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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 84 CPP dal 2023

Art. 84 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 84 Sezione 6: Comunicazione delle decisioni e notificazione Comunicazione delle decisioni

1 Se la procedura è pubblica, il giudice comunica oralmente la sentenza a deliberazione conclusa, motivandola succintamente.

2 Il giudice consegna alle parti il dispositivo della sentenza alla fine del dibattimento o lo notifica loro entro cinque giorni.

3 Se non può pronunciare immediatamente la sentenza, il giudice vi provvede appena possibile e comunica la sentenza in un nuovo dibattimento. Se in tal caso le parti rinunciano alla comunicazione pubblica della sentenza, il giudice notifica loro il dispositivo subito dopo aver deliberato.

4 Se deve motivare la sentenza, il giudice la notifica entro 60 giorni, eccezionalmente entro 90 giorni, all’imputato e al pubblico ministero con la motivazione completa e alle altre parti soltanto con i punti concernenti le loro conclusioni.

5 L’autorit? penale comunica per scritto od oralmente alle parti i decreti o le ordinanze ordinatori semplici.

6 Le decisioni sono comunicate alle altre autorit? designate dal diritto federale e dal diritto cantonale; le decisioni su ricorso sono comunicate anche alla giurisdizione inferiore e le decisioni passate in giudicato, se necessario, alle autorit? d’esecuzione e a quelle del casellario giudiziale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 84 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220524Versuchter Diebstahl etc.Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Rungen; Freiheit; Versucht; Verletzung; Versuchte; Gericht; Unentgeltlich; Amtlich; Genugtuung; Unentgeltliche; Amtliche; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Kontakt; Verkehrsregel; Urteils
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180001Aufsichtsbeschwerde gegen einen ErsatzrichterStaat; Richter; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Gericht; Befehl; Richter; Urteil; Beschwerdegegner; Verfahren; Urteils; Aufsichtsbeschwerde; Äusserung; Amtspflicht; Obergericht; Aussage; Äusserungen; Anklage; Recht; Verfahrens; Anzeige; Verwaltung; Amtspflichten; Aufsichtsbehörde
BSBES.2021.51 (AG.2021.392)Rechtsverzögerungsbeschwerde (BGer-Nr. 1B_443/2021 vom 6. Oktober 2021)Beschwerde; Urteil; Verfahren; Strafgericht; Beschwerdeführer; Beschleunigungsgebot; Verfahrens; Werden; Appellationsgericht; Begründet; November; Stellt; Gemäss; Basel-Stadt; Verletzung; Rechtsverzögerung; Schriftlich; Strafgerichts; Beschleunigungsgebots; Strafprozessordnung; Liegen; Kommentar; Berufung; Erhoben; Seiten; Jedoch; Anklageschrift; Eingegangen; Monate; Innert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 194 (1B_349/2016)Art. 16, 17, 30 Abs. 3 und 36 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 14 UNO-Pakt II; Art. 69 und 70 StPO; § 11 Abs. 2 AEV/ZH; Ausschluss der Medien von der Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung. Die rechtsstaatliche und demokratische Bedeutung des Grundsatzes der Justizöffentlichkeit gebietet, einen Ausschluss des Publikums und der Medienschaffenden in gerichtlichen Strafverfahren nur sehr restriktiv, mithin bei überwiegenden entgegenstehenden Interessen, zuzulassen (E. 3.1). Zur Wahrung gewichtiger Anliegen des Kinder-, Jugend- oder Opferschutzes kommt eine Zugangsverweigerung nur dann in Frage, wenn sich weniger weitgehende Einschränkungen als zweckuntauglich erweisen; sie ist auf diejenigen Verfahrensabschnitte zu beschränken, in denen schwergewichtig besonders sensible Umstände thematisiert werden, die in der Öffentlichkeit auszubreiten den betroffenen Personen nicht zugemutet werden kann (E. 3.6.1). Im vorliegenden Fall verletzte der vollständige Ausschluss der akkreditierten Gerichtsberichterstatterinnen und -erstatter von der Berufungsverhandlung und mündlichen Urteilsverkündung den Grundsatz der Justizöffentlichkeit und die Medien- und Informationsfreiheit, zumal die Interessen am Schutz der Privatkläger nicht gegen die Interessen der Medienschaffenden an der Informationsbeschaffung bzw. -verbreitung und an einer wirksamen Justizkontrolle aufzukommen vermochten (E. 3.6 und 3.7). Urteil; Medien; Gericht; Öffentlichkeit; Urteils; Verfahren; Interesse; Richter; Berufung; öffentlich; Justiz; Ausschluss; Privatkläger; Interessen; Verfahrens; Verfahren; Gerichtsberichterstatter; Justizöffentlichkeit; Recht; Mündlich; Urteilsverkündung; Akkreditierten; Schutz; Mündliche; Berufungsverhandlung; -erstatter; Gerichtsberichterstatterinnen; Grundsatz; Mündlichen; Publikum

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2017.55Ordnungsbusse (Art. 64 Abs. 2 StPO). Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Ordnungsbusse; Entscheid; Kammer; Schriftlich; Fürsprecher; Verfügung; Recht; Verfahren; Hauptverhandlung; Einzelrichter; Vorinstanz; Bundesstrafgericht; Einsprache; Verfahren;Vorladung; Partei; Befehl; Angefochten; Begründung; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Gericht; Beschwerdekammer; Entscheide; Urteil; Verfahrens; Rückzug
SK.2013.39aBeteiligung an (eventualiter Unterstützung) einer kriminellen organisation etc.Position; Bundes; Objekt; Objekte; Positionen; Einziehung; Bundesanwaltschaft; Zurückzugeben; Gericht; Liste; Asservat; Kategorie; Einzuziehen; Asservate; Schuldig; Beschlagnahmt; Gericht; Daten; Beschuldigte; Antrag; Beschlagnahmte; Beschuldigten; Kammer; Urteil; Asservatenliste; Anklage; Zurückzugeben; Beschwerde; Über; Beschlagnahmten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Brüschweiler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Brüschweiler Donatsch, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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