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Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR)

Art. 88 BPR vom 2022

Art. 88 Bundesgesetz
über die politischen Rechte (BPR) drucken

Art. 88 1. Kapitel: Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts Änderung von Bundesgesetzen

Die Änderungen können unter AS 1978 688 konsultiert werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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