Art. 86 LCStr dal 2024

Art. 86 (1)
(1) Abrogato dall’all. 1 n. II 21 del codice di procedura civile del 19 dic. 2008, con effetto dal 1° gen. 2011 (RU 2010 1739; FF 2006 6593).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 86 Legge federale sulla circolazione stradale (SVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG040128 | Forderung | Unfall; Kläger; Klägers; Schaden; Zeuge; Arbeit; Beweis; Beschwerden; Funktion; Beklagten; Schadens; Versicherung; Klage; Recht; Erwerbs; Person; Arbeitsunfähigkeit; Vizedirektor; Verjährung; Zeugen |
ZH | HG060159 | Forderung | Unfall; Gutachten; Schulthess; Gericht; Klägers; Motorrad; Diagnose; Klinik; Spondylarthrose; Beweis; Schulthess-Gutachten; Gutachter; Recht; Untersuchung; /Tdiv; Beschwerden; Trauma; Anpassung; Zeuge; Ziffer; Gutachtens; Gerichtsgutachten; Beklagten; Unfallereignis; Anpassungsstörung |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Hans Giger | Kommentar SVG | 2008 |