Art. 87 CPC dal 2025

Art. 87 Azione costitutiva
Con l’azione costitutiva l’attore chiede che venga pronunciata la costituzione, la modifica o la soppressione di un diritto o di un rapporto giuridico determinato.
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Art. 87 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210124 | Forderung | Recht; Rechtsbegehren; Klage; Ziffer; Beklagten; Klage; Widerklage; Anspruch; Tatsachen; Parteien; Streit; Betrag; Behauptung; Mehrvergütung; Werkvertrag; Ausführung; Rechtsschrift; Ausführungen; Gericht; Streitwert; Mehraufwand; Feststellung; Leistung; Zuschlag; Höhe; Tatsachenvortrag; Position |
ZH | LP100009 | Abänderung Eheschutz (Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Kosten- und Entschädigungsfolgen) | Kinder; Beklagte; Beklagten; Besuch; Besuchs; Besuchsrecht; Obhut; Unterhalt; Beiständin; Mutter; Gutachter; Gutachten; Unterhalts; Rekurs; Verfahren; Recht; Kindern; Prozessbeistand; Aussage; Familie; Entscheid; Besuche; Situation; Beschluss |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2020.4 (AG.2020.443) | Scheidung (BGer 5A_731/2020 vom 23. Februar 2021) | Ehemann; Ehefrau; Entscheid; Recht; Berufung; Liegenschaft; Konto; Partei; Zivilgericht; Entscheids; Ehemanns; Errungenschaft; Klage; Beweis; Gericht; Parteien; Verfahren; Auflage; Forderung; Sparkasse; Kommentar; Nordmazedonien; Betrag; Scheidung; Auseinandersetzung; Rechtsbegehren; Behauptung; Beteiligungsforderung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
116 II 651 | Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG). Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben Anspruch auf unentgeltliche Zivilrechtspflege, wenn die Prozessarmut sowohl der Gesellschaft wie aller unbeschränkt haftenden Gesellschafter ausgewiesen ist. | Recht; Gesellschaft; Rechtspflege; Person; Personen; Anspruch; Kollektiv; Gesellschafter; Kommanditgesellschaft; Kommanditgesellschaften; Zivilprozess; Kanton; Prozessarmut; Gesetze; Zivilprozessrecht; Kantone; Urteil; Erwägungen; Regelung; Rechtsprechung; Auffassung; Gruppe; Kantonen; Gesetzes; STEIGER |
106 Ia 299 | Sprachenfreiheit; Art. 87 OG. 1. Art. 87 OG: Zwischenentscheid, nichtwiedergutzumachender Nachteil (E. 1). 2. Die Auslegung von Art. 10 der freiburgischen ZPO, wonach im Saanebezirk Französisch als einzige Gerichtssprache gilt, hält vor der Willkürrüge stand. Überprüfung dieser Auslegung im Hinblick auf das ungeschriebene Grundrecht der Sprachenfreiheit (E. 2). | Sprache; Minderheit; Saanebezirk; Sprachenfreiheit; Bezirk; Kanton; Gerichtssprache; Recht; Entscheid; Bundes; Kantons; Wohnbevölkerung; Klage; Grundrecht; Bezirke; Bundesgericht; Mehrheit; Gerichtspräsident; Saanebezirks; Hinblick; Freiburg; Muttersprache; Seebezirk; Nationalsprache; Auslegung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer | Berner Schweizerische Zivilprozessordnung | 2012 |