Art. 959a II. Mindestgliederung
1
2
3 Weitere Positionen müssen in der Bilanz oder im Anhang einzeln ausgewiesen werden, sofern dies für die Beurteilung der Vermögens- oder Finanzierungslage durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich ist.
4 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber direkt oder indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber Unternehmen, an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht, müssen jeweils gesondert in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden.
(1) (2)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210001 | Forderung | Konkurs; Klagten; Beklagten; Bilanz; Konkursitin; Forderung; Recht; Darlehen; Abtretung; Abgetreten; Abgetretene; Partei; Gericht; Verfügung; Position; Klage; Betrag; Abgetretenen; Schuld; Anspruch; Parteien; Gerin; Abtretungsverfügung; Überweisungen; Zahlt; Tatsachen; Urteil; Darlehensbeträge; [HRSG] |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2019.59 (AG.2019.626) | Konkurseröffnung nach Art. 166 SchKG | Schuld; Schuldner; Schwer; Beschwerde; Schuldnerin; Forderung; August; Forderungen; Werden; August; Betreibung; Fällig; Konkurs; Mittel; Behauptet; Rechnung; September; Fällige; Zahlungsfähigkeit; Liquide; Glaubhaft; Beschwerde; Entscheid; Betreffend; Diesen; Umfang; Debitorenforderungen; Darlehen; September; Engeren |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-1009/2019 | Schutz des ökologischen Gleichgewichts (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Bürgschaft; Vorinstanz; Verfügung; Gesuch; Kreditwürdigkeit; Technologie; Recht; Darlehen; Technologiefonds; Verfahren; Verordnung; Entscheid; Geschäftsstelle; Patent; Begründung; -Verordnung; Gehör; Entwicklung; Gesellschaft; Konsolidierung; Darlehens; Kapital; Verfügungsentwurf |