Art. 83 AgricA from 2023

Art. 83 Calling in the loan
The cantonal authorities may call in the loan if it has good reason to do so.
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | V 93 45 | Art. 83 LwG. Die Verständigung zwischen den Kantonen über das anwendbare Recht für interkantonale Bodenverbesserungswerke ist ein Akt der Rechtsanwendung. Dafür ist der Regierungsrat zuständig. | Kanton; Kantone; Recht; Bodenverbesserungen; Regierungsrat; Beschluss; Unternehmen; Grundeigentümer; Kantonen; Kantons; Güterwegprojekt; Beitritt; Kompetenz; Regelung; Bundes; Verfahren; Verständigung; Erwägungen:; Beizugsgebietes; Güterwegprojektes; Luzern; Weganlagen; Mehrheit; Bodens; Beschlussfassung; Grundbuch |