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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 89 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 89 Plant collectiv

1 Las uniuns e las autras organisaziuns d’impurtanza naziunala u regiunala, ch’èn autorisadas sin basa da lur statuts da defender ils interess da tschertas gruppas da persunas, pon purtar plant en agen num sin violaziun da la persunalitad dals commembers da questas gruppas da persunas.

2 Cun il plant collectiv pon ins pretender:

  • a. da scumandar ina violaziun smanatschanta;
  • b. d’eliminar ina violaziun existenta;
  • c. da constatar l’illegalitad d’ina violaziun, sche quella irritescha vinavant.
  • 3 Disposiziuns legalas spezialas davart il plant collectiv restan resalvadas.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 89 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPP170048Negative FeststellungsklageFeststellung; Feststellungs; Recht; Beklagten; Lungsklage; Feststellungsklage; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Beschwerde; Negative; Interesse; Gericht; Partei; Ungewissheit; Klägers; Ansprüche; Zumutbar; Erwähnt; Klagen; LugÜ; Erwähnte; Klagen; Parteien; Schweiz; Bundesgericht; Auflage; Rechtlich; Leistungs
    ZHNP170033Negative FeststellungsklageFeststellung; Feststellungs; Recht; Resse; Feststellungsklage; Beklagten; Klage; Vorinstanz; Negative; Feststellungsinteresse; Berufung; Interesse; Partei; Gericht; Ungewissheit; Zumutbar; Klägers; Ansprüche; Klagen; Erwähnt; Klagen; Leistungs; Erwähnte; Auflage; LugÜ; Parteien; Schweiz; Leistungsklage; Verfahren
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZB.2015.51 (AG.2015.754)Abweisung des Gesuchs um Erlass einer superprovisorischen MassnahmeBerufung; Berufungsklägerin; Massnahme; Taxifahrer; Berufungsbeklagte; Gesuch; Superprovisorisch; Taxigesetz; Interesse; Entscheid; Gestellten; Erlass; Kleber; Interessen; Superprovisorische; Glaubhaft; Zivilgericht; Arbeitnehmer; Gericht; Rechtsmittel; Superprovisorischen; Berufungsbeklagten; Vorsorgliche; Angestellten; Basel; Beschwerde; Statuten; Gesuchs; Aktivlegitimation; Erhob
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    120 Ia 14Art. 4 BV; Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung. Die Praxis der Justizkommission des Obergerichts des Kantons Luzern, wonach die Wirkungen der unentgeltlichen Verbeiständung in der Regel erst ab dem Zeitpunkt eintreten, in dem sie den gutheissenden Entscheid des Amtsgerichtspräsidenten bestätigt, verletzt Art. 4 BV. Recht; Unentgeltliche; Gesuch; Verbeiständung; Entscheid; Partei; Anspruch; Anwalt; Rechtspflege; Zeitpunkt; Klage; Obergericht; Unentgeltlichen; Justizkommission; Bundes; Beschwerde; Kanton; Zivilprozess; Bundesgericht; Amtsgericht; Armenrecht; Staat; Rechtsanwalt; Begründet; Diss; Bemühungen; Bundesgerichts; Luzern; Rückwirkung
    118 Ia 110Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung (E. 3). Beschwerde; Appellationshof; Nichtigkeitsklage; Appellationshofs; Gehör; Plenum; Gehörs; Urteil; Beschwerdeführer; Entscheid; Kantonale; Beweise; Beschwerdegegner; Verletzung; Rüge; Nichtabnahme; Entscheide; Instanz; Bundesgericht; Recht; Eingabe; Beantragte; Staatsrechtliche; Kantonaler; Antrag; Partei; Worden; Mitbeteiligte; Kantons; Unterliegen
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