Art. 89e LPP dal 2023
Art. 89e (1) Applicabilit? della LPGA
Gli articoli 32 capoverso 3 e 75a–75c LPGA (2) sono applicabili alla previdenza professionale.
(1) Introdotto dall’all. n. 4 della LF del 21 giu. 2019, in vigore dal 1° gen. 2021 ([RU 2020 5137]; [FF 2018 1303]). (2) [RS 830.1]
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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