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Foreign Nationals and Integration Act (FNIA)

Art. 95aFNIA from 2022

Art. 95a Foreign Nationals and Integration Act (FNIA) drucken

Art. 95a Obligations of Airport Operators Provision of accommodation by airport operators

Airport operators are obliged to provide suitable and reasonably priced accommodation at the airport for foreign nationals whose entry or onward journey is refused at the airport until removal or entry.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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