Art. 99 LAINF dal 2023

Art. 99 (1) Esecuzione forzata dei conteggi dei premi
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 99 (1) Esecuzione forzata dei conteggi dei premi
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2011/48 | Entscheid Art. 99 UVG. Art. 124 lit. a und b UVV. Art. 5 VwVG. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Bestandteil einer Verfügung zum Dispositiv oder zur Begründung gehört, kann nicht ohne weiteres auf die textliche Gestaltung der Verfügung abgestellt werden. Anforderungen an die Begründung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. April 2012, UV 2011/48). | Recht; Verfügung; Begründung; Entscheid; Dispositiv; Unfall; Alpina; Arbeit; Einsprache; Beschwerdeführers; Handgelenk; Arbeitsfähigkeit; UVG-Komplementärrente; Bundes; Renten; Feststellung; Revision; Integritätsentschädigung; Rechtsverbeiständung; Rechtsbeistand; Anspruch; Unfallversicherung; Erwägungen; Rechten; Pflichten; Erwerbsfähigkeit; Versicherungsgericht; Kantons |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2011/48 | Entscheid Art. 99 UVG. Art. 124 lit. a und b UVV. Art. 5 VwVG. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Bestandteil einer Verfügung zum Dispositiv oder zur Begründung gehört, kann nicht ohne weiteres auf die textliche Gestaltung der Verfügung abgestellt werden. Anforderungen an die Begründung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. April 2012, UV 2011/48). | Recht; Verfügung; Begründung; Entscheid; Dispositiv; Unfall; Alpina; Arbeit; Einsprache; Beschwerdeführers; Handgelenk; Arbeitsfähigkeit; UVG-Komplementärrente; Renten; Feststellung; Revision; Integritätsentschädigung; Rechtsverbeiständung; Rechtsbeistand; Anspruch; Unfallversicherung; Erwägungen; Rechten; Pflichten; Erwerbsfähigkeit; Versicherungsgericht; Kantons; Rechtsanwalt |
LU | S 98 648 | Art. 10 Abs. 2, Art. 31 Abs. 1 IVG; Art. 6 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 und 2, Art. 47 Abs. 3 Satz 2, Art. 48 Abs. 1 und 2, Art. 99 UVG; Art. 59, Art. 61 Abs. 1, 2 und 3 UVV. Eine Einstellung von Versicherungsleistungen ist nur möglich, wenn der Versicherte vorgängig in Form einer Verfügung aufgefordert wird, sich der medizinisch empfohlenen Behandlung bzw. Operation zu unterziehen unter Hinweis auf die mögliche Sanktion des Leistungsentzugs und unter Ansetzung einer angemessenen Überlegungsfrist. | Verfügung; Leistung; Handgelenk; Behandlung; Anordnung; Patient; Taggeld; Versicherer; Eingriff; Handgelenksarthrodese; Massnahme; Unfall; Sinne; Eingliederung; Leistungen; Eingliederungsmassnahme; Sanktion; Kantonsspital; Arthrodese; Patienten; Maurer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 162 (5A_432/2016) | Art. 80 SchKG; Art. 54 ATSG; Art. 99 und 105 UVG; definitive Rechtsöffnung, Prämien der obligatorischen Unfallversicherung. Bedingungen, unter denen eine Rechnung der Suva betreffend Prämien der obligatorischen Unfallversicherung einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt (E. 2). | écision; Opposition; être; édéral; Autorité; Assurance; Accidents; éfinitive; écutoire; édérale; égal; Tribunal; écédente; Assurance-accidents; ésent; Unfallversicherung; été; écise; Absence; écisions; décision; écompte; Extrait; Arrêt; évrier; Rechtsöffnung; Prämien; décision |
132 V 412 | Art. 49 Abs. 1, 3 und 4, Art. 51 Abs. 1 und 2 ATSG; Art. 124 lit. a und b UVV; Art. 19 UVG; alt Art. 99 Abs. 1 Satz 1 UVG: Die Einstellung von Heilbehandlung und Taggeld ist bei Fallabschluss formell zu verfügen. Bei der Einstellung vorübergehender Leistungen (Taggeld, Heilbehandlung) bemisst sich die Erheblichkeit nicht daran, wie lange diese erbracht worden sind, denn die Erheblichkeit liegt nicht in der Beendigung dieses vorausgegangenen - längeren oder kürzeren - Leistungsbezuges, sondern im Fallabschluss ex nunc et pro futuro, da die versicherte Person mit keinerlei Leistungen mehr rechnen kann. Der (Unfall-)Versicherer hat darum bei Einstellung von Heilbehandlung und Taggeld den Fallabschluss formell zu verfügen und darf ihn nicht im formlosen Verfahren behandeln. (Erw. 4) | Verfügung; Leistung; Recht; Leistungen; Sozialversicherung; Verfahren; Taggeld; Fallabschluss; Person; Verfügungen; Anordnung; Erheblichkeit; Forderungen; Anordnungen; Einstellung; Heilbehandlung; Unfallversicherung; Urteil; Versicherer; Erlass; Zusprechung; Fälle; Regelung; Hinweis; Inkrafttreten |