltung, einem Zessionar des Gemeinschuldners den ihm zustehenden Betrag auszuzahlen, den sie zu Unrecht zur Deckung von Konkurskosten verwendet hat (Erw. 6). | Konkurs; Steinbrüchel; Konkursmasse; Exel-Bank; Konkursverwaltung; Konkursamt; Vogel; Masse; Konkurskosten; Zession; Vergütung; Interesse; |
82 III 1 | 20.04.1956 | Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 173 ff. ZGB. Wird einem Ehegatten a) bei einer Verfügung im Scheidungsprozesse nach Art. 145 b) bei einer Verfügung zum Schutze der ehelichen Gemeinschaft nach Art. 170 ZGB; c) bei gerichtlicher Trennung der Ehe ausser Unterhaltsbeiträgen eine Prozessentschädigung zugesprochen, so ist auch für diese die Zwangsvollstreckung ohne Beschränkung zulässig. Art. 176 Abs. 2 ZGB. | Prozessen; Prozessentschädigung; Betreibung; Ehegatte; Ehegatten; Scheidung; Unterhaltsbeiträge; Ehemann; Trennung; Betreibungsverbot; |