Art. 936 SCC from 2024

Art. 936 d. Bad faith
1 A person who has not acquired a chattel in good faith may be required by the previous possessor to return it at any time.
2 However, if the previous possessor likewise did not acquire the chattel in good faith, he or she cannot reclaim the chattel from any subsequent possessor.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 936 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210455 | Gewerbsmässigen Diebstahl | Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Recht; Zweitberufungskläger; Schweiz; Privat; Privatklägerin; Zigaretten; Lanka; Zigarettenstangen; Staat; Landes; Sinne; Landesverweisung; Verfahren; Verfahren; Schaden; Vorinstanz; Urteils; Diebstahl; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Familie; ässigen |
ZH | LB160079 | Forderung | Berufung; Vorinstanz; Aston; Martin; Fahrzeug; Beklagten; Nebenintervenientin; Berufungsverfahren; Recht; Kaufpreis; Entscheid; Fahrzeuge; Behauptung; Verkehr; Preis; Verkehrswert; Schaden; Beweismittel; Fahrzeuges; Verfahren; Ausführungen; Parteien; Sorgfalt; üssen |
Dieser Artikel erzielt 14 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 305 (5A_372/2012) | Art. 3 und 936 ZGB; Art. 100 IPRG. Klage gegen den Besitzer eines gestohlenen Gemäldes. Auf den Besitz anwendbares Recht (E. 3.1 und 4.1). Beurteilung des guten Glaubens des Erwerbers, insbesondere von ihm anzustellende Nachforschungen (E. 3-5). | Beschwerdegegner; Obergericht; Recht; Gerücht; Gemälde; Kunst; Besitz; Erwerb; Aussage; Bildes; Umstände; Malewitsch; Veräusserer; Beschwerdeführers; Galerie; Verdacht; Bezirksgericht; Verfügung; Glaube; Urteil; Gemäldes; Vorinstanz; Diebstahl; Diener; Samowar; Glauben; Veräusserers |
122 III 1 | Art. 936 und 3 Abs. 2 ZGB; Gutgläubigkeit des Erwerbers einer abhandengekommenen Sache. In Geschäftsbereichen, in denen oft Waren zweifelhafter Herkunft angeboten werden, sind bei einem Erwerber mit einschlägigen Branchenkenntnissen hohe Anforderungen an die zu verlangende Aufmerksamkeit gemäss Art. 3 Abs. 2 ZGB zu stellen. Auch der Antiquitätenhandel zählt zu diesen Geschäftsbereichen; ob ein Gegenstand zum Eigengebrauch erworben wird oder ob ein Handelskauf vorliegt, ist unerheblich. | Recht; Erwerb; Waffen; Umstände; Sorgfalt; Erwerber; Aufmerksamkeit; Sorgfaltspflicht; Antiquitäten; Anforderungen; Obergericht; Bundesgericht; Urteil; Versicherung; Herausgabe; Umständen; Erkundigungspflicht; Erwerbers; Herkunft; Antiquitätenhandel; Waffensammlung; Beklagten; Hinweis; Verdacht; Branche; Handel; Händler |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Emil W. Stark, Geiser, Wolf | Kommentar zum ZGB II | 2007 |