AIG Art. 97 - Amtshilfe und Datenbekanntgabe (1)

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 97 AIG vom 2025

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Art. 97 Amtshilfe und Datenbekanntgabe (1)

1 Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden unterstützen sich gegenseitig in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie erteilen die benötigten Auskünfte und gewähren auf Verlangen Einsicht in amtliche Akten.

2 Andere Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sind verpflichtet, die für den Vollzug dieses Gesetzes notwendigen Daten und Informationen auf Verlangen den Behörden nach Absatz 1 bekannt zu geben.

3 Der Bundesrat bestimmt, welche Daten den Behörden nach Absatz 1 gemeldet werden müssen bei:

  • a. der Eröffnung von Strafuntersuchungen;
  • b. zivil- und strafrechtlichen Urteilen;
  • c. Änderungen im Zusammenhang mit dem Zivilstand sowie bei einer Verweigerung der Eheschliessung;
  • d. dem Bezug von Sozialhilfe;
  • dbis. (2) dem Bezug von Arbeitslosenentschädigung;
  • dter. (3) dem Bezug von Ergänzungsleistungen nach dem ELG (4) ;
  • dquater. (2) Disziplinarmassnahmen von Schulbehörden;
  • dquinquies. (2) Massnahmen von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden;
  • e. (7) anderen Entscheiden, die auf einen besonderen Integrationsbedarf nach den Kriterien gemäss Artikel 58a hindeuten;
  • f. (8)
  • 4 Erhält eine Behörde nach Absatz 1 in Anwendung von Artikel 26a ELG Daten über den Bezug einer Ergänzungsleistung, so meldet sie dem für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung zuständigen Organ unaufgefordert die mögliche Nichtverlängerung oder den möglichen Widerruf der Aufenthaltsbewilligung. (9)

    (1) Für Daten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit gelten die Art. 11 und 12 des BG vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (SR 822.41).
    (2) (5)
    (3) Eingefügt durch Ziff. III 1 des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).
    (4) SR 831.30
    (5) (6)
    (6) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).
    (7) Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 14. Dez. 2012 (AS 2013 4375; BBl 2010 4455, 2011 7325). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).
    (8) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen (AS 2018 733; BBl 2016 3007). Aufgehoben durch Ziff. III 1 des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), mit Wirkung seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).
    (9) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen), in Kraft seit 1. Juli 2018 (AS 2018 733; BBl 2016 3007).

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSVD.2020.259 (AG.2021.155)Nichtverlängerung der Autenthaltsbewilligung und WegweisungRekurrent; Rekurrenten; Aufenthalt; Gericht; Aufenthalts; Rekurs; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Interesse; Schweiz; Entscheid; Schulden; Migration; Migrationsamt; Kinder; Verfahren; Wegweisung; Ausländer; Interessen; Gerichts; Familie; Vorinstanz; Basel; Hinweis; Urteil; Vollzug; Beziehung
    BSDGZ.2020.6 (AG.2020.650)Aufsichtsbeschwerde gegen den ZivilgerichtspräsidentenAnzeige; Anzeigestellerin; Zivilgericht; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Entscheid; Ehemann; Recht; Rechtsvertreterin; Tochter; Zivilgerichtspräsidenten; Verhandlung; Verfahren; Appellationsgericht; Migrationsamt; Aufsicht; Ehemanns; Gericht; Verhalten; Richter; Verfahrens; Vernehmlassung; Vorwurf; Aufenthalt; Appellationsgerichts; Angebot; Parteien; Unterhalt
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-7131/2018DatenschutzDaten; Bundes; Vorinstanz; Verdacht; Verdachts; Recht; Amtsbericht; Gesuch; Person; Verdachtsinformation; Verdachtsinformationen; Verfahren; Personen; Informationen; Personendaten; Bearbeitung; Bekanntgabe; Richtigkeit; Grundlage; Behörde; Verfügung; Gesuchs; Briefe; Bundesverwaltung; Gesuchsteller; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht
    D-3893/2019Asyl und WegweisungLanka; Botschaft; Schweiz; Recht; Familie; Rückkehr; Wegweisung; -lankische; Verfahren; Aussage; Vorinstanz; Verfügung; -lankischen; Rechtsbegehren; Schweizer; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Aussagen; Gefährdung; Behandlung; Akten; Person; Abklärung; Probleme; Druck

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    AutorKommentarJahr
    Spescha Kommentar Migrationsrecht2019