Art. 97 LACI de 2024

Art. 97 (1)
(1) Abrogé par l’annexe ch. 16 de la LF du 6 oct. 2000 sur la partie générale du droit des assurances sociales, avec effet au 1er janv. 2003 (RO 2002 3371; FF 1991 II 181 888, 1994 V 897, 1999 4168).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 94 135 | Art. 95 AVIG. Wird Arbeitslosenentschädigung infolge Abtretung direkt an die Bürgergemeinde anstatt an den Versicherten ausbezahlt, richtet sich eine Rückforde-rungsverfügung für ungerechtfertigt ausgerichtete Taggelder ebenfalls gegen die Bürgergemeinde und nicht gegen den Versicherten. | Arbeit; Leistung; Rückforderung; Bürgergemeinde; Leistungen; Abtretung; Taggelder; Arbeitslosenkasse; Leistungsempfänger; Rückforderungsverfügung; Arbeitgeber; Arbeitslosenversicherung; Verfügung; Recht; Kasse; Wortlaut; Gesetzes; Arbeitnehmer; Zession; Verwaltung; Luzern; Kommentar; Sozialhilfe; Rückerstattung |