Art. 85 (1)
(1) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 7 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, mit Wirkung seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 00 467 | Art. 50 Abs. 2 IVG; Art. 85bis Abs. 1 und 2 IVV; Art. 12 Abs. 2 KVG. Hat die Krankenkasse einem Versicherten auf privatrechtlicher Basis (VVG) Krankentaggelder ausgerichtet, so ist die Frage, ob eine Rückforderung dieser Leistungen mit Rentennachzahlungen der Invalidenversicherung verrechnet werden kann, nach Art. 85bis IVV zu beurteilen. Gegen eine diesbezügliche Verfügung der IV-Stelle ist Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu erheben, welches aber nur die Voraussetzungen zur Verrechnung nach Art. 85bis IVV prüft. | Leistung; Krankenkasse; Leistungen; Rückforderung; Beschwerde; Invalidenversicherung; Erbracht; Rente; Verrechnung; Beschwerdeführer; Vorschussleistung; IV-Stelle; Renten; Vorschussleistungen; Leistungspflichtig; Setze; Rückforderungsrecht; Person; Nachzahlung; Höhe; Privatrechtliche; Rentennachzahlung; Anspruch; Versicherungsbedingungen; Leistungspflichtigen; Verfügung; Verbindung; Bevorschussende; Vertraglich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 V 57 (9C_592/2010) | Art. 69 Abs. 1bis IVG; Kostentragung bei vollständigem Obsiegen bei Rückweisung. Bei einer Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen, die von Bundesrechts wegen als vollständiges Obsiegen gilt, bleibt auch unter der Geltung von Art. 69 Abs. 1bis IVG kein Raum für eine kantonale Regelung zur teilweisen Kostenauferlegung an die obsiegende Partei (E. 2.2). | Beschwerde; Partei; Parteien; Parteientschädigung; Rückweisung; Verfahren; Recht; Beschwerdeführer; Gericht; Verwaltung; Urteil; Teilweise; Bundesgericht; IV-Stelle; Kantonale; Entscheid; Glarus; Verfahrens; Kantons; Verwaltungsgericht; Abklärung; Bundesrecht; Streit; Obsiegende; Reduzierte; Obsiegen; Rückweisungsentscheid; Versicherungsgericht; Verfügung |
134 V 162 (9C_853/2007) | Art. 61 lit. b ATSG; Art. 52 VwVG; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Nachfrist zur Behebung des Mangels einer nicht oder ungenügend begründeten Beschwerde. Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs, welcher bei ungenügender oder fehlender Begründung des Rechtsbegehrens den Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Nachfristansetzung rechtfertigt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 5.2). | Beschwerde; Recht; Begründung; Nachfrist; Akten; Rechtsvertreter; Urteil; Versicherungsgericht; Vorinstanz; Eidg; Beschwerdeführer; Begründet; Sozialversicherung; Eingabe; Summarisch; IV-Stelle; Rechtsvertreterin; Begründete; Genügend; Rechtsmissbrauch; Verwaltung; Versicherungsgerichts; Zumutbar; Mandat; Rechtsprechung; Rechtskundig; Vorsorglich; Rechtsbegehren |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-1515/2021 | Krankenversicherung (Übriges) | Prämie; Prämien; Prämienverbilligung; Beschwerde; Vorinstanz; Rentner; Einkommen; Ehefrau; VPVKEG; Beschwerdeführer; BVGer; Durchschnittsprämie; Anspruch; Verfügung; Einkommens; BVGer-act; Prämienverbilligungen; Recht; Betrag; Rente; Kroatien; Rentnerin; Schweiz; Familien; Partei; Verordnung; Parteien; Durchschnittsprämien; Anrechenbare; Verfahren |
C-4016/2019 | Rente | Beschwerde; Vorinstanz; Eingabe; B-act; Bundesverwaltungsgericht; Einsprache; Partei; Gestellte; Parteien; Einspracheentscheid; Beschwerdeführerin; Eingaben; Verfahren; Entscheid; Rente; Einschreiben; Beschwerdeverfahren; Frist; Bundesgericht; Flückiger; Original; Weber; Kopie; Erheben; Rechtsmittelbelehrung; Zwischenverfügung; Beantwortung; Gestellten; Beilage |