FIDLEG Art. 90 - Verletzung der Vorschriften für Prospekte und Basisinformationsblätter
Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.
Art. 90 FIDLEG vom 2024
Art. 90 Verletzung der Vorschriften für Prospekte und Basisinformationsblätter
1 Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:a. im Prospekt oder im Basisinformationsblatt nach dem 3. Titel falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt;b. den Prospekt oder das Basisinformationsblatt nach dem 3. Titel nicht spätestens mit Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht.
2 Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich das Basisinformationsblatt nicht vor der Zeichnung oder vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung stellt.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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