E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Art. 85 VRV vom 2022

Art. 85 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 85 Verhalten im Verkehr

1 Die Fahrzeugführer müssen so fahren, dass die andern Strassenbenützer möglichst wenig behindert werden. Andern Fahrzeugen ist das Kreuzen und Überholen zu erleichtern, nötigenfalls durch Halten ausserhalb der Fahrbahn.

2 ... (1)

3 Mit Ausnahmefahrzeugen und auf Ausnahmetransporten darf aus zwingenden Gründen und bei genügenden Sicherheitsmassnahmen von den Verkehrsregeln sowie signalisierten oder markierten Anordnungen abgewichen werden. Dies gilt sinngemäss für deren Begleitfahrzeuge sowie für Fahrzeuge zum Bau, zum Unterhalt und zur Reinigung der Strasse. (2)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 28. März 2007, mit Wirkung seit 1. Juli 2007 (AS 2007 2101).
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 (AS 2016 5129).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 IV 139Art. 117 StGB, Art. 42 Abs. 1 SVG, Art. 85 Abs. 1 und 3 VRV. 1. Pflichtwidriges Verhalten des Lenkers einer 11 t schweren Strassenwischmaschine, die so viel Staub aufwirbelte, dass sie für nachfolgende Fahrer nicht mehr sichtbar war (Erw. 1). 2. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und einem tödlichen Verkehrsunfall (Erw. 2). Staub; Strasse; Müller; Unfall; Staubwolke; Wischmaschine; Verhalten; Wasser; Verkehr; Strausak; Strassen; Rauch; Fahrzeug; Beschwerdeführer; Gefahr; Fahrer; Maschine; Personen; Reinigung; Zusammenstoss; Kassationshof; Flumenthal; Lenker; Personenwagen; Lastzug; Geschwindigkeit; Pflichtwidrig; Kausalzusammenhang; Umstände; Erfolg
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz