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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 914OR from 2023

Art. 914 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 914 D. ... (1)

(1) Repealed by Annex No 2 of the Mergers Act of 3 Oct. 2003, with effect from 1 July 2004 (AS 2004 2617; BBl 2000 4337).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 182Versatzpfand; gewerbsmässiger Kauf auf Rückkauf (Art. 907 Abs. 1 und Art. 914 ZGB). Nichtigkeit (Art. 19 und 20 OR) und Konversion. Der gewerbsmässige Kauf auf Rückkauf im Hinblick auf die Absicherung eines Kredites ist als solcher unzulässig und führt zur Nichtigkeit des betreffenden Vertrages. Mit der Gleichstellung von gewerbsmässigem Kauf auf Rückkauf mit dem Versatzpfand wollte der Gesetzgeber verhindern, dass durch Kreditgeschäfte die strengen Vorschriften über das Versatzpfand umgangen werden. Eine Konversion des nichtigen Rechtsgeschäfts in eine Faustpfandbestellung ist nicht möglich (E. 3b). Rückkauf; Kredit; Versatzpfand; Konversion; Recht; Gewerbsmässige; Faustpfand; Geschäft; Nichtige; Faustpfandbestellung; Umdeutung; Ungültige; Nichtigkeit; Nichtigen; Obergericht; OFTINGER/BÄR; Verpflichtung; Zweck; Bewilligung; Kaufs; Ersatzgeschäft; Unzulässig; Gesetzgeber; Kreditgeber; Persönlichen; Urteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-166/2020StiftungsaufsichtStiftung; Beschwerde; Instanz; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Gebühr; Handelsregister; Aufsicht; Gebühren; Handelsregisteramt; Beilage; Bundes; Verfügung; Aufsichtsübernahme; Aufhebung; Stiftungsrat; Stunden; Löschung; Stiftungsaufsicht; Bundesverwaltung; Verfahren; Eidgenössische; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Fassen; Unterlagen; Person; Partei; Verfügungen; Lektüre
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