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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 91CrimPC from 2023

Art. 91 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 91 Compliance with time limits

1 The time limit is complied with if the procedural act is carried out to the satisfaction of the competent authority on the day of expiry at the latest.

2 Submissions must be delivered on the day of expiry of the time limit at the latest to the criminal justice authority or handed for delivery to SwissPost, a Swiss diplomatic or consular representation or, in the case of persons in custody, the governor of the institution.

3 In case of electronic submission, the relevant time for compliance with a time limit is that at which the receipt is issued that confirms that all the steps have been completed that the party must carry out for transmission. (1)

4 The time limit is also deemed to be complied with if the submission is received by a Swiss authority not competent in the matter on the day of expiry at the latest. This authority shall pass the submission on immediately to the competent criminal justice authority.

5 The time limit for making a payment to a criminal justice authority is complied with if the amount due is handed to SwissPost or is debited from a postal or bank account in Switzerland in favour of the criminal justice authority on the day of expiry at the latest.

(1) Amended by Annex No II 7 of the FA of 18 March 2016 on Electronic Signatures, in force since 1 Jan. 2017 (AS 2016 4651; BBl 2014 1001).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 91 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220213Verfügung des Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg vom 6. Juli 2022 in der Betreibung Nr...Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtsvorschlag; Betreibung; Brief; Betreibungsamt; Beweis; SchKG; Beweismittel; Video; Frist; Eingabe; Vorinstanz; Rechtsvorschlags; Briefkasten; Partei; Poststempel; Entscheid; Leerung; Erhob; Urteil; Rechtsprechung; Rechtzeitigkeit; Schweizerische; Vermutung; Bundesgerichtliche; Kanton; Thalwil-Rüschlikon; Müsse; Obergericht
ZHUE200413NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Zürich; Gutachten; Kantons; Staatsanwaltschaft; Liegen; IV-Stelle; Beschwerdegegner; Vertreter; Beschwerdeführers; Verfahren; Gutachter; Falsch; Anhand; Vorliegend; Rechtlich; Nichtanhandnahme; Gericht; AaO; Falsche; Stellt; AaO; Jedoch; Verfügung; Bundesgericht; Urteil; Gerichtlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.77 (AG.2021.519)Beschlagnahme / EinziehungBeschwerde; Strafbefehl; Beschlagnahme; Staatsanwaltschaft; Einziehung; Rechtsmittel; Werden; Gefäss; Kultur; Einsprache; Strafbefehls; Rechtsmittelbelehrung; Terracotta-Gefäss; Appellationsgericht; Richtig; Vorliegende; Eingabe; Gefässes; Gemäss; Beschwerdeführer; Erhebung; Kosten; Richtige; Person; Terracotta-Gefässes; Kulturgut; Angefochten; Erhoben; Bundesgericht; Schriftlich
BSBES.2021.86 (AG.2021.444)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Strafbefehl; Werden; Staatsanwaltschaft; Januar; Einzelgericht; Entscheid; Gemäss; Zustellung; Strafsachen; Strafbefehle; Worden; Zugestellt; Eingeschriebene; Basel-Stadt; Schreiben; Erhoben; Verfahren; Übertretungsanzeige; Verfügungen; Erhalten; Nichteintreten; Zahlungserinnerung; Postsendung; Wurden; Werden; Eingegangen; Innert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 526 (6B_1247/2020)
Regeste
 a Art. 91 Abs. 2 StPO ; Art. 48 BGG ; Nachweis der Einhaltung der Beschwerdefrist durch Vorlage eines Videos. Das Datum, an welchem eine Rechtsschrift eingereicht wird, entspricht vermutungsweise demjenigen des Poststempels. Möchte eine Partei diese Vermutung umstossen, muss sie der zuständigen Behörde unaufgefordert - und vor Ablauf der Beschwerdefrist - aufzeigen, dass sie die Frist eingehalten hat, indem sie die Beweise für die rechtzeitige Abgabe der Rechtsschrift vorlegt oder diese zumindest in der Beschwerdeschrift, den dazu gehörigen Beilagen oder auf dem Briefumschlag der Postsendung bezeichnet. Eine audiovisuelle Aufnahme, die belegt, dass eine Beschwerdeschrift an einem bestimmten Datum in einen Briefkasten der Schweizerischen Post eingeworfen wurde, ist grundsätzlich geeignet, die sich aus dem Poststempel ergebende Vermutung zu widerlegen, sofern keine Hinweise auf eine Fälschung der Videoaufzeichnung vorliegen (E. 3).
Recours; Délai; Consid; Preuve; Dépôt; Arrêt; Tribunal; Canton; Cantonal; Postal; été; Fédéral; Procédure; Moyen; Utile; Vidéo; Août; Recourant; Déposé; Respect; Sceau; Temps; Autorité; Cantonale; Pénal; Partie; Présomption; Enregistrement; Cette; Boîte
147 IV 518 (1B_244/2020)
Regeste
Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Wohnsitz; Beschuldigte; Eröffnung; Einsprachefrist; Ausland; Brasilien; Rechtshilfe; Entscheid; Gültige; Urteil; Zustellungsdomizil; Postalisch; Postalische; Befehle; Schweizerische

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.240, RP.2023.5Einsprache; Bundes; Befehl; Verfahren; Verfahrens; Kammer; Bundesstrafgerichts; Rückzug; Einzelrichterin; Partei; Befehls; Gericht; Bundesanwaltschaft; Schriftlich; Beschwerde; Verfügung; Frist; Gültigkeit; Stellungnahme; Parteien; Entscheid; Künzli; Simona; Rechtsanwältin; Tribunal; Urteil; Verursacht; Verzichtete
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Daniela Brüschweiler Kommentar zur Seite — Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
Daniela Brüschweiler Kommentar zur Seite — Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
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