OR Art. 941 -
Einleitung zur Rechtsnorm OR:
Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Art. 941 OR vom 2024
Art. 941 Gebühren
1 Wer eine Verfügung einer Handelsregisterbehörde veranlasst oder von dieser eine Dienstleistung beansprucht, hat eine Gebühr zu bezahlen.
2 Der Bundesrat regelt die Erhebung der Gebühren im Einzelnen, insbesondere:1. die Bemessungsgrundlage der Gebühren;2. den Verzicht auf die Gebührenerhebung;3. die Haftung im Fall einer Mehrheit von Gebührenpflichtigen;4. die Fälligkeit, Rechnungsstellung und Bevorschussung von Gebühren;5. die Verjährung von Gebührenforderungen;6. den Anteil des Bundes an den Gebühreneinnahmen der Kantone.
3 Er beachtet bei der Regelung der Gebühren das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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