CPS Art. 93 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 93 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 93 Assistenza da reabilitaziun

1 L’assistenza da reabilitaziun duai preservar las persunas assistidas da recidivas e promover lur integraziun sociala. L’autoritad ch’è cumpetenta per l’assistenza da reabilitaziun presta e procura l’agid social e specific ch’è necessari per quest intent.

2 Persunas ch’èn activas en l’assistenza da reabilitaziun, ston tegnair secret quai ch’ellas vegnan a savair tras lur activitad. Ellas dastgan mo dar infurmaziuns a terzas persunas davart las relaziuns persunalas da la persuna assistida, sche la persuna assistida u la persuna ch’è cumpetenta per l’assistenza da reabilitaziun dat ses consentiment en scrit.

3 Las autoritads da la procedura penala pon dumandar in rapport davart la persuna assistida a l’autoritad ch’è cumpetenta per l’assistenza da reabilitaziun.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 93 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB190442Mehrfacher, teilweise geringfügiger Diebstahl etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Urteil; Beschuldigte; Berufung; Massnahme; Beschuldigten; Genugtuung; Verfahren; Verfahren; Bundesgericht; Staatsanwalt; Genugtuungsanspruch; Staatsanwaltschaft; Berufungsverfahren; Gericht; Winterthur; Sinne; Untersuchung; Untersuchungs; Bezirksgericht; Entschädigung; Kantons; Verteidigung; Entscheid; Überhaft; Behandlung; Urteils; Gerichtskasse; Dispositiv
ZHSB170159Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; BetmG; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Verteidigung; Droge; Urteil; Betäubungsmittel; Drogen; Vorinstanz; Kokain; Sinne; Gutachter; Vollzug; Gutachten; Gericht; Behandlung; Bundesgericht; Vollzug; Abhängigkeit; Verfahren; Recht; Taten; ährend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.56-Beschuldigte; Therapie; Recht; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Ziffer; Handlung; Handlungen; Urteil; Geschädigte; Behandlung; Berufung; Sach-Nr; Apos; Kinder; Festplatte; Staat; Privatkläger; Kindern; Verfahren; Urteils; Geschädigten; Rückfall; Geldstrafe; Western; Digital
SOSTBER.2023.72-Beschuldigte; Privat; Privatkläger; Messer; Beschuldigten; Massnahme; Recht; Täter; Urteil; Staat; Beruf; Berufung; Körper; Apos; Körperverletzung; Solothurn; Geschädigte; Verletzung; Auskunftsperson; Stich; Marke:; Schuld
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 IV 17Art. 93 Abs. 1 StGB. Änderung einer Massnahme. 1. Die "urteilende Behörde" (dazu E. 2b) kann eine früher angeordnete jugendstrafrechtliche Massnahme nicht nur ändern, solange der Jugendliche noch "strafunmündig" ist; eine Änderung der Massnahme kann vielmehr bis zur Erreichung der in Art. 94 Ziff. 5 StGB vorgesehenen Höchstaltersgrenzen erfolgen (E. 2a). 2. Die urteilende Behörde ist bei der Änderung einer Massnahme nur an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden, unter welchen die neue Massnahme überhaupt zulässig ist, und entscheidet im übrigen nach ihrem Ermessen (E. 3). Massnahme; Erziehung; Behörde; Recht; Jugendgericht; Jugendliche; Erziehungsheim; Urteil; Jugendgerichts; Jugendgerichtspräsident; Erziehungshilfe; Entscheid; Kassationshof; Beschwerdeführers; Altersjahr; Voraussetzung; Nichtigkeitsbeschwerde; Anordnung; Betreuung; Obergericht; Massnahmen; BOEHLEN; Vorinstanz; Rechts; Urteils
105 IV 92Art. 93ter Abs. 2 StGB, Art. 7 VStGB; Einweisung in eine Anstalt für Nacherziehung. Solange eine solche Anstalt nicht besteht, ist die ausnahmsweise Einweisung in eine Strafanstalt zulässig (Erw. 2 und 5). Die Einweisung darf, wenn sie unvermeidbar ist, direkt von der urteilenden Instanz verfügt werden (Erw. 3a). Die Notwendigkeit psychiatrischer Behandlung ist kein Grund zum Verzicht auf die Einweisung (Erw. 3b), der Vollzug in der Strafanstalt kein Grund zur Herabsetzung der gesetzlichen Mindestdauer der Massnahme (Erw. 4). Anstalt; Einweisung; Anstalt; Erziehung; Behandlung; Massnahme; Jugendliche; Erziehungsheim; Unterbringung; Urteil; Nichtigkeitsbeschwerde; Mindestdauer; Jugendstrafkammer; Institution; Bostadel; Erfahrungen; Arbeitserziehungsanstalt; Vollzug; Schwierigkeiten; Tessenberg; Verordnung; Appellationsgericht; Anordnung; Sinne; Basel-Stadt; Aarburg; Gutachten; Therapieheim