Art. 99 LEF dal 2025

Art. 99 Per i crediti
In caso di pignoramento di crediti o di diritti non risultanti da titoli al portatore o all’ordine, si avverte il terzo debitore che d’ora innanzi non potrà fare un pagamento valido se non all’ufficio.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 99 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230028 | Aufforderung zur Ablieferung verfallener Lohnabzüge vom 10. August 2022 | Betreibungsamt; SchKG; Verfügung; Pfändung; Beschwerdeführer; Existenzminimum; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Betrag; Abrechnung; Quote; Betreibungsamtes; Abrechnungen; Schuldner; Pfändungsurkunde; Zahlung; Anträge; Aufsichtsbehörde; Andelfingen; Sachverhalt; Verfügungen; Einkommen; Antrag; Parteien |
ZH | PS220120 | Pfändung (Beschwerde über das Betreibungsamt) | Betreibung; Betreibungs; Pfändung; Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Schuld; Beschwerdeführers; Pfändungs; Entscheid; Betreibungsbeamte; Aufsichtsbehörde; Urteil; Recht; Betreibungsamtes; Beschwerdeverfahren; Ziffer; Kammer; Beschwerdeantrag; Verfahren; Vorbringen; Konkurs; Volketswil; Kanton; Obergericht; Schuldbetreibung; Sinne |
Dieser Artikel erzielt 106 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO140058 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Obergericht; Einkommen; Rechtspflege; Obergerichts; Einkommens; Obergerichtspräsident; Verfahren; Entscheid; Schlichtungsbehörde; Meilen; Schlichtungsverfahren; Bestellung; Rechtsbeistandes; Frist; Beurteilung; Gericht; Pacht; Verhältnisse; Einkommenspfändung; Abzug; Pfändung; Kantons; Pachtsachen; Bezirks; Verfügung; Sinne |
SO | SCBES.2023.68 | - | Betreibungsamt; Pfändung; SchKG; Betreibungsamtes; Militärdienst; Schuldbetreibung; Konkurs; Aufsichtsbehörde; Schuldner; Kantonspolizei; Solothurn; Beschwerdeführers; Sinne; Urteil; Präsident; Felten; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Thal-Gäu; Apos; Vorladungen; Pfändungsvollzug; Beschwerdeantwort; Beschwerdeschrift; Vorführung; Anzeige; Forderung; Sicherungsmassnahme |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
94 III 78 | Ein bedingter Verzicht auf eine bereits vollzogene Pfändung (insbesondere die Zustimmung zur einstweiligen "Sistierung" einer vollzogenen Lohnpfändung) ist nicht zulässig. Hebt das Betreibungsamt gestützt auf einen solchen Verzicht die Pfändung auf, so fällt grundsätzlich die Betreibung als solche dahin. Umstände, unter denen dem betreibenden Gläubiger nach Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) nicht entgegengehalten werden darf, die Betreibung sei infolge seiner Verzichtserklärung dahingefallen. | Betreibung; Gläubiger; Lohnpfändung; Pfändung; Betreibungsamt; Schuldner; Fortsetzungs; Rückzug; Begehren; Sistierung; Verzicht; Betreibungen; Gruppe; SchKG; Fortsetzungsbegehren; Verwertungsbegehren; Zahlung; Glauben; Arbeitsstunde; Zahlungen; Anzeige; Lohngelder; Bedingung; Fortsetzungsbegehrens; Randegger; ützt |
85 III 31 | Lohnpfändung. Zulässigkeit der Beschwerde, mit welcher der Schuldner die Auszahlung eines vom Betreibungsamt zu Unrecht eingezogenen Lohnbetrags verlangt. Vollzug der Lohnpfändung bei einem Schuldner, der von seiner Ehefrau einen Beitrag an die ehelichen Lasten verlangen kann. Anzeige an den Arbeitgeber (Art. 99 SchKG). Unter welchen Voraussetzungen kann das Betreibungsamt einen gepfändeten Lohnbetrag, der mangels solcher Anzeige nicht bei ihm eingegangen ist, dadurch hereinbringen, dass es die Lohnabzüge für die Zukunft erhöht? | Schuldner; Betreibungsamt; Entscheid; Betrag; Verfügung; Lohnpfändung; Aufsichtsbehörde; ändet; Rekurrent; Notbedarf; Rekurrenten; Ehefrau; Arbeitgeber; SchKG; Familie; Beträge; Vorinstanz; ässig; Lohnbetrag; Betreibungen; ändete; ächst; Schuldners; Bruttolohn; Bestrafung; Arbeitgeberin; Sinne; Erwägungen; Busse; Einkommen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Jolanta Kren Kostkiewicz | 20. Aufl., Zürich | 2020 |
Jolanta Kren Kostkiewicz | 20. Aufl., Zürich | 2020 |