Art. 889 CCS dal 2025

Art. 889 Obbligo di riconsegna
1 Cessando il diritto di pegno, sia per estinzione del credito che per altro motivo, il creditore deve riconsegnare la cosa a chi di diritto.
2 Il creditore non è tenuto a riconsegnare la cosa impegnata neppure in parte, se prima non è completamente soddisfatto.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 889 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB140089 | Forderung | Vorinstanz; Darlehen; Berufung; Beklagten; Darlehens; Pfandvertrag; Recht; Parteien; Klägers; Berufungsschrift; Verrechnung; Pfandgegenstände; Forderung; Sachverhalt; Rückzahlung; Darlehensvertrag; Ziffer; Entscheid; Druck; Beweis; Verrechnungsverzicht; Klage; Verfahren; Pfandvertrages; Pfandforderung; Ausführungen; Erwägung |
VD | Jug/2024/203 | évoyance; épendant; éfenderesse; èces; épendante; ’il; ègle; élai; édéral; ’avoir; Assurance; ’est; èglement; écembre; ’activité; éancier; ébut; établi; énéral; ’assurance; édérale; était |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
81 II 339 | Pfandbestellung an Inhaberpapieren (Auslegung von Art. 901 Abs. 1 ZGB), insbesondere Nachverpfändung (Art. 903 ZGB). (Erw. 1 und 2.) Unter welchen Voraussetzungen kommt dem nachgehenden Pfandgläubiger der Schutz eines gutgläubigen Besitzerwerbers nach Art. 933 ff. ZGB zu? (Erw. 3 und 4). Sind die Inhaberpapiere dem vorgehenden Pfandgläubiger von einer juristischen Person verpfändet worden, so ist deren Organ (der einzige Verwaltungsrat und allfällig einzige Aktionär) nicht auch persönlich ein mittelbarer Besitzer und daher nicht in der Lage, diese Papiere in eigenem Namen für seine eigenen Verbindlichkeiten nachzuverpfänden (Erw. 5 und 6). | Besitz; äubige; Pfand; Besitze; Inhaberpapier; Inhaberpapiere; Pfandgläubiger; Besitzer; Verpfändung; önlich; STABAG; Person; Inhaberpapieren; äubigen; Lüthi; Verwaltung; Sachen; Recht; Schutz; ändet; Organ; Verwaltungsrat; Forderungen; Verpfändung; Urkunde; Sinne; Vorschrift; Empfänger; Besitzdiener; Urteil |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Basler Kommentar ZGB II | 2011 |