Art. 9 CPS dal 2025

Art. 9 Condizioni personali
1 Il presente Codice non è applicabile alle persone i cui atti devono essere giudicati secondo il diritto penale militare.
2 Per le persone che, al momento del fatto, non avevano ancora compiuto i diciott’anni rimangono salve le disposizioni del diritto penale minorile del 20 giugno 2003 (1) (DPMin). Se vanno giudicati nel contempo un atto commesso prima del compimento dei diciott’anni e un atto commesso dopo, si applica l’articolo 3 capoverso 2 DPMin. (2)
(1) RS 311.1(2) Nuovo testo giusta l’art. 44 n. 1 del diritto penale minorile del 20 giu. 2003, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3545; FF 1999 1669).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 9 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220068 | Vergewaltigung etc. | Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Tochter; Massnahme; Recht; Waffe; Sinne; Behandlung; Verteidigung; Schuld; Waffen; Vorinstanz; Gewalt; Polizei; Aussage; Berufung; Aussagen; Drohung; Gutachten; Urteil; Einvernahme; Anklage |
SO | STAPP.2010.30 | Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern | Beschuldigte; Beschuldigten; Geschädigten; Interesse; Verfolgung; Wiedergutmachung; Vereinbarungen; Verfahren; Bestrafung; Voraussetzung; Voraussetzungen; Schaden; Übergriff; Rechts; Vollzugs; Delikte; Täter; Entschuldigung; Unrecht; Urteil; Verfehlungen; Ausgleich; Leistungen; Verhalten; Ausdruck; Öffentlichkeit; Umstände; Taten |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | V 03 344 | Art. 10 Abs. 1 ANAG, Art. 11 Abs. 3 ANAG, Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 ANAV. Die Ausweisung soll angedroht werden, wenn sie zwar wegen begangener Verbrechen oder Vergehen bzw. fehlender Einfügung in die geltende Ordnung rechtlich begründet, aber nach den Umständen nicht angemessen, d.h. unverhältnismässig erscheint. Die abschliessende Aufzählung der zur Androhung der Ausweisung berechtigenden Ausweisungsgründe erwähnt die Fürsorgeabhängigkeit nicht. Fällt der Betroffene aber etwa wegen Arbeitsscheu und damit selbstverschuldet der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last, kann sein Verhalten im Hinblick auf die fehlende Einfügung in die geltende Ordnung mitberücksichtigt werden. | Ausweisung; Arbeit; Ausländer; Schweiz; Ausweisungsgr; Verhalten; Verbrechen; Vergehen; Migration; Ausweisungsgründe; Einfügung; Arbeitsscheu; Taten; Familie; BG-Urteil; Verhältnisse; Anwesenheit; Regel; Verfügung; Sinne; Fürsorgeabhängigkeit; Androhung; Gaststaat; üllt |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 453 (6B_422/2021) | Regeste Art. 66a und 66d StGB ; Art. 42 Abs. 2, Art. 78 Abs. 2 lit. b und Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid, in dem der Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung abgewiesen wird. Der Vollzug einer rechtskräftigen Strafe oder einer rechtskräftigen Massnahme kann grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen ( Art. 92 StGB ) sine die aufgeschoben oder unterbrochen werden, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (E. 1.2). | écution; Exécution; Expulsion; écision; être; énal; été; érêt; énale; édéral; éjà; ègle; Tribunal; Suisse; Intéressé; Autre; Autorité; Oppose; était; érée; écuté; éciation; énérale; Existence; érant; éfinit; érence; Genève; Landesverweisung; Vollzug |
147 IV 471 (6B_536/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4). | Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2023.38 | Verfahren; Recht; Verfügung; Bundes; VStrR; Beschuldigte; Verwaltung; Urteil; Stunden; Recht; Apos;; Verfahren; Verfahrens; Person; Rechtsprechung; Bundesgericht; Beweis; Beschuldigten; Verjährung; Verteidigung; Einsprache; Grundlage; Akten; Bundesstrafgericht; Meldepflicht; Bescheid; Bundesstrafgerichts; Aussage | |
RR.2023.14 | Verfahren; Recht; Verfügung; Bundes; VStrR; Beschuldigte; Verwaltung; Urteil; Stunden; Recht; Apos;; Verfahren; Verfahrens; Person; Rechtsprechung; Bundesgericht; Beweis; Beschuldigten; Verjährung; Verteidigung; Einsprache; Grundlage; Akten; Bundesstrafgericht; Meldepflicht; Bescheid; Bundesstrafgerichts; Aussage |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | 2. Aufl. | 2009 |