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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 97 StGB vom 2023

Art. 97 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 97 1. Verfolgungsverjährung. Fristen

1 Die Strafverfolgung verjährt, wenn die für die Tat angedrohte Höchststrafe:

  • a. lebenslängliche Freiheitsstrafe ist: in 30 Jahren;
  • b. eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren ist: in 15 Jahren;
  • c. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ist: in 10 Jahren;
  • d. eine andere Strafe ist: in 7 Jahren. (1)
  • 2 Bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und Abhängigen (Art. 188) sowie bei Straftaten nach den Artikeln 111, 113, 122, 124, 182, 189–191, 195 und 197 Absatz 3, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, dauert die Verfolgungsverjährung in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers. (2)

    3 Ist vor Ablauf der Verjährungsfrist ein erstinstanzliches Urteil ergangen, so tritt die Verjährung nicht mehr ein.

    4 Die Verjährung der Strafverfolgung von sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und minderjährigen Abhängigen (Art. 188) sowie von Straftaten nach den Artikeln 111–113, 122, 182, 189–191 und 195, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, bemisst sich nach den Absätzen 1–3, wenn die Straftat vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 5. Oktober 2001 (3) begangen worden ist und die Verfolgungsverjährung zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist. (4)

    (1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 21. Juni 2013 (Verlängerung der Verfolgungsverjährung), in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4417; BBl 2012 9253).
    (2) Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BB vom 27. Sept. 2013 (Lanzarote-Konvention), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 1159; BBl 2012 7571).
    (3) AS 2002 2993
    (4) Fassung gemäss Art. 2 Ziff. 1 des BB vom 24. März 2006 über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Übereink. über die Rechte des Kindes, betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, in Kraft seit 1. Dez. 2006 (AS 2006 5437; BBl 2005 2807).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 97 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE210265EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Akten; Recht; Statthalteramt; Einwilligung; Recht; Vollmacht; Gutachter; Gutachten; Person; Einstellung; Verfolgungsverjährung; Personen; Daten; Verfügung; Bekanntgabe; NIGGLI/MÄDER; Verjährung; Beschwerdeführers; Medizinischen; DSG/BGÖ; ZURBRÜGG; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Arbeit; Bundesgericht; Gutachtens
    ZHUE210263EinstellungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Verfahren; Statthalteramt; Verfahren; Verjährung; Urteil; Unentgeltliche; Beschwerdegegner; Verfahrens; Einstellung; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Schleunigung; Beschleunigungsgebot; Bezirk; Übertretung; Meilen; Gesuch; Tätlichkeit; Beschwerdeverfahren; Einstellungsverfügung; Wäre; Hinweis; Tätlichkeiten; Entscheid; Rechtsverbeiständung; Anspruch; Person
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSDGS.2020.35 (AG.2021.226)RevisionGesuch; Revision; Gesuchsteller; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Strafbefehl; Gutachten; Revisionsgesuch; Werden; Entscheid; Strafbefehle; Urteil; Gesuchstellers; Tatsache; Stellt; Gericht; Vorliegend; Tatsachen; Basel-Stadt; Gemäss; Beweismittel; Verfahrens; Worden; Gelten; AaO; Schuldfähigkeit; Welche; Rückweisung; Beurteilung; Diesem
    BSSB.2018.80 (AG.2021.302)mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung und mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind (Beschwerde beim BG hängig)Berufung; Privatklägerin; Berufungskläger; Schuldig; Werden; Sexuell; Sexuelle; Aussage; Vorinstanz; Urteil; Beschuldigte; Übergriff; Übergriffe; Aussagen; Anklage; Kommen; Mehrfache; Strafgericht; Handlung; Welche; Gemäss; Strafe; Könne; Weiter; Handlungen; Tatzeit; Beschuldigten; Hätte; Sexuellen; Vergewaltigung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 274 (6B_786/2020)
    Regeste
     a Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 70 VStrR ; Art. 97 Abs. 3 StGB ; Strafverfügung; Verjährungsunterbrechung. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach eine Strafverfügung gemäss Art. 70 VStrR verjährungsrechtlich im Sinne von Art. 97 Abs. 3 StGB als erstinstanzliches Urteil zu qualifizieren ist, mit deren Erlass die Verjährung nicht mehr eintritt. Die Rechtsprechung verstösst nicht gegen das Recht auf Beurteilung durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E. 1).
    Pénal; Consid; Consid; Pénale; Recourant; Jugement; Prononcé; Fédéral; Prescription; Droit; Position; Procédure; être; Opposition; Jurisprudence; D'une; Tribunal; Cité; Faire; Soupçon; été; Arrêt; Cette; Action; Tation; Ordonnance; Comme; Ontre; Qu'il; Précité
    146 IV 68 (6B_31/2019) Art. 102 StGB , Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO ; Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung. Zulässigkeit der Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung trotz umstrittener Rechtslage (E. 2.1 und 2.2). Verjährung; Unternehmen; Beschwerde; Recht; Einstellung; Unternehmens; Urteil; Barkeit; Sanktion; NIGGLI/GFELLER; Einstellungsverfügung; Zurechnung; Zurechnungsnorm; Organisation; Tatbestand; Anlass; Beschwerdeführerin; Verfahren; Busse; Anlasstat; Übertretung; Rechtsprechung; Anklage; Organisations; Verjährungsfrist; Staatsanwaltschaft; NIGGLI/GFELLER;Verfahren

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-2085/2018Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Beschwerde; Nennung; Beschwerdeführerin; Person; Recht; Informationen; Beschwerdeführenden; Handlung; Organisation; Dienst; Funktion; Handlungen; Verwerflich; Personen; Stellung; Verwerfliche; Akten; Verfügung; Habe; Bundes; Schweiz; Habe; Entscheid; Sinne; Gewesen; Vorinstanz; Eingabe; Flüchtling
    C-3518/2018Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Verwirkung; Frist; Rückerstattung; Rechtlich; Rückforderung; Zivilstand; Verfügung; Witwenrente; Rechtliche; Sachverhalt; Urteil; Leistung; Urteil; Sozialversicherung; Verwirkungsfrist; Entscheid; Verfahren; Anspruch; Wohnsitz; Hinweis; Einspracheentscheid

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2021.94Beschwerde; öffnen; Filter; Hinzufügen; Beschwerdeführer; Urteil; Recht; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdegegnerin; Entscheide; Urteile; Bundesanwaltschaft; Schweiz; Bundesgericht; Beschlagnahme; Bundesstrafgericht; Erfolg; Bundesstrafgerichts; MwH; Diesbezüglich; Beschwerdekammer; BStGer; Beschwerdeführers; Schweizerischen; Vermögenswerte; Verjährung; Lautend
    BV.2020.28Beschwerde; Urteil; Verfügung; öffnen; Beschwerdeführer; Verfahren; Urteile; Filter; Hinzufügen; Recht; Akten; Einsicht; Entscheid; Gerichtliche; Urteilsverkündung; Beschwerdekammer; Verfahrens; Anonymisierte; Bekanntgabe; Urteilen; Bundesstrafgericht; Kenntnisnahme; Gerichtlichen; Verfügung; Direktor; Beschwerdeentscheid; Interesse; Justiz

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Stefan TrechselPraxiskommentar2008
    Stefan TrechselPraxiskommentar, Zürich2008
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