Art. 9 LPGA dal 2024

Art. 9 Grande invalidit
È considerato grande invalido colui che, a causa di un danno alla salute, ha bisogno in modo permanente dell’aiuto di terzi o di una sorveglianza personale per compiere gli atti ordinari della vita.
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Art. 9 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220055 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Berufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Betreuung; Unterhalts; Arbeit; Berufungsbeklagten; Kinder; Betreuungs; Vorinstanz; Schul; Einkommen; Betreuungsunterhalt; Unterhaltsbeiträge; Über; Phase; Abänderung; Pensum; Verfahren; Parteien; Oberstufe; Hilflosenentschädigung; Ziffer; ätzlich |
ZH | LE120070 | Eheschutz (Besuchsrecht) | Gesuch; Gesuchsgegner; Besuch; Besuchsrecht; Gesuchsgegners; Tochter; Besuchsrechts; Berufung; Parteien; Verfahren; Gericht; Kindes; Kinder; Vorinstanz; Aufsicht; Entwicklung; Rechtspflege; Vorfall; Berufungsverfahren; Person; Gutachten; Entscheid; ührt |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2021.16 | - | Apos; Unterhalt; Unterhalts; Ehefrau; Berufung; Ehemann; Kinder; Urteil; Ausbildung; Einkommen; Unterhaltsbeiträge; Kindes; Bundesgericht; Betreuung; Unterhaltsbeitrag; Barunterhalt; Töchter; Recht; Ausbildungszulage; Eltern; Alter; Urteils; Betreuungsunterhalt; Phase; Überschuss; ührende |
SO | ZKBER.2022.53 | - | Berufung; Berufungskläger; Unterhalt; Apos; Kinder; Obhut; Unterhalts; Tochter; Elter; Eltern; Über; Überschuss; Partei; Phase; Urteil; Einkommen; Ehefrau; Ehegatten; Ehemann; Mutter; Berufungsbeklagte; Parteien; Ferien; Barunterhalt; Trennung; Schulden; Kindes; Berufungsklägers; Vorderrichter |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 322 (9C_763/2019) | Regeste Art. 42 Abs. 1-3 IVG ; Art. 35 ter , Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV ; invalidenversicherungsrechtliche Heimdefinition im Zusammenhang mit lebenspraktischer Begleitung. Bei der Prüfung der Frage, ob einer Einrichtung Heimcharakter beizumessen ist, sind Umfang und Intensität der von der Institution erbrachten Betreuungsleistung angemessen miteinzubeziehen (E. 6.1). Mit der Hilflosenentschädigung für lebenspraktische Begleitung soll der Eintritt von zu Hause lebenden Versicherten in stationäre Einrichtungen nach Möglichkeit verhindert oder wenigstens hinausgeschoben werden. Dieses Ziel würde geradezu torpediert, wenn kollektive Wohnformen mit einer effektiven Betreuungsleistung von weniger als 2 Stunden pro Woche bereits als Heime im Sinne der Invalidenversicherung zu qualifizieren wären und demnach den Bewohnern eine Entschädigung für lebenspraktische Begleitung schon aus diesem Grunde versagt bliebe (E. 6.2). Dem Wohnintegrationsangebot Begleitetes Wohnen (Bewo) der Stadt Zürich, bei dem der deutlich überwiegende Anteil des minimalen Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung anderweitig gedeckt werden muss, ist der Heimcharakter von vornherein abzusprechen (E. 7). | Begleitung; Betreuung; Person; Beschwerdegegner; Heime; Sinne; Wohnform; Hilflosenentschädigung; Entschädigung; Stadt; Urteil; IV-Stelle; Betreuungsleistung; Wohnformen; Woche; Wohnen; Hilflosigkeit; Verbindung; Wohnung; Heimcharakter; Wohnintegration; Wohnintegrationsangebot; Verfügung; Anspruch; Pflege; Begleitete; Stunden; Invalidenversicherung |
140 V 82 (8C_751/2013) | Art. 52 ATSG; Art. 9 OR; Widerruf eines Einspracheverzichts. Der Widerruf einer (Einsprache-)Verzichtserklärung kann im Unfallversicherungsrecht in analoger Anwendung von Art. 9 OR auch per E-Mail erfolgen (E. 4.3). | Einsprache; Mobiliar; Verzicht; Verzichtserklärung; Urteil; E-Mail; Widerruf; Einsprache-; Recht; Versicherung; Einspracheverzicht; Hinweis; Verfügung; Entscheid; Gericht; Leistungsverzicht; Schweizer; Versand; Schweizerische; Versicherungsgesellschaft; Erwägungen; Hinweisen; Willenserklärung; Person; Empfänger; Privatrecht; Prozess |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Ueli Kieser | ATSG- 2. Aufl. Zürich, Basel, Genf | 2009 |