Art. 84 CPC dal 2025

Art. 84 Azioni Azione di condanna a una prestazione
1 Con l’azione di condanna a una prestazione l’attore chiede che il convenuto sia condannato a fare, omettere o tollerare qualcosa.
2 Se la prestazione consiste nel pagamento di una somma di denaro, la pretesa va quantificata.
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Art. 84 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230033 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend |
ZH | HG210212 | Forderung | Fahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VV110023 | Ablehnungsbegehren gegen Gerichtspräsident, im Prozess FE080030-C in Sachen der Parteien Ehescheidung | Gesuchs; Gesuchsteller; Recht; Abgelehnte; Ablehnung; Entscheid; Richter; Befangenheit; Verfügung; Gesuchsgegner; Rechtsmittel; Ablehnungsgr; Verfahren; Gesuchstellers; Gesuchsgegnerin; Ablehnungsbegehren; Ausstand; Anschein; Abgelehnten; Obergericht; Verfahrens; Eingabe; Richters; Rechtspflege; Gericht; Verwaltungskommission; Kinderbeistand; Bezirksgericht; Frist |
SO | ZKBER.2023.53 | - | Berufung; Apos; Berufungsbeklagte; Recht; Schuld; Berufungsbeklagten; Ehemann; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Betrag; Ehefrau; Zahlung; Auseinandersetzung; Liegenschaft; Schulden; Beweis; Urteil; Gericht; Säule; Errungenschaft; Darlehen; Familie; Berufungsverfahren; Rechtsbegehren; Parteien; Vater |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 290 (5A_1018/2019) | Regeste Art. 82 ZPO ; Zulassung der Streitverkündungsklage. Zur Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Gericht die Streitverkündungsklage zulässt (E. 4.3). | Streitverkündungsklage; Zulassung; Entscheid; Bezifferung; Urteil; Bezirksgericht; Berufung; Zivilprozessordnung; Kantonsgericht; Schweizerische; Gericht; Zulassungsverfahren; Vormundschaftsamt; Klage; Schriftenwechsel; Rechtsbegehren; Verfügung; Begehren; Zwischenentscheid; Kommentar; Schaden; Bundesgericht; Verfahren; Zulassungsgesuch; Sinne; Beweisverfahren; Hauptklage |
142 III 102 (4A_375/2015) | Art. 81 f. und 85 ZPO; Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage. Die Rechtsbegehren einer Streitverkündungsklage müssen (bereits im Zulassungsverfahren) beziffert sein und dürfen nicht vom Ausgang des Hauptprozesses abhängig gemacht werden. Eine Streitverkündungsklage kann nur dann als unbezifferte Forderungsklage erhoben werden, wenn die Streitverkündungsklage selber oder die Hauptklage ihrerseits die Voraussetzungen von Art. 85 ZPO erfüllen (E. 3-6). | Streitverkündung; Streitverkündungsklage; Klage; Forderung; Recht; Bezifferung; Streitverkündungskläger; Zivilprozess; Rechtsbegehren; Hauptprozess; Betrag; Schweizer; Forderungsklage; Hauptverfahren; Schweizerische; Urteil; Hauptklage; Streitverkündungsbeklagte; Streitverkündungsklägerin; Zivilprozessordnung; Zulassung; Kommentar; Stufenklage; Voraussetzungen; Zahlung; Ausgang |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Paul Oberhammer, Haas | ZPO | 2021 |
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO] | 2016 |