FIDLEG Art. 82 - Ausschluss

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 82 FIDLEG vom 2024

Art. 82 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 82 Ausschluss

Finanzdienstleister, die den Pflichten nach den Artikeln 78–80 wiederholt nicht nachkommen, werden von der Ombudsstelle ausgeschlossen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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