Art. 90 LStrl dal 2025
Art. 90 Obbligo di collaborare
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Art. 90 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (AIG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
| ZH | UE220192 | Nichtanhandnahme | Staatsanwaltschaft; Verfahren; Anschuldigung; Verfahren; Anzeige; Anzeige; Urteil; Handlung; Nichtanhandnahme; Kinder; Handlungen; Kanton; Kantons; Tochter; Person; Untersuchung; Aussage; Recht; Über; Kindern; Migrationsamt; Tatbestand; Beschwerdeführers; Gericht; Verdacht |
| SH | Nr. 60/2018/31 | Aufenthaltsbewilligung; Verhältnismässigkeit; Prüfung von Vollzugshindernissen im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren - Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 33 Abs. 3, Art. 62 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 4 und 6 sowie Art. 96 AIG. Wird die ausländerrechtliche Bewilligung verweigert, prüft die zuständige Behörde zugleich auch die Wegweisung umfassend und hat bei ihrem Entscheid allfälligen Vollzugshindernissen nachzugehen (E. 2). Erforderlich ist eine konkrete Einzelfallprüfung, welche sowohl die Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung beschlägt, wie auch im Zuge der Prüfung allfälliger Vollzugshindernisse zu berücksichtigen ist. Wenn Wegweisungsvollzugshindernisse nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, hat die kantonale Behörde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch auf Anordnung der vorläufigen Aufnahme zu stellen (E. 4.5.3). | Sozialhilfe; Beschwerdeführers; Interesse; Aufenthalts; Vollzugs; Sozialhilfeabhängigkeit; Vollzugshindernisse; Diabetes; Prüfung; Migration; Interessen; Wegweisung; Aufenthaltsbewilligung; Integration; Widerruf; Behörde; Schweiz; Person; Beeinträchtigung; Vorinstanz; Insulin; Bewilligung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
| ZH | VB.2020.00772 | nachträglicher Familiennachzug der 16-jährigen Tochter brasilianischer Staatsangehörigkeit | Betreuung; Mutter; Familie; Recht; Brasilien; Vorinstanz; Aufenthalt; Verfahren; Heimat; Schweiz; Heimatland; Aufenthalts; Familiennachzug; Vater; Aufenthaltsbewilligung; Entscheid; Mitwirkungspflicht; Migrationsamt; Rekurs; Beschwerdegegner; Konflikt; Anspruch; Hinweis; Verbleib; Frist |
| SO | VWBES.2023.389 | - | Schweiz; Aufenthalt; Türkei; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalts; Lebens; Lebensmittelpunkt; Ausländer; Recht; Migrationsamt; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Ausland; Schwester; Familie; Wiederzulassung; Frist; Wohnung; Wegweisung; Aufenthalte; Ehemann; Homepage; Erlöschen |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
| BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
| F-1661/2018 | nach Auflösung der Familiengemeinschaft | Aufenthalt; Schweiz; Akten; Aufenthalts; Beschwerdeführers; Aufenthaltsbewilligung; Recht; Verfügung; Urteil; Vorinstanz; Integration; Kanton; Basel; Verlängerung; Situation; Migration; Zustimmung; Kantons; Anspruch; Ausländer; Person; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Wegweisung; Ehefrau; Beziehung |
| F-499/2018 | Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges) | Reise; Vorinstanz; Ausstellung; Person; Gesuch; Identität; Staat; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Behörde; Botschaft; Dokument; Behörden; Recht; Reisepass; Dokumente; Identitätskarte; Entscheid; Reisedokumente; Staatsangehörige; Vertretung; Personen; önliche |
Kommentare zum Gesetzesartikel
| Autor | Kommentar | Jahr |
| Marc Spescha | Kommentar Migrationsrecht | 2019 |

