Art. 94 CPS dal 2024

Art. 94 Norme di condotta
Le norme di condotta che il giudice o l’autorit preposta all’esecuzione delle pene può impartire al condannato per il periodo di prova concernono in particolare l’esercizio di una professione, la dimora, la guida di un veicolo a motore, la riparazione del danno nonché la cura medica e psicologica.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 94 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210446 | Harte Pornografie | Beschuldigte; Kinder; Beschuldigten; Bilder; Asservat; Bilddatei; Bilddateien; Sicherstellungsliste; Vorinstanz; Berufung; Windel; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Pornografie; Verfahren; Windeln; Urteil; Anklage; Fotos; Sinne; Weisung; Anschlussberufung; Verteidigung; Darstellung; Tatbestand; Kindern; Tätigkeitsverbot |
ZH | SB180014 | Einfache Körperverletzung etc. | Beschuldigte; Kläger; Privatkläger; Beschuldigten; Aussage; Privatklägers; Aussagen; Vorinstanz; Recht; Polizei; Berufung; Wohnung; Verteidigung; Drohung; Staat; Urteil; Messer; Bezug; Waffe; Waffen; Verfahren; Gericht; Staatsanwalt; Körperverletzung; Verletzung; Sprengstoff; Sinne; Person; Pistole |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.56 | - | Beschuldigte; Therapie; Recht; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Ziffer; Handlung; Handlungen; Urteil; Geschädigte; Behandlung; Berufung; Sach-Nr; Apos; Kinder; Festplatte; Staat; Privatkläger; Kindern; Verfahren; Urteils; Geschädigten; Rückfall; Geldstrafe; Western; Digital |
SG | IV-2007/25 | Entscheid Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG. Das Missachten des Vortrittsrechts mit darauf folgendem Verkehrsunfall stellt regelmässig eine mitteschwere Widerhandlung dar (Verwaltungsrekurskommission, 4. Juli 2007, IV-2007/25). | Rekurrent; Verkehr; Widerhandlung; Vortritt; Recht; Vorinstanz; Gefährdung; Strasse; Verschulden; Strassenverkehr; Gefahr; Recht; Rekurrenten; Strassenverkehrs; Fahrzeug; Unfall; Führer; Verfügung; Führerausweis; Vortritts; Sachen; Verletzung; Rekurs; Missachtung; Personen; Argument; Verkehrsregel; Verfahren; Massnahme; Vortrittsrecht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
121 IV 308 | Art. 91 Ziff. 1 und 94 Ziff. 5 StGB; Art. 5 Ziff. 1 EMRK; Einweisung in ein Erziehungsheim. Der Vollzug der gerichtlichen Einweisung in ein Erziehungsheim über die Volljährigkeit hinaus ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (E. 3). | Erziehung; Urteil; Massnahme; Erziehungsheim; Einweisung; Sinne; Verurteilung; Minderjährige; Freiheit; Graubünden; Volljährigkeit; Vorinstanz; Recht; Menschenrechtskonvention; Entscheid; Freiheitsentzug; Unterbringung; VILLIGER; Sicherung; Besserung; Europäische; Massnahmen; Kantons; Urteil; Jugendanwaltschaft; Nichtigkeitsbeschwerde; Europäischen |
117 IV 9 | Art. 91 Ziff. 1 StGB; Erziehungsmassnahmen. 1. Für die Konkretisierung des Begriffs der Nichtbewährung gemäss Art. 97 Abs. 2 StGB sind die in den Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1, Art. 95 Ziff. 5 und Art. 96 Ziff. 3 StGB verwendeten Umschreibungen heranzuziehen. Nichtbewährung im konkreten Fall bejaht, da zwar keiner Weisung zuwidergehandelt (denn diese war eine blosse Aufforderung, nicht rückfällig zu werden), aber das in die Jugendliche gesetzte Vertrauen getäuscht wurde (E. 2). 2. Die Anordnung einer Erziehungsmassnahme gemäss Art. 91 StGB setzt kein Delikt von qualifizierter Schwere voraus (E. 3). | Weisung; Recht; Nichtbewährung; Entscheid; Erziehungs; Erziehungsmassnahme; Massnahme; Schwere; Weisungen; Jugendstrafrecht; Jugendliche; Anordnung; Probezeit; Jugendstrafkammer; BOEHLEN; Basel; Kanton; Basel-Stadt; Erziehungsmassnahmen; Vertrauen; Beschwerdeführerinnen; Mahnung; Auffassung; Jugendstrafrechts; Kindesschutz; Entwicklung; Jugendamt; Appellationsgericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer, Trechsel | , 2. Aufl., Zürich | 1997 |
Schweizer, Trechsel | , 2. Aufl., Zürich | 1997 |